Abstandsmessung mit Abstandsblitzer – so geht’s
Zu geringer Abstand zum Vordermann zählt laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat zu einer der häufigen Unfallursachen auf deutschen Straßen. Drängler lösen oftmals Stress sowie schwere Unfälle aus. Daher ist in der Straßenverkehrsordnung ein Sicherheitsabstand festgelegt. Um dessen Einhaltung zu gewähren, werden Messungen durchgeführt. Techniken dafür gibt es verschiedene. Doch eins haben sie alle gemein: Sie messen den Sicherheitsabstand und die Geschwindigkeit des Verkehrsteilnehmers.
Am verbreitetsten sind der Abstandsblitzer sowie die Videoaufzeichnung mit der Videoabstandsmessanlage. Beide Methoden funktionieren mit zwei Kameras, wobei die erste den Verkehr zwischen mehreren Markierungen aufnimmt und die zweite Video- oder Bildaufnahmen vom Fahrer anfertigt.
Es gilt: Der Sicherheitsabstand muss so groß sein, dass auch bei plötzlichen Bremsmanövern gehalten werden kann. Ein Richtwert ist der halbe Tachowert.
Wie groß muss der Abstand laut StVO sein?
Grundsätzlich gilt, dass der Abstand nach § 4 der StVO so groß sein muss, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vordermanns gehalten werden kann. Demnach gibt es also keine genaue Regelung. Den Richtwert eines halben Tachowertes kann man sich trotzdem merken. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte man bei 100 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Innerorts gelten ungefähr 15 Meter bei 50 km/h, also 3 PKW-Längen.
Beim Fahrlehrer lernt man oft zusätzlich die 2-Sekunden-Regel. Um den Abstand zu ermitteln, merkt man sich einen markanten Punkt, an dem das Vorderauto vorbeigefahren ist. Anschließend zählt man aufwärts. Erreicht man den Punkt in 2 Sekunden oder mehr, ist der Abstand ausreichend. Innerorts beträgt die Zeit 1 Sekunde.
Mindestabstand zur Seite beim Überholen
Gleicherweise müssen Fahrer nach § 5 Abs. 4 S. 2 StVO beim Überholen auf genügend Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern achten. Hierbei kommt es auf das jeweilige Transportmittel an. Die einzuhaltende Entfernung zu einem PKW oder LKW muss sich mindestens auf 1,0 Meter belaufen. Der Abstand zu einem einspurigen Fahrzeug wie einem Motorrad oder Fahrrad soll mindestens 1,5 Meter betragen. Darüber hinaus müssen bei Linien- und Schulbussen sogar 2,0 Meter eingehalten werden.
Es kommt jedoch noch ein weiterer Faktor hinzu – die Geschwindigkeit. Da die Spur sich durch eine höhere Geschwindigkeit optisch verengt und kleinere Lenkbewegungen Auswirkungen haben, muss der Abstand bei einer steigenden Schnelligkeit erhöht werden. Auch das Wetter und die Situation der Fahrbahn muss bei der Einhaltung des Abstands Berücksichtigung finden.
Die verschiedenen Messverfahren bei einem Abstandsverstoß
Um die Einhaltung des Abstands zu messen, gibt es verschiedene Verfahren. Neben den oben genannten stationären Videoüberwachungen, der Videoabstandsmessanlage (VAMA) und dem Videokontrollsystem (VKS), gibt es noch die Videostoppuhr. Diese ist an Kameras gekoppelt. Sobald ein Auto vorbeifährt, startet die Uhr. Kommt das Auto am zweiten Punkt vorbei, stoppt diese. Anhand dieser Passierdauer wird zunächst die Geschwindigkeit berechnet. Der Abstand wird dann auf Basis der Ankunftszeiten der verschiedenen Autos am Messpunkt ermittelt.
Somit liegen beide benötigten Werte für eine Auswertung vor: der Abstand zum Vordermann und die Geschwindigkeit.
Weiterhin gibt es noch die mobile Videoüberwachung. Diese wird mit einem Proof-Video-Data-System kurz Provida ausgeführt. Oftmals in zivilen PKWs eingebaut, nutzen Polizisten das System im laufenden Verkehr, um die Geschwindigkeit und den Abstand des vorausfahrenden Fahrzeugs zu prüfen. Mehr zu Provida erfahren Sie hier (Provida-Text).
