Fahrverbot splitten
Auch das noch! Neben dem satten Bußgeld und Punkten in Flensburg hat Ihnen die Bußgeldstelle ein Fahrverbot aufgebrummt. Im Worst Case kann diese Sanktion bis zu drei Monate andauern. Verheerend für jeden, der als Berufsfahrer seine Brötchen verdient. Aber auch privat muss man sich an einen Alltag ohne Auto erst einmal gewöhnen. Daher fragen sich viele: Kann man ein Fahrverbot aufteilen, um nicht gleich komplett weg vom Lenkrad zu sein?
Fahrverbot aufteilen – ja oder nein?
Die schlechte Nachricht zuerst. Der Gesetzgeber gibt Ihnen nicht die Option, ein Fahrverbot zu splitten. Der permanente Wechsel von Fahrerlaubnis und Fahrverbot würde in der Praxis nur schwer handhabbar sein. Dieser Weg ist also ausgeschlossen. Wohl aber gibt es die Möglichkeit, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Eine davon ist die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis für die Tätigkeit als selbstständiger Gewerbetreibender. Auch eine drohende Kündigung des Angestelltenverhältnisses, weil die Möglichkeit zum Fahren nicht mehr gegeben ist, kann ausschlaggebend sein. Und wer sein Auto braucht, um Besorgungen für Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen zu tätigen, darf ebenfalls auf Milde des Richters hoffen.
Ein Fahrverbot kann nicht gesplittet werden. Wohl aber besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Umwandlung in ein Bußgeld.
Bei diesen Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis …
Wer über eine Ampel fährt, die schon länger als eine Sekunde auf Rot steht, riskiert neben einem Bußgeld und Punkten auch einen Monat Fahrverbot. Gleiches gilt für Handy am Steuer – aber nur, wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt. Drastischer wird es bei Geschwindigkeitsverstößen. Ab 61 km/h zu viel auf dem Tacho innerhalb geschlossener Ortschaften können Sie Pkw- und Motorradfahrer auf einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot für ganze drei Monate einstellen.
Für Lkw- und Busfahrer tritt diese Regelung schon ab 51 km/h in Kraft – für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Bussen mit Fahrgästen ab 41 km/h. Auch Abstandsvergehen können mit drei Monaten Fahrverbot sanktioniert werden. Und zwar, wenn der erforderliche Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird, bei einer Geschwindigkeit ab 101 km/h mit einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes.
Bußgeldbescheid erhalten? Geblitzt.de hilft!
Bei den oben genannten vier Verstößen, sowie bei Überhol-, Halte-, Park- und Vorfahrtverstößen können Sie Ihre Unterlagen jetzt direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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