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Geschwin­digkeit, Abstand und Co. – hier wird ein Bußgeld fällig!

Ganz gleich, ob im morgend­lichen Stadt­verkehr oder auf Landstraßen und Autobahnen – für Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten, hat der Gesetz­geber den umfas­senden Bußgeld­ka­talog Pkw parat. Welche Sanktionen bei Geschwindigkeits- und Rotlicht­ver­stößen sowie bei Abstands- oder Handy­ver­gehen auf Sie zukommen und wo Sie entspre­chende Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen können, soll im Folgenden erläutert werden.

Bußgeldkatalog Pkw

Ein Perso­nen­kraft­wagen (Pkw) definiert sich als mehrspu­riges, nicht an Schienen gebun­denes Landfahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwie­genden Zweck der Personenbeförderung.

Bußgeld­ka­talog Auto Geschwindigkeit

Das in Deutschland am häufigsten begangene Vergehen im Straßen­verkehr ist der Tempo­verstoß. Der Bußgeld­ka­talog Pkw unter­scheidet hierbei zwischen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen innerhalb und außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Es liegt auf der Hand, dass innerorts mit schär­feren Sanktionen zu rechnen ist, da auch Fußgänger und Fahrrad­fahrer Betei­ligte eines poten­zi­ellen Unfalls sein könnten. Auch für Fahrer von Pkw mit Anhängern ist das Strafmaß höher, da der Anhänger im Falle eines Zusam­men­stoßes ein größeres Risiko für andere Autofahrer darstellt. Hier werden dieselben Maßstäbe wie bei Lkw und Omnibussen angesetzt.

Bußgeld­ka­talog für Pkw innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Bußgeld­ka­talog für Pkw außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog Pkw Rotlichtverstoß

Nicht weniger gefährlich als zu schnelles Fahren ist der Rotlicht­verstoß. Wer über Rot fährt, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Sicherheit von anderen Verkehrs­teil­nehmern. Da ist es nur logisch, dass der Bußgeld­ka­talog für Autos auch hier strenge Maßstäbe ansetzt. Dabei macht es einen Unter­schied, wie lange die Ampel­anlage schon auf Rot gestellt war und ob der Verstoß mit einer Gefährdung bzw. Sachbe­schä­digung einhergeht. Auch Grünpfeil­ver­stöße werden selbst­ver­ständlich sanktioniert.

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

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Handy am Steuer – hier wird es teuer!

Nur mal kurz den Chef angerufen? Zu Hause nach dem Rechten gesehen? Einen flüch­tigen Blick auf die Handyuhr gewagt? Ausreden zählen nicht! Wer ohne Freisprech­anlage im Auto telefo­niert, muss mit bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreig­nungs­re­gister und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ebenfalls strafbar ist die Nutzung von Blitzer-Apps und weiteren techni­schen Geräten zur Ortung von Messan­lagen. Die Ausnahme bilden weiterhin Blitzer-Warnungen aus dem Radio.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

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Abstands­ver­stöße im Straßenverkehr

Egal, wie eilig man es hat – die Gefahr von Auffahr­un­fällen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Bußgeld­ka­talog staffeln sich die entspre­chenden Strafen daher von einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 25 Euro bis hin zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  1 Punkt 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  1 Punkt 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  1 Punkt 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  3 Monate 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  180 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  400 €  2 Punkte  3 Monate 

Kein Blitzer ist unfehlbar: Wann eine Anfechtung sinnvoll ist …

Der Bußgeld­ka­talog Pkw soll für präventive Abschre­ckung und damit für Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Dennoch sind Bußgeld­vor­würfe nicht unantastbar. Fehler passieren überall, auch in einem Bußgeld­ver­fahren aus dem Straßen­verkehr. Anders gesagt: Es kann nicht schaden, sowohl die Messungen als auch das Verfahren selbst auf Fehler überprüfen zu lassen. Das juris­tische Vorgehen sollte man aber einem erfah­renen Anwalt für Verkehrs­recht überlassen. Der hat mehr Möglich­keiten, wie zum Beispiel den unein­ge­schränkten Zugang zu allen Beweis­stücken. Die umfas­sende Einsicht in die Bußgeldakte kann zur Auffindung folgender Fehler führen:

  • unregel­mäßig gewartete Blitzer
  • nicht geeichte Messanlagen
  • nicht verwert­bares Blitzerfoto
  • unvoll­stän­diges Messprotokoll
  • nicht ausrei­chend geschulte Messbeamte
  • falsches Akten­zeichen
  • lücken­hafte Angaben zur beschul­digten Person
  • fehlende Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
  • keine Angaben zu den Nebenfolgen
  • fehlende Rechts­mit­tel­be­lehrung
  • Fehler in der Fristberechnung

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden

Es gibt also eine Vielzahl an Möglich­keiten, warum man Vorwürfe aus einem Bußgeld­be­scheid und die daraus folgenden Sanktionen nicht einfach hinnehmen sollte. Und hier kommt Geblitzt.de ins Spiel. Wenn es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handy­verstoß handelt, können Sie Ihren Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Auto Strafe, Pkw Strafe, Bussgeldkatalog