Eine Fahrtenbuchauflage droht…
Wenn mit einem Fahrzeug ein Verkehrsverstoß begangen wurde und der Halter nicht am Steuer saß, aber sich weigert, im Zeugenfragebogen Angaben zum Fahrer zu machen, kann ihm das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dafür infrage kommende Verstöße können eine erhebliche Überschreitung des Tempolimits oder ein Handyverstoß sein, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Worauf man als betroffener Autofahrer achten sollte, erfahren Sie hier.
Logbuch für Autofahrer - die Fahrtenbuchauflage
Wer ein Fahrtenbuch zu führen hat, muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bei jeder zurückgelegten Strecke Datum sowie Uhrzeit bei Fahrtantritt und Fahrtende vermerken. Auch Kennzeichen des Fahrzeuges und Unterschrift des Fahrers sind einzutragen. Zudem sind Sie verpflichtet, das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Dass der Gesetzgeber diese Regelungen durchaus sehr ernst nimmt, zeigt die Bestrafung bei Zuwiderhandlung: Ein Verstoß gegen die Auflagen wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro geahndet – Punkte in Flensburg sind hingegen nicht mehr zu befürchten.
Ein Fahrtenbuch muss mindestens sechs Monate lang geführt werden. Wer gegen die Auflagen verstößt, kommt nicht unter einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro davon.
Was Sie sonst noch über die Fahrtenbuchauflage wissen sollten …
Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen die Auflage eines Fahrtenbuchs. Auch wenn Sie sich einen Rotlichtverstoß zuschulden kommen lassen oder im Straßenverkehr als Wiederholungstäter in Erscheinung treten, kann ein Fahrtenbuchauflage die Folge sein. Bei schwereren Verstößen wie Rechtsüberholen auf der Autobahn oder Fahrflucht wird die Dauer der Auflage in der Regel sogar deutlich höher angesetzt. Wer übrigens glaubt, der Kauf eines neuen Fahrzeuges schützt vor Altlast-Strafen, liegt daneben: Auch als Besitzer eines Neuwagens bleibt die Fahrtenbuchpflicht bis zum Ablauf der Frist bestehen.
Ihnen droht eine Fahrtenbuchauflage? Geblitzt.de hilft
Um nicht wegen zu hoher Geschwindigkeit eine Fahrtenbuchauflage zu erhalten, können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online einreichen. Auch bei Rotlicht-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Überholverstößen sowie Handy- und Abstandsvergehen sind wir für Sie da. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.