Beim Fahrradfahren geblitzt
Ja, das ist möglich. Wer mit dem Fahrrad die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt, kann genauso wie ein Auto- oder Motorradfahrer geblitzt werden. Entsprechende Sanktionen sind laut Gesetz auch für den Fahrradfahrer zu erwarten. Das Problem für die Behörden besteht allerdings in der erfolgreichen Ermittlung des Verkehrssünders. Da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeugkennzeichen besitzt, sagt das Blitzerfoto wenig über den Täter aus.
Mobile Blitzer gegen Fahrrad-Rowdys
Wird der Biker allerdings mittels eines mobilen Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt, kann er bei einer Verkehrskontrolle raus gewunken und zur Rechenschaft gezogen werden. Zwar gilt für Fahrradfahrer generell keine verbindliche Tempobegrenzung, da ein Fahrrad laut Straßenverkehrs-Ordnung kein Kraftfahrzeug ist. Dennoch müssen Geschwindigkeit und Verhalten des Radlers angemessen sein – schließlich kann man auch auf zwei Rädern ohne Motor ganz schön Fahrt aufnehmen und folgenschwere Zusammenstöße verursachen.
Für Radfahrer gibt es kein festgelegtes Tempolimit. Sobald aber eine Gefährdung für Fußgänger vorliegt, ist der Punkt in Flensburg sicher.
Daher dürfen Sie beispielsweise mit dem Fahrrad auch nicht mit 50 km/h in einer Tempo-30-Zone unterwegs sein. Spätestens, wenn Fußgänger durch den rasanten Fahrstil eines Radlers gefährdet werden, drohen ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Addiert sich der Eintrag in Flensburg mit weiteren Punkten, droht Ihnen der Entzug des Führerscheins. E-Bike-Fahrer müssen sich übrigens besonders vorsehen. Während das lediglich bis zu 25 km/h elektronisch unterstützte Pedelec (Pedal Electric Cycle) zu den Fahrrädern zählt – und damit auch deren Verkehrsbestimmungen unterliegen – bringt es der Antrieb des S-Pedelec auf stolze 45 km/h. Mit diesen Bikes dürfen Sie häufig nicht auf normalen Radwegen fahren. Sie werden als Kleinkrafträder eingestuft und demzufolge auch einer anderen Fahrzeug- und damit Bußgeldkatalog zugeordnet.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit Fahrrad
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit | ||||||
…einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 30 € | 1 Punkt | - | |||
…einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 35 € | 1 Punkt | - |
Mit dem Fahrrad an der Ampel geblitzt – das kann teuer werden!
Auch mit einem Punkt, aber mit deutlich höheren Bußgeldsätzen werden Rotlichtverstöße von Fahrradfahren sanktioniert, da die Unfallgefahr für alle Beteiligten extrem hoch ist. Wie bei Pkw, Lkw und Motorrädern verschärft sich das Strafmaß zudem, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, es sich also nicht mehr nur um einen einfachen, sondern einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Etwas tricky verhält es sich mit den Regelungen für Radler hinsichtlich der Befolgung von Fußgängerampeln. Seit dem 01.01.2017 gilt nämlich laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, dass sich Fahrradfahrer stets nach dem Grün- oder Rotlicht der Fahrbahnampel für Autofahrer richten müssen. Es sei denn, Sie fahren auf dem Radweg und treffen dabei auf eine Fußgängerampel mit Fahrradpiktogrammen – nur dann gelten für Radfahrer die Lichtzeichen im gleichen Maße wie für Fußgänger. Sind spezielle Fahrradampeln vorhanden, muss sich der Radfahrer natürlich danach richten.
Bußgeldkatalog Rote Ampel Fahrrad
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. | 60 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt | - |
.. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 Punkt | - |
… mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 Punkt | - |
Zu schnell in die Pedale getreten? Geblitzt.de ist für Sie da!
Wer mit dem Auto oder Fahrrad einen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat oder bei Rot über die Ampel gefahren ist, kann sich von Geblitzt.de kompetent und direkt helfen lassen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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