Handy am Steuer - Ist die Strafe unausweichlich?
Telefonieren im Auto gehört für viele Verkehrsteilnehmer längst zum Arbeitsalltag oder ist eine willkommene Abwechslung auf langen Strecken. Doch aufgepasst! Ob private Gespräche mit dem Partner daheim oder schnell noch mal den Chef anrufen, um die wichtigsten Details für das Business-Meeting am nächsten Tag zu klären – das Handy am Steuer kann teuer werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Das gilt zudem für das Ablesen des Displays, Musik hören mit dem Smartphone, Kurznachrichten schreiben, einen eingehenden Anruf wegdrücken oder Sprachaufnahmen mit dem Handy tätigen. Auch Autotelefone und weitere Kommunikationsgeräte wie Laptops und Tablets dürfen nicht beim Fahren in Betrieb genommen werden. Erlaubt hingegen ist die Verwendung einer Freisprechanlage oder des Mobilfunktelefons als Navi, wenn es dafür in einer passenden Halterung installiert ist. Auch wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist, darf das Handy im Auto zum Telefonieren oder Schreiben einer SMS genutzt werden.
Welche Strafen den Fahrer beim Einsatz von Mobilfunktelefonen – beziehungsweise elektronischen Geräten im Allgemeinen – erwarten, ist im Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamts eindeutig geklärt. Die Sanktionen reichen von 1-2 Punkten in Flensburg über 75-200 Euro Bußgeld bis hin zu Fahrverbot bei Benutzung eines Handys mit Gefährdung oder Sachbeschädigung als Folge. Werden Sie an einer Ampel oder wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt und halten zudem Ihr Handy in der Hand, haben Sie gleich zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen.
Gemäß § 19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) besteht dann aber Tateinheit und es wird nur die Geldbuße für das schwerwiegendere Delikt festgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung jedoch werden beide Vergehen bei der Bemessung der Strafe im engeren Sinne berücksichtigt und die Geldbuße daher angemessen erhöht. Die Nebenfolgen (Punkte, Fahrverbot) müssen allerdings nur für den schwerwiegenderen Verstoß getragen werden.
Bußgeldkatalog elektrische Geräte
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | ||||||
… beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Was Sie über Handy am Steuer wissen sollten …
Erwischt! Oder doch nicht? Das ist die Frage, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Ihnen im Briefkasten steckt. Handelt es sich um einen Handyverstoß, liegt der Fall für die Behörde im Gegensatz zu anderen verkehrsrechtlichen Verstößen meisten ziemlich klar auf beziehungsweise in der Hand: Denn wenn durch eine Polizeikontrolle oder anhand des Blitzerfotos eindeutig belegbar ist, dass der Fahrer mit einem Mobilfunktelefon hantiert hat, wird es schwieriger, dagegen vorzugehen. Da es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen handelt, sollte man den Bußgeldvorwurf stets prüfen lassen.
Bei welchen Sachlagen Sie bei Handy am Steuer anfechten können, erfahren Sie hier:
- Einzelfallentscheidungen diverser Oberlandesgerichte haben dem Kläger recht gegeben, wenn das Mobilfunktelefon im ausgeschalteten Zustand innerhalb des Fahrzeugs lediglich an eine andere Stelle gelegt wurde.
- Einem weiteren Einspruch wurde stattgegeben, bei dem es darum ging, dass der Autofahrer sein Handy nur an die Ladestation angeschlossen hatte. Auch das Aufheben eines heruntergefallenen Telefons fällt nicht zwangsläufig unter den Tatbestand "Handy am Steuer". Betätigt man danach jedoch die Funktionstaste, um zu überprüfen, ob das Handy intakt geblieben ist, kann dies wiederum als Benutzung des Telefons ausgelegt werden.
- Genauso kann die Videotelefonier-Funktion rechtliche Folgen haben, selbst, wenn das Handy auf das Armaturenbrett gestellt wird. Laut einer Amtsgerichtsentscheidung würde der häufige Blick des Fahrers auf das Display zu sehr vom Verkehrsgeschehen ablenken.
- Hat der Fahrer nachweislich einen Notruf an Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte getätigt, wird das Verfahren eingestellt.
Blitzer-Warn-Apps auf dem Handy
Darüber hinaus darf das Mobiltelefon auch nicht als Blitzer-Warner zweckentfremdet werden. Gemäß § 23 (Absatz 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Fahrer „ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Dies gilt ebenso für technische Geräte, „die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können.“ Ein Verstoß wird mit 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert. Das gilt im Übrigen auch für den Beifahrer, wenn er den Fahrer mittels Blitzer-App über Standorte von Messanlagen informiert. Wer dennoch wissen möchte, ob ihn auf der Strecke ein Blitzer überraschen könnte, kann sich ganz legal mittels Hörfunkmeldungen im Autoradio informieren.
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Ihnen wird vorgeworfen, beim Fahren das Handy am Steuer, am Ohr oder in der Hand gehalten zu haben? Bevor Sie vorschnell das Bußgeld zahlen, übermitteln Sie Ihre Unterlagen online bei Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.