Bußgelderhöhung wegen Voreintragungen
Sie wurden in den letzten Monaten mehr als einmal geblitzt? An dieser Stelle fragen sich viele Verkehrsteilnehmer, ob es eine Art Vorstrafe für Autofahrer gibt. Die Antwort lautet ja. Bei bestehenden Voreintragungen kann die Bußgeldstelle von der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße abweichen und diese erhöhen sowie mit einem Fahrverbot zusätzlich sanktionieren. Der Beschuldigte gilt dann nämlich als Wiederholungstäter.
Verstöße im Straßenverkehr - Wiederholung unerwünscht!
Doch welche Vergehen sollten tunlichst nicht ein zweites Mal begangen werden? Letztlich ist jeder Verstoß eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer – ordnungsgemäßes Fahrverhalten ist also stets einzuhalten. Dennoch gibt es einige Verstöße, deren Wiederholung besonders drastisch sanktioniert wird. So konnte bis zum 27.04.2019 etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr schon beim zweiten Vergehen innerhalb eines Jahres zu einer Bußgelderhöhung und Fahrverbot führen. War der Beschuldigte im Bereich eines Tempoverstoßes, der ohnehin schon mit einem Fahrverbot geahndet wurde, verlängerte sich dieses um einen weiteren Monat.
Weiterhin gehört Fahren unter Alkoholeinfluss zu den Vergehen, bei deren Wiederholung sowohl das Bußgeld erhöht als auch das Fahrverbot verlängert wird. Zwecks verkehrsrechtlicher Erziehung kommen Wiederholungstäter in der Regel nicht um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) herum.
Wiederholungstaten im Straßenverkehr können mit höheren Bußgelder und verlängerten Fahrverboten bestraft werden.
Mehrfach geblitzt? Das können Sie tun …
Ein guter Ratgeber ist, sich im Straßenverkehr stets regelkonform zu verhalten. Erst recht, wenn man im Fahreignungsregister bereits Einträge vorzuweisen hat. Als Fahrer können Sie zudem aktiv Punkte abbauen, indem Sie an einem Fahreignungsseminar mit verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Inhalten teilnehmen. Ohne Ihr Zutun sorgt auch die Tilgungsfrist dafür, dass Punkte nach einer bestimmten Anzahl von Jahren verjähren. Das schützt zwar nicht vor den Strafen einer Wiederholungstat, verhindert aber möglicherweise einen achten Punkt in Flensburg, der ebenfalls zum Entzug des Führerscheins führt.
Bußgeldvorwurf mit Geblitzt.de prüfen lassen
Falls auch Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, empfehlen wir den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online einzureichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragungen, Wiederholungstäter, Sanktionen