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Was Sie über den Automatik-Führerschein wissen sollten

Der Führer­schein­erwerb geht mit hohen Kosten und viel Lern- und Prüfungs­stress einher. Insbe­sondere die Praxis stellt manchen Fahran­fänger vor Probleme. Etwas einfacher wird es mit dem Automatik-Führerschein, da das Einlegen der Gänge die Technik übernimmt. Doch wie unter­scheiden sich die beiden Prüfungs-Varianten im Detail? Und darf man später dennoch auch Autos mit Gangschaltung fahren?

Führerschein Automatikgetriebe
BoJack / shutterstock.com

Vorteile des Führer­scheins ohne Gangschaltung

Wer den Führer­schein mit Automatik macht, braucht bei den prakti­schen Fahrstunden sowie am Tag Führer­schein­prüfung nicht die Sorge haben, den Motor abzuwürgen und kann statt­dessen den Fokus auf andere Heraus­for­de­rungen im Straßen­verkehr legen. Gesondert gelernt werden muss nur die Bedienung des Automa­tik­be­triebes. Alles andere läuft im Prinzip wie beim herkömm­lichen Führer­schein ab.

Aller­dings besagt die Schlüs­selzahl 78 im Führer­schein, dass der Inhaber nur Fahrzeuge führen darf, die automa­tisch schalten. Im Gegensatz dazu können Autofahrer, die ihren „Lappen“ mit manueller Gangschaltung erworben haben, sehr wohl auch Fahrzeuge mit Automa­tik­ge­triebe führen.

Schaltgetriebe-Kompetenz durch Nachsitzen erlernen

Diese Automa­tik­be­schränkung kann seit dem 01. April 2021 aufge­hoben werden, wenn der Führer­schein­be­sitzer in die praktische Nachschulung geht. Konkret bedeutet das, mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schalt­wagen zu absol­vieren. Obendrauf gilt es eine Testfahrt im Beisein des Fahrlehrers für die Dauer von 15 Minuten zu bestehen. Als Belohnung winkt die Schlüs­selzahl 197, die das Fahren von Autos mit Schalt­ge­trieben ermöglicht.

Dabei gibt es jedoch einige Einschrän­kungen zu beachten. So gilt der Ablauf wie beschrieben lediglich für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Inhaber anderer Fahrerlaub­nis­klassen müssen zusätzlich die praktische Prüfung mit einem Schalt­fahrzeug ablegen. Außerdem ist die Aufhebung der Beschränkung nicht gedacht für Autofahrer, die aufgrund einer medizi­ni­schen Notwen­digkeit auf Automa­tik­schaltung angewiesen sind.

Kosten des Automatik-Führerscheins

Was den finan­zi­ellen Aufwand für einen Automatik-Führerscheins betrifft, ist dieser wie bei der „normalen“ Variante von mehreren Faktoren abhängig. Beim Erwerb des B-Führerscheins zum Beispiel muss man laut Schät­zungen des ADAC mit eine Preis­spanne von rund 2500 bis 4500 € rechnen. Dabei spielt es unter anderem eine Rolle, in welchem Bundesland man die Fahrschule besucht, da die Kosten regional variieren.

Auch eine schnelle Auffas­sungsgabe in der Theorie und praktische Begabung kann die Ausgaben verringern, da weniger zusätzlich benötigte Fahrstunden und erst recht das Bestehen der Prüfung beim ersten Versuch den Geldbeutel spürbar entlasten.

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Führer­schein verpflichtet!

Apropos Führerschein-(Entzug): Vor den Strafen aus dem Bußgeld­ka­talog – ganz gleich, ob Gangschaltung oder Automatik – ist kein Verkehrs­teil­nehmer gefeit. So kennt der Gesetz­geber insbe­sondere bei Straf­taten im Straßen­verkehr, wie hohe Mengen von Alkohol und Drogen am Steuer, Unfall­flucht oder illegale Autorennen, keinen Spaß.

Bei diesen Verstößen wird sehr häufig die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate einkas­siert. Erst nach einer bestan­denen medizinisch-psychologischen Unter­su­chung (MPU) darf der Betroffene wieder hinter dem Steuer Platz nehmen.

Sanktionen für Raser und Rotlichtsünder

Doch auch Vergehen wie Geschwindigkeits- und Ampel­ver­stöße können zum Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis führen. So etwa bei einem quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß, wenn der Fahrer also die Licht­zei­chen­anlage überquert, obwohl die Ampel bereit länger als eine Sekunde auf Rot gestanden hat. Hier fallen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat an. Das Bußgeld beläuft sich auf 200 bis 360 Euro.

In Sachen Tempo­verstoß kann schon ab einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h neben einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister ein einmo­na­tiges Fahrverbot verhängt werden, sofern der Verstoß zweimal innerhalb eines Jahres geahndet wird. Ab 61 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts schlagen zwei Punkte und sogar drei Monate Fahrverbot zu Buche. Ein sattes Bußgeld gibt es für alle Vergehen on top. Eine andere Gefahr lauert in Flensburg. Wer insgesamt acht Punkte gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Sonderfall Fahran­fänger

Noch gravie­render sind die Strafen in der Probezeit. So unter­liegen Fahran­fänger in Deutschland einem strikten Alkohol­verbot. Wer sich nicht daran hält, muss an einem Aufbau­se­minar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Gleiches gilt bei anderen Verstößen wie Geschwin­dig­keits­ver­gehen mit mehr als 21 km/h zu viel auf dem Tacho. Häufen sich die Verfeh­lungen, wird dem Betrof­fenen die Fahrtüch­tigkeit aberkannt und in der Folge die Fahrerlaubnis entzogen.

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