Führerschein Punkte - Punkte in Flensburg abbauen
Bei Ihnen haben sich über die Jahre so manche Einträge in Flensburg angehäuft und Sie möchten Ihr Punktekonto aktiv erleichtern? Das ist durchaus möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Punkte durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden. Hier erfahren Sie alles über den Ablauf und welche Optionen es sonst noch zur Punktereduzierung gibt.
Psycho-Test für Autofahrer: Das Fahreignungsseminar
Zuerst die Einschränkung: Es kann nur einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden – und nur dann, wenn Ihr Gesamtpunktestand im Fahreignungsregister nicht mehr als fünf Punkte beträgt. Trotzdem kann die Tilgung dieses einen Punktes Gold wert sein – schließlich wird ab dem siebten Punkt in Flensburg der Führerschein entzogen. Das Fahreignungsseminar besteht aus vier Terminen: einem verkehrspsychologischen Teil mit zwei 75-minütigen Einzelsitzungen und einen verkehrspädagogischen Teil, in dem Sie ein Fahrlehrer 2 × 90 Minuten einzeln oder in einer Gruppe unterrichtet. Die abschließende Teilnahmebescheinigung dient zur Vorlage bei der Behörde.
Punkte in Flensburg abbauen ist möglich. Allerdings nur einmal ein Punkt in fünf Jahren, wenn Sie insgesamt nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben.
Die Zeit spielt mit – Verjährung von Punkten
Doch es gibt auch andere Wege, seine Punkte loszuwerden. Einträge im Fahreignungsregister sind nicht in Stein gemeißelt, sondern verjähren nach einer bestimmten Zeit. Wie lange sie dort gespeichert sind, hängt von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab. Rechnen muss der Betroffene mit einer Verweildauer der Einträge zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren – je nachdem, ob eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die mit einem oder zwei Punkten sanktioniert wurde, oder eine Straftat vorliegt, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperrfrist nach sich ziehen kann.
Darf man Punkte „verkaufen“?
So manch einer möchte nicht auf die Verjährung warten und hat auch keine Lust auf die Mühen eines Fahreignungsseminars. Ist der Punktehandel im Internet eine gesetzeskonforme Alternative? Auf keinen Fall! Wer seine drohenden Punkte in Flensburg „verkauft“ oder auf jemand anderen überträgt, handelt illegal. Genauso wie derjenige, der sich durch die Selbstanzeige im Sinne einer falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft nach § 164 des StGB strafbar macht. Als Sanktionen drohen eine hohe Geldstrafe und je nach Fall auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Bußgeldvorwürfe mit Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geschwindigkeitsverstößen, Vorfahrt-, Rotlicht-, Überhol-, Halte-, Park- und Abstandsvergehen sowie Handy am Steuer bieten wir die Möglichkeit, drohende Punkte zu verhindern. Dafür brauchen Sie nur den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Wikipedia: Fahrverbot