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Führer­schein Punkte - Punkte in Flensburg abbauen

Bei Ihnen haben sich über die Jahre so manche Einträge in Flensburg angehäuft und Sie möchten Ihr Punkte­konto aktiv erleichtern? Das ist durchaus möglich. Unter bestimmten Voraus­set­zungen können Punkte durch die Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar abgebaut werden. Hier erfahren Sie alles über den Ablauf und welche Optionen es sonst noch zur Punkte­re­du­zierung gibt.

Führerschein Punkte - Punkte in Flensburg abbauen

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Psycho-Test für Autofahrer: Das Fahreignungsseminar

Zuerst die Einschränkung: Es kann nur einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden – und nur dann, wenn Ihr Gesamt­punk­te­stand im Fahreig­nungs­re­gister nicht mehr als fünf Punkte beträgt. Trotzdem kann die Tilgung dieses einen Punktes Gold wert sein – schließlich wird ab dem siebten Punkt in Flensburg der Führer­schein entzogen. Das Fahreig­nungs­se­minar besteht aus vier Terminen: einem verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Teil mit zwei 75-minütigen Einzel­sit­zungen und einen verkehrspäd­ago­gi­schen Teil, in dem Sie ein Fahrlehrer 2 × 90 Minuten einzeln oder in einer Gruppe unter­richtet. Die abschlie­ßende Teilnah­me­be­schei­nigung dient zur Vorlage bei der Behörde.

Punkte in Flensburg abbauen ist möglich. Aller­dings nur einmal ein Punkt in fünf Jahren, wenn Sie insgesamt nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben.

Die Zeit spielt mit – Verjährung von Punkten

Doch es gibt auch andere Wege, seine Punkte loszu­werden. Einträge im Fahreig­nungs­re­gister sind nicht in Stein gemeißelt, sondern verjähren nach einer bestimmten Zeit. Wie lange sie dort gespei­chert sind, hängt von der Schwere des Verkehrs­ver­stoßes ab. Rechnen muss der Betroffene mit einer Verweil­dauer der Einträge zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren – je nachdem, ob eine verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rigkeit begangen wurde, die mit einem oder zwei Punkten sanktio­niert wurde, oder eine Straftat vorliegt, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperr­frist nach sich ziehen kann.

Darf man Punkte „verkaufen“?

So manch einer möchte nicht auf die Verjährung warten und hat auch keine Lust auf die Mühen eines Fahreig­nungs­se­minars. Ist der Punkte­handel im Internet eine geset­zes­kon­forme Alter­native? Auf keinen Fall! Wer seine drohenden Punkte in Flensburg „verkauft“ oder auf jemand anderen überträgt, handelt illegal. Genauso wie derjenige, der sich durch die Selbst­an­zeige im Sinne einer falschen Verdäch­tigung in mittel­barer Täter­schaft nach § 164 des StGB strafbar macht. Als Sanktionen drohen eine hohe Geldstrafe und je nach Fall auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Bußgeld­vor­würfe mit Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen, Vorfahrt-, Rotlicht-, Überhol-, Halte-, Park- und Abstands­ver­gehen sowie Handy am Steuer bieten wir die Möglichkeit, drohende Punkte zu verhindern. Dafür brauchen Sie nur den Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Wikipedia: Fahrverbot