Fristen beim Anhörungsbogen
Vorbote des Bußgeldbescheides ist stets die Anhörung! Diese kann mündlich erfolgen, wenn Sie in Folge einer Ordnungswidrigkeit bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten werden. Sie kann aber auch in Form eines Anhörungsbogens auf postalischem Wege an Ihre Adresse geschickt werden. Worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen und ob es eine allgemeingültige Frist gibt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Kurz und knapp
Anhörungsbogen: Fristeinhaltung & Pflichtangaben
Mit einem Anhörungsbogen verschafft der Gesetzgeber dem Betroffenen rechtliches Gehör, also die Möglichkeit zu den Bußgeldvorwürfen Stellung zu nehmen. Meist ist eine Frist von einer Woche vorgesehen, innerhalb der man den Bogen ausfüllen und zurückschicken soll – diese kann allerdings von Fall zu Fall variieren. Sie müssen jedoch keine Angaben machen über sich selbst oder Personen, die mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind, die Sie belasten könnten. Doch aufgepasst! Falls Ihre Personalien nicht richtig oder vollständig im Anhörungsbogen vermerkt sind, sollten Sie diese im Antwortschreiben korrigieren.
In der Regel gibt Ihnen die Bußgeldstelle für die Beantwortung eines Anhörungsbogens sieben Tage Zeit. Sie müssen sich bei Ihren Angaben aber nicht selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen, sondern lediglich überprüfen, ob das Dokument ihre Personalien korrekt wiedergibt.
Wie sich die Anhörung auf die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides auswirkt …
Ein wichtiger Punkt ist auch der fristbezogene Zusammenhang zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt üblicherweise nach drei Monaten. Findet aber in diesem Zeitraum eine mündliche oder schriftliche Anhörung des Betroffenen statt, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt an von vorne. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjährungsfrist verlängern. Hier finden Sie alles zur Verjährung von Bußgeldvorwürfen.
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Ihnen wird vorgeworfen, zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren zu sein? Man legt Ihnen ein Abstands-, Vorfahrt-, Überhol- oder Handyvergehen zur Last? Dann übermitteln Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
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