Zusätzlich darf ein Polizist den Abstand der Fahrzeuge schätzen. Entweder nutzt er dafür das Augenmaß oder eine Dashcam. Wichtig dabei ist, dass der Abstand über eine Strecke von mindestens 600 Metern beurteilt wird, da diese Art der Messung sehr fehleranfällig ist.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Abstands?
Wie hoch die Strafe bei Missachtung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sowohl der Ort, die Witterungsbedingungen als auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs spielen eine Rolle. Diese Strafen können verhängt werden:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 Punkt | - | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 Punkt | - | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 Punkt | - | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Sicherheitsabstand für LKW auf Autobahnen
Auch LKW-Fahrer müssen bestimmte Sicherheitsabstände einhalten. Diese sind vergleichsweise zum PKW größer, da die LKW aufgrund ihres Gewichtes ein erhebliches Gefährdungspotenzial mit sich bringen. Fährt ein LKW mit über 3,5 Tonnen auf der Autobahn schneller als 50 km/h, muss er zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Abstand von 50 Metern einhalten. Für die Nichteinhaltung des Mindestabstands werden folgende Bußgelder fällig:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ihr erforderlicher Mindestabstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten. LKW fuhr mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und schneller als 50 km/h | 80 € | 1 Punkt | - |
Ihr erforderlicher Mindestabstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten. Kraftomnibus mit Fahrgästen oder ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug fuhr mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und schneller als 50 km/h | 120 € | 1 Punkt | - |
Gibt es einen Toleranzabzug?
Wie bei der Geschwindigkeitsmessung gibt es auch für die Abstandsmessung einen Toleranzabzug. Wie hoch dieser ist, hängt jedoch von der Messmethode ab. Die Toleranz wird genutzt, um Ungenauigkeiten der Messung abzufangen. Diese kann von der Software des Messgerätes oder von einem Beamten nachträglich abgezogen. Da die Beamten auch immer die Geschwindigkeit messen, wird in der Regel die übliche Toleranz von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h berücksichtigt.
- Beispiel: Die Messung ergibt einen Abstand von 45 Metern bei einem Tempo von 93 km/h. Ziehen die Beamten eine Toleranz von 3km/h ab, errechnet sich ein Abstand von 45 Metern bei 90 km/h. Damit wird kein Bußgeld fällig, da der Abstand den halben Tachowert beträgt.
Besonders anfällig für Fehler ist die Schätzung des Abstands durch das Augenmaß eines Beamten. Daher werden bei dieser Form der Messung 20 Prozent der Geschwindigkeit abgezogen. Beispielsweise fuhr ein Beamter in einem Fall des Oberlandesgerichts in Bremen 130 km/h auf einer Strecke von 1500 Metern. Der Beamte merkte sich, welchen Teil des hinteren Fahrzeugs er im Rückspiegel sehen konnte. Anschließend wurden beim Anhalten auf dem Seitenstreifen beide Fahrzeuge in die gemerkte Position gebracht. Daraus errechnete sich ein Abstand von 7,50 Metern. Zieht man die 20 Prozent ab, erhält man einen Abstand von 15 Metern bei 104 km/h (Az: 1 SsBs 67/15).
Abstandsmessung – Ist ein Einspruch sinnvoll?
Nicht nur die Abstandsmessung durch das Augenmaß eines Beamten kann angefochten werden, denn es gibt vielerlei Faktoren, die zu einem fehlerhaften Bußgeldbescheid führen können. Generell ist es sinnvoll, jeden Bußgeldbescheid prüfen zu lassen, denn Fehler können sowohl durch Messungenauigkeiten des Gerätes als auch durch das bedienende oder dokumentierende Personal entstehen. Folgende Gründe gibt es für einen fehlerhaften Bußgeldbescheid:
- Fehlende Eichung oder Wartung des Blitzers
- Falsche Ausrichtung des Messgerätes
- Fehlendes Messprotokoll
- Nicht nachweisbares Schulungszertifikat des Messbeamten
- Aufnahmen bei schlechter Sicht oder Dunkelheit
- Unübersichtliches Verkehrsaufkommen auf dem Videomaterial
- Andere Verkehrsteilnehmer, die die Abstandsunterschreitung durch Abbremsen oder einen Spurwechsel verursacht haben.
Bußgeldbescheid mit Geblitzt.de prüfen lassen
Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten? Lassen Sie diesen immer über Geblitzt.de prüfen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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Autobild: Abstandsmessung