Einspruch zurücknehmen
Sie wurden im Straßenverkehr geblitzt und haben Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe erhoben. Jetzt zeigt sich im Laufe des Verfahrens, dass es besser wäre, diesen zurückzunehmen? Welche Gründe es dafür geben kann, wie der Ablauf formal vonstattengeht und was die Konsequenzen sind, wird im Folgenden näher erläutert.
Wann ein Einspruch zurückgenommen werden sollte …
Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides hat der Betroffene 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Dadurch ruht das Verfahren zunächst und die Sanktionen werden nicht automatisch durch Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Ein beauftragter Anwalt kann nun ohne zeitlichen Druck die Ermittlungs- oder Bußgeldakte anfordern und im Detail prüfen. Im Idealfall stellt sich heraus, dass aufgrund mangelnder Beweislage oder durch Verfahrensfehler der Bescheid letztendlich aufgehoben werden muss. Folglich werden die angedrohten Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nicht verhängt.
In manchen Fällen erscheint es ratsam, den Einspruch zurückzuziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur geringe Aussichten für eine erfolgreiche juristische Anfechtung erkennbar sind, der Aufwand für ein kostenintensives Gerichtsverfahren in einem inakzeptablen Verhältnis zur drohenden Sanktion steht oder der Fall sogar auf ein Strafverfahren zusteuert. Der Einspruch kann im Laufe des Bußgeldverfahrens jederzeit ganz oder zum Teil zurückgenommen werden – es sei denn, das Gericht hat das Urteil bereits gefällt. Um dies zu bewerkstelligen, benötigt der beauftragte und vertretende Anwalt eine ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen. Doch aufgepasst: Das Bußgeld zu zahlen oder seinen Führerschein an die Behörde zu übersenden, um auf diese Weise zu signalisieren, dass man die Sanktionen akzeptiert hat, ist allein noch keine rechtswirksame Zurücknahme des Einspruchs!
Wer in einem Bußgeldverfahren Einspruch eingelegt hat, kann diesen sowohl im Zwischen- als auch im Hauptverfahren jederzeit wieder zurücknehmen und den Bußgeldbescheid akzeptieren.
Einspruch zurückgenommen – was passiert danach?
Nimmt der vertretende Anwalt den Einspruch zurück und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, hat der Betroffene das Bußgeld zu bezahlen beziehungsweise die Punkte und das Fahrverbot zu akzeptieren. Zudem muss er die Verfahrensgebühren in Höhe von mindestens 25 Euro (zuzüglich 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen) tragen.
Bußgeldvorwürfe erhalten? Geblitzt.de hilft schnell und kompetent
Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy-, Abstands-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Überholverstoß zur Last gelegt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.