Mindestabstand Blitzer Schild. Wie gross muß der Abstand sein?
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich zurecht, wie weit eine Blitzanlage hinter dem entsprechenden Hinweisschild positioniert sein muss. Schließlich sollte der Autofahrer genügend Zeit haben, auf die Änderung der Verkehrszeichen auf seiner Strecke zu reagieren – ohne befürchten zu müssen, direkt geblitzt zu werden. Ansonsten sind starkes Abbremsen und mögliche Unfälle die Folge. Welche Abstände der Gesetzgeber als Richtlinie vorsieht und wann Sie Bußgeldvorwürfe prüfen lassen sollten, erfahren Sie hier.
Kurz und knapp
Eine Frage der Länder: Mindestabstand zwischen Blitzanlage & Verkehrsschild
Der Mindestabstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild ist von Bundesland zu Bundesland verschieden festgesetzt, beläuft sich aber in der Regel auf einen vorgeschriebenen Abstand zwischen 75 und 200 Metern. Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen. Hier wird auf Nulltoleranz gesetzt, was bedeutet: Hinter dem Hinweisschild mit der Temporeduzierung kann direkt eine Blitzanlage folgen.
In der Praxis der anderen Bundesländer gewährt die Polizei auf Autobahnen eher großzügige Mindestabstände, während man an Gefahrenstellen – wie in Tempo 30 Zonen, auf Straßen an Kindergärten, Schulen und Altenheimen oder kurz vor einer Baustelle – damit rechnen muss, dass Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsmessanlagen relativ dicht aufeinanderfolgen.
Hier eine Auflistung zu den Abstandsregelungen in den verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: kein bestimmter Abstand vorgeschrieben
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m am Ortseingangsschild, 75 m Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: keine Reglung getroffen
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: Kraftfahrstraßen: 100 m, Autobahnen: 250 m
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: keine Reglung getroffen
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: keine Reglung getroffen
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Mindestabstand als Richtlinienwert
Sie wurden geblitzt, obwohl das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrsschild doch gerade erst zu sehen war? Dann besteht zumindest die Chance, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind. Doch aufgepasst: Es handelt sich bei den Abstandsvorgaben nur um Richtlinien, die nicht verbindlich sind. In den meisten Fällen hat die Gültigkeit der Messung bestand.
Verdeckte Verkehrsschilder
Andere Versäumnisse beim Blitzen führen eher zu einer erfolgreichen Anfechtung. So muss das Verkehrsschild für den Fahrer gut sichtbar angebracht sein und darf beispielsweise nicht durch Zweige verdeckt sein. Gleiches gilt für zugeschneite Verkehrszeichen. In Deutschland besteht nämlich in Bezug auf Verkehrsschilder der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach muss ein Schild so aufgestellt sein, dass seine Bedeutung für den Verkehrsteilnehmer auch mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden kann. Zudem macht es bei verdeckten Verkehrsschildern einen Unterschied, ob deren Form noch zu erkennen ist.
Der Gesetzgeber setzt nämlich voraus, dass zum Beispiel das achteckige Stoppschild auch dann noch als solches wahrgenommen wird, wenn es stark verdreckt oder durch Schneefall bedeckt ist. Anders verhält es sich bei dreieckigen Gefahrenschildern sowie runden Verbots- und Beschränkungszeichen. Kann der Fahrer nicht mehr erkennen, was die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, wird man ihm unter Umständen auch keinen Vorwurfe daraus machen können, dass er dagegen verstoßen hat. Dennoch muss stets der Einzelfall geprüft werden.
So ist für die Bewertung der Sichtbarkeit auch die mögliche Ortskundigkeit des Fahrers ein Faktor. Fährt etwa ein Pendler dieselbe Strecke jeden Tag, darf von ihm erwartet werden, das Tempolimit auch dann zu kennen, wenn das Schild einmal verdeckt sein sollte. Auch gut zu wissen: Im Zuge der Sichtbarkeits-Regelung schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass an ein und derselben Stelle maximal drei Verkehrsschilder angebracht sein dürfen. Alles darüber hinaus kommt einem Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz gleich.
Weitere mögliche Fehlerquellen
Verkehrsverstöße können auch dann ein unlauteres Bußgeld nach sich ziehen, wenn Blitzer nicht ordnungsgemäß gewartet und geeicht worden sind, oder wenn ungünstigen Wetter- und Witterungsbedingungen die Messungen verfälschen. Darüber hinaus sind unscharfe und uneindeutige Blitzerfotos häufig ein Faktor im Zuge der Prüfung von Bußgeldvorwürfen, genauso wie sich die Behörden an Fristen bei der Versendung eines Bußgeldbescheids halten müssen.
Wo kann ich die gegen mich erhobenen Vorwürfe prüfen lassen?
Wenn Ihnen nach einem Tempoverstoß der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild zu gering vorkam oder Ihnen ein Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handyvergehen zur Last gelegt wird, reichen Sie ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: Mindestabstand Blitzer Abstand