• Lesedauer:4 min Lesezeit

Straf­zettel vs. Bußgeldbescheid

Kurz im Halte­verbot gestanden oder mit 120 Sachen durch die Innen­stadt gerast – nicht alle Verkehrs­ver­gehen werden gleich­wertig sanktio­niert. Und das zurecht, sind doch bestimmte Verstöße eine Gefahr für Leib und Leben, während andere vergleichs­weise weniger drama­tisch „nur“ die Ordnung stören. Der Gesetz­geber hat im Bußgeld­ka­talog daher auch unter­teilt in Verwarnung – im Volksmund gerne Knöllchen oder Straf­zettel genannt – und Bußgeld­be­scheid.

Ein geöffnter gelber Umschlag mit einem Bußgeldbescheid, der sich von einem Strafzettel unterscheidet. Ausgestellt von der Bußgeldstelle Berlin.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Straf­zettel vs. Bußgeldbescheid

Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten wie Geschwindigkeits- und Rotlicht­ver­stöße sowie Abstands- und Handy­ver­gehen können schwer­wie­gende Folgen für die Verkehrs­teil­nehmer haben. Anstelle eines Straf­zettels wird daher meist ein Bußgeld­be­scheid erlassen. Verwar­nungs­gelder bis 55 Euro gibt es bei hingegen bei eher gering­fü­gigen Vergehen wie Parkver­stöße oder die Nicht­ein­haltung eines Termins beim TÜV.

Einen Straf­zettel gibt es für Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten, die mit einem Verwar­nungsgeld bis 55 Euro geahndet werden. Der Bußgeld­be­scheid hingegen beinhaltet mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wann verjährt ein Strafzettel?

Ein Knöllchen an der Scheibe wegen falschen Parkens kennt fast jeder, darf aber nicht unter­schätzt und als Lappalie abgetan werden. Den Straf­zettel nicht zu bezahlen, kann Konse­quenzen haben. Denn dann leitet die Behörde in der Regel ein Bußgeld­ver­fahren ein und im Falle eines verlo­renen Verfahrens kommen neben dem Verwar­nungsgeld noch die Gebühren samt Auslagen in einer Höhe von insgesamt 28,50 auf den Betrof­fenen zu.

Und wie steht es um die Verjährung? Im Zuge einer Verwarnung verjährt die Ordnungs­wid­rigkeit nicht. Wohl aber, wenn in der Folge ein Bußgeld­ver­fahren einge­leitet wird. Erlässt die Behörde innerhalb von drei Monaten kein Bußgeld­be­scheid, ist die Frist verstrichen und das Bußgeld kann nicht mehr verhängt werden. Die Anhörung mündlicher oder schrift­licher Art ist in diesem Falle nicht mehr nötig, da der Gesetz­geber den Betrof­fenen bereits durch die Verwarnung über den Vorwurf einer Ordnungs­wid­rigkeit infor­miert hat. Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeld­vor­würfen nachlesen.

Über die Fehler­an­fäl­ligkeit von Bußgeldverfahren …

Gegen einen Straf­zettel vorzu­gehen, macht aufgrund der eher gering­fü­gigen Sanktio­nierung meist wenig Sinn. Nach Erhalt eines Bußgeld­be­scheids hingegen kann es durchaus Vorteile haben, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Vorwürfe einzu­legen, um Strafen wie Punkte in Flensburg oder den Entzug des Führer­scheins zu verhindern. Nicht ohne Aussichten auf Erfolg, denn formelle Fehler wie falsche Angaben zur beschul­digten Person oder fehlende Vermerke zur Tat und zu den Neben­folgen sind keine Seltenheit.

Auch ein Blitzerfoto, auf dem der Betroffene eindeutig erkennbar ist, muss dem Schreiben der Bußgeld­stelle enthalten bzw. online abrufbar sein. Zudem sind die Messergeb­nisse nicht immer korrekt. Findet ein Anwalt nach Einsicht in die Bußgeldakte heraus, dass ein Blitzer defekt, unregel­mäßig gewartet, nicht geeicht oder falsch positio­niert wurde – oder dass zum Zeitpunkt der Messung schlechte Sicht- und Wetter­ver­hält­nisse geherrscht haben – kann sich der Einspruch für den Betrof­fenen lohnen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Hilfe bei Bußgeldern, Punkten & Fahrver­boten mit Geblitzt.de

Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß zur Last gelegt - oder vorge­worfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen bzw. Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Was ist ein Straf­zettel, Bußgeld­be­scheid vs. Straf­zettel, gering­fügige Vergehen