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Handy­ver­stöße sind gefährlich und teuer

Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt wird, muss im Zweifel tief in die Tasche greifen. So will der Gesetz­geber ein Bewusstsein für die große Unfall­gefahr in Zusam­menhang mit Handy­ver­gehen schaffen. Daher kann die Benutzung des Mobil­te­lefons beim Fahren ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Alles über die Sanktionen im Detail und wie man sich gegen Bußgeld­vor­würfe wehren kann, erfahren Sie hier.

Ein Autofahrer wird mit Handy in der Hand am Steuer geblitzt.

Ab wann das Handy im Auto ein Vergehen ist

Als Faust­regel gilt für Verkehrs­teil­nehmer, das Mobil­te­lefon beim Fahren grund­sätzlich gar nicht zu benutzen. Dazu gehören sowohl das Telefo­nieren an sich als auch das Schreiben von SMS oder das Surfen mit dem Handy im Internet. Bei der Verwendung einer Blitzer-App kann es sogar ausreichen, das Gerät lediglich betriebs­bereit mitzu­führen, da eine solche Ortung von Messge­räten verboten ist.

Betroffen von dem Nutzungs­verbot sind übrigens auch andere elektro­nische Geräte zum Zwecke der Kommu­ni­kation und Infor­mation wie Tablets, MP3-Player und E-Books. Sogar Taschen­rechner sind tabu, wie der Bundes­ge­richtshof (BHG) in einem Urteil entschieden hat (Az. 4 StR 526/19). Auch ein Naviga­ti­ons­gerät darf nur bedient werden, wenn es dadurch nicht zu einer Gefährdung im Straßen­verkehr kommt.

Beim Fahren heißt es grund­sätzlich Finger weg vom Handy – ganz gleich, ob man nur mal kurz telefo­nieren oder im Internet nach dem Weg gucken will.

Handy­verstoß ist nicht gleich Handyverstoß

Je nach Inten­sität bzw. den Folgen des Handver­gehens – also ob etwa eine Gefährdung für andere Verkehrs­teil­nehmer oder sogar ein Unfall statt­ge­funden hat – kann die im Bußgeld­be­scheid aufge­führte Strafe unter­schiedlich hoch ausfallen. Das Maximum beträgt 200 Euro, zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und ein einmo­na­tiges Fahrverbot. Die komplette Übersicht über Handy­ver­stöße können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

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Die Freisprech­anlage als verkehrs­si­chere Alternative

Ist das Telefo­nieren hinterm Lenkrad berufs­be­dingt oder aufgrund einer wichtigen privaten Angele­genheit vonnöten, ist der Fahrer mit dem Kauf einer Freisprech­anlage gut beraten. Die Anschaffung der Technik, die legales Telefo­nieren beim Fahren ermög­licht, kann den Handy­verstoß verhindern und damit nicht nur vor einem Bußgeld schützen, sondern auch Leben retten. Ansonsten bleibt als Option für ein Telefon­ge­spräch nur, die nächste Raststätte anzusteuern, um im Parkmodus alles Notwendige zu klären.

Bußgeld­ver­fahren bei Handyverstößen

Auch gegen Bußgeld­vor­würfe wegen eines Vergehens mit dem Mobil­te­lefon kann Einspruch eingelegt werden. Was das bloße Hantieren mit dem Telefon während der Fahrt betrifft, gibt es in der Recht­spre­chung einige Fälle, bei denen dem Einspruch des Fahrers statt­ge­geben wurde.

Wer etwa sein ausge­schal­tetes Handy lediglich von A nach B verlegt oder das Mobil­te­lefon an die Ladestation anschließt, hat gute Chancen, nicht belangt zu werden. Aber auch die Nutzung des Handys kann ohne Folgen bleiben, wenn man sein Telefon verwendet hat, um einen Notruf an Polizei, Rettungs­kräfte oder Feuerwehr abzusetzen.

Handy­ver­gehen in Tateinheit mit weiteren Verstößen

Wird man mit dem Handy in der Hand geblitzt und überschreitet gleich­zeitig das Tempo­limit oder fährt bei Rot über eine Ampel, muss der Fahrer in Bezug auf Punkte in Flensburg und das Fahrverbot nicht mit einer doppelten Bestrafung rechnen. In der Regel wird bei einer solchen Tateinheit nur das Bußgeld für die am schwersten bestrafte Teiltat heran­ge­zogen und angemessen erhöht.

In der Probezeit geblitzt

Besonders streng sanktio­niert hingegen wird ein Handy­verstoß in der Probezeit. Katego­ri­siert als A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit des betrof­fenen Fahrers um weitere zwei Jahre. Zudem muss dieser zwecks Verkehrs­er­ziehung an einem kosten­pflich­tigen Aufbau­se­minar mit vier Theorie­sit­zungen und einer Fahrprobe teilnehmen.

Wie wird man überhaupt mit dem Handy geblitzt?

Wer mit dem Mobil­te­lefon am Steuer hantiert, kann auf verschiedene Art und Weise überführt werden. So kann der Betroffene in einer Verkehrs­kon­trolle heraus­ge­wunken werden, wenn der Verstoß von den Polizei­be­amten direkt regis­triert wird. Auch das bereits erwähnte Blitzen durch einen Tempo- oder Ampel­blitzer kommt häufig vor.

Eine weitere Option besteht in den neuar­tigen Handy­blitzern, die ein Mobil­te­lefon sowie die entspre­chende Handhaltung des Fahrers erkennen können, und zum Beispiel in Rheinland-Pfalz seit Juni 2022 im Rahmen eines Pilot­pro­jekts im Einsatz sind.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Autozeitung: Handy in der Hand