Geschwindigkeit, Abstand und Co. – hier wird ein Bußgeld fällig!
Ganz gleich, ob im morgendlichen Stadtverkehr oder auf Landstraßen und Autobahnen – für Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten, hat der Gesetzgeber den umfassenden Bußgeldkatalog Pkw parat. Welche Sanktionen bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sowie bei Abstands- oder Handyvergehen auf Sie zukommen und wo Sie entsprechende Bußgeldvorwürfe prüfen lassen können, soll im Folgenden erläutert werden.
Ein Personenkraftwagen (Pkw) definiert sich als mehrspuriges, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung.
Bußgeldkatalog Auto Geschwindigkeit
Das in Deutschland am häufigsten begangene Vergehen im Straßenverkehr ist der Tempoverstoß. Der Bußgeldkatalog Pkw unterscheidet hierbei zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Es liegt auf der Hand, dass innerorts mit schärferen Sanktionen zu rechnen ist, da auch Fußgänger und Fahrradfahrer Beteiligte eines potenziellen Unfalls sein könnten. Auch für Fahrer von Pkw mit Anhängern ist das Strafmaß höher, da der Anhänger im Falle eines Zusammenstoßes ein größeres Risiko für andere Autofahrer darstellt. Hier werden dieselben Maßstäbe wie bei Lkw und Omnibussen angesetzt.
Bußgeldkatalog für Pkw innerorts
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Bußgeldkatalog für Pkw außerorts
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 20 € | - | - |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
16 -20 km/h | 60 € | - | - |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Bußgeldkatalog Pkw Rotlichtverstoß
Nicht weniger gefährlich als zu schnelles Fahren ist der Rotlichtverstoß. Wer über Rot fährt, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern. Da ist es nur logisch, dass der Bußgeldkatalog für Autos auch hier strenge Maßstäbe ansetzt. Dabei macht es einen Unterschied, wie lange die Ampelanlage schon auf Rot gestellt war und ob der Verstoß mit einer Gefährdung bzw. Sachbeschädigung einhergeht. Auch Grünpfeilverstöße werden selbstverständlich sanktioniert.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil) | 90 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Handy am Steuer – hier wird es teuer!
Nur mal kurz den Chef angerufen? Zu Hause nach dem Rechten gesehen? Einen flüchtigen Blick auf die Handyuhr gewagt? Ausreden zählen nicht! Wer ohne Freisprechanlage im Auto telefoniert, muss mit bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ebenfalls strafbar ist die Nutzung von Blitzer-Apps und weiteren technischen Geräten zur Ortung von Messanlagen. Die Ausnahme bilden weiterhin Blitzer-Warnungen aus dem Radio.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
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Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | ||||||
… beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Abstandsverstöße im Straßenverkehr
Egal, wie eilig man es hat – die Gefahr von Auffahrunfällen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Bußgeldkatalog staffeln sich die entsprechenden Strafen daher von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro bis hin zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
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Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 Punkt | - | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 Punkt | - | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 Punkt | - | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Kein Blitzer ist unfehlbar: Wann eine Anfechtung sinnvoll ist …
Der Bußgeldkatalog Pkw soll für präventive Abschreckung und damit für Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Dennoch sind Bußgeldvorwürfe nicht unantastbar. Fehler passieren überall, auch in einem Bußgeldverfahren aus dem Straßenverkehr. Anders gesagt: Es kann nicht schaden, sowohl die Messungen als auch das Verfahren selbst auf Fehler überprüfen zu lassen. Das juristische Vorgehen sollte man aber einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht überlassen. Der hat mehr Möglichkeiten, wie zum Beispiel den uneingeschränkten Zugang zu allen Beweisstücken. Die umfassende Einsicht in die Bußgeldakte kann zur Auffindung folgender Fehler führen:
- unregelmäßig gewartete Blitzer
- nicht geeichte Messanlagen
- nicht verwertbares Blitzerfoto
- unvollständiges Messprotokoll
- nicht ausreichend geschulte Messbeamte
- falsches Aktenzeichen
- lückenhafte Angaben zur beschuldigten Person
- fehlende Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
- keine Angaben zu den Nebenfolgen
- fehlende Rechtsmittelbelehrung
- Fehler in der Fristberechnung
Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden
Es gibt also eine Vielzahl an Möglichkeiten, warum man Vorwürfe aus einem Bußgeldbescheid und die daraus folgenden Sanktionen nicht einfach hinnehmen sollte. Und hier kommt Geblitzt.de ins Spiel. Wenn es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handyverstoß handelt, können Sie Ihren Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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