Fahrverbot aus beruflichen oder privaten Gründen umgehen
Hat ein Fahrer zu viele Punkte in Flensburg gesammelt oder ein besonders schwerwiegendes Verkehrsdelikt begangen, kommt er um ein Fahrverbot in der Regel nicht herum. Was aber, wenn der Betroffene den Führerschein privat benötigt, um hilfebedürftigen Familienangehörigen mittels Fahrdienst unter die Arme zu greifen? Oder wenn das Führen eines Kraftfahrzeuges für den Beruf unabdingbar ist? In solchen Fällen spricht der Gesetzgeber von „unzumutbarer Härte“.
Kurz und knapp
Wann tritt der Härtefall in Kraft?
Insbesondere Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Tätigkeiten nicht ohne Pkw oder Lkw ausführbar sind, können hoffen, vom Fahrverbot verschont zu bleiben. Vielfahrer, Pendler und Freiberufler, deren Kunden ausschließlich mit dem Auto erreichbar sind, gehören zu diesem Personenkreis. Dabei muss aber stets der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrverbot im konkreten Fall existenzgefährdend ist, also der Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde. Im privaten Bereich kann eine Krankheit oder Behinderung, welche die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausschließt, sowie die Pflege von Angehörigen, die Voraussetzungen einer Härtefallregelung erfüllen.
Wohl dem, der eine weiße Fahrerweste hat
Hilfreich ist es für den Beschuldigten dann mit Sicherheit, wenn er seit längerer Zeit keinen Verkehrsverstoß begangen hat und in Flensburg punktefrei ist. Geringere Aussichten auf Erfolg liegen vor, wenn Fahren unter Drogeneinfluss oder Alkohol am Steuer dem möglichen Führerscheinentzug zugrunde liegen. Das Gericht muss von Fall zu Fall entscheiden, ob das Fahrverbot angewendet oder alternativ in ein höheres Bußgeld – häufig die Verdoppelung des Regelsatzes – umgewandelt werden kann.
Ein Fahrverbot kann umgangen werden, wenn Sie die Kriterien der „unzumutbaren Härte“ erfüllen. Im Einzelfall wird zudem je nach Art des Verstoßes und bisheriger Auffälligkeit im Straßenverkehr entschieden.
Bußgeldvorwürfe anfechten mit Geblitzt.de
Ihnen wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid jetzt online bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Fahrverbot andere Gründe, Fahrerlaubnisentzug verhindern, Private Gründe Führerscheinentzug