Getarnter Blitzer
Im Kofferraum eines zivilen Einsatzwagens der Polizei versteckt oder mit Ästen und Laub bedeckt – so trickreich werden Blitzanlagen zur Messung von Tempoverstößen getarnt. In solchen Fällen ist es schwierig, als Fahrer rechtzeitig vom Gas zu gehen, was Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen kann. Geht es bei dieser Handhabung mobiler Blitzer denn mit rechten Dingen zu? Die Antwort lautet ja. Doch gerade das Tarnen von Radarfallen kann zu so manchem Fehler führen. Welche das sind und wie man als betroffener Autofahrer dagegenhalten kann, erfahren Sie hier.
Kurz und knapp
Sind getarnte Blitzer anfechtbar?
Während fest installierte Blitzanlagen wenig überraschend sind, erwischen mobile Blitzer deutlich mehr Verkehrsteilnehmer mit zu hoher Geschwindigkeit. Zudem kann man diese auch leichter verbergen. Tarnnetze, inmitten von Sperrmüll, und natürliche Verstecke wie Bäume oder Büsche sind im Arbeitsalltag von Messbeamten keine Seltenheit. Gleichzeitig aber ein guter Grund, Ihren Bußgeldbescheid infrage zu stellen. Herabhängende Zweige und Blätter können nämlich zu ungenauen Aufnahmen führen – wie alles, was nicht nur den Blitzer, sondern auch dessen Sichtfeld verdeckt.
Das Tarnen von Blitzern ist den Behörden generell erlaubt. Dennoch lohnt sich im Einzelfall die Prüfung der Bußgeldvorwürfe, da diese Praxis nicht unumstritten ist.
Blitzer und ihre Folgen – die Strafen des Bußgeldkataloges
Wer von einem Blitzer fotografiert worden ist, sollte die Anfechtung der Bußgeldvorwürfe stets in Erwägung ziehen. Schließlich können die Sanktionen große Auswirkungen auf Kontostand und Führerschein des Fahrers haben. Das belegen folgende Beispiele aus dem Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsverstöße können mit bis zu 800 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot bestraft werden. Ein Rotlichtvergehen schlägt im Extremfall ebenfalls mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von 360 Euro zu Buche. Doch wo kann man sich bei Bußgeldbescheiden helfen lassen?
Hilfe bei Bußgeldern und Punkten in Flensburg mit Geblitzt.de
Ob Fehler bei Messungen aufgrund getarnter Blitzer oder Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrtverstöße generell – auf wwww.geblitzt.de können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid online einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.