Eigener Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wer nach einem Verstoß im Straßenverkehr geblitzt wurde, braucht auf Post von der Bußgeldstelle zumeist nicht lange zu warten. Was aber tun, wenn man die Vorwürfe anfechten möchte? Muss umgehend ein Anwalt zurate gezogen werden? Nicht unbedingt. Jeder Betroffene kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum auch selbst Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das können Sie als PDF und Word Dokument direkt hier herunterladen:
Kurz und Knapp
Bußgeldvorwürfe stets überprüfen lassen
Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, kann das Hinzuziehen eines Anwalts durchaus ratsam sein, denn in der Regel hat dieser mehr Befugnisse und vergrößert somit Ihre Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Zwar hat nach § 49 des Ordnungswidrigkeitengesetzes jeder Beschuldigte das Recht auf Einsicht in seine Bußgeldakte, aber nicht wie ein Anwalt uneingeschränkten Zugang zu allen Beweisstücken. Auch die Möglichkeit, Kopien von Original-Dokumenten zu erstellen, bleibt einem Nichtjuristen untersagt.
Wenn Ihnen in einem Bußgeldbescheid ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, können Sie innerhalb von 14 Tagen selbst Einspruch einlegen.
Über die Fehleranfälligkeit eines Bußgeldverfahrens
Zudem hat ein Anwalt ein geschultes Auge für mögliche Fehler, die ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sowie die darin aufgeführten Vorwürfe beinhalten können. Dazu gehören zum einen formelle Ungenauigkeiten wie falsche oder unvollständige Angaben zu den Personalien des Beschuldigten oder zu Tatzeit und -ort. Zum anderen können auch die Beweismittel aufgrund von Messungen seitens ungeschulten Personals, defekten oder nicht ordnungsgemäß gewarteten und geeichten Blitzern oder wenig aussagekräftigen Blitzerfotos anfechtbar sein.
Hilfe bei Bußgeldern, Punkten & Fahrverboten mit Geblitzt.de
Natürlich können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid samt anwaltlicher Vollmacht im Falle von Vorfahrt-, Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlichtverstößen sowie Abstands-, Halte-, Park- und Mobiltelefon-Vergehen auch hier bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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