• Lesedauer:4 min Lesezeit

TÜV-Plaketten- und Kennzeichenpflicht

Nur wenn sich alle daran halten, ergeben Gesetze Sinn. So auch bei den Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), die zum Beispiel für alle Kraft­fahr­zeuge sowohl ein Kennzeichen als auch ein TÜV-Siegel verordnet. Doch gilt das auch für Blitzer-Anhänger? Schließlich sind diese – wenn auch zumeist unerwünschte – Teilnehmer im Straßenverkehr.

Kennzeichen an Blitzeranhänger
CODUKA GmbH

Blitzer-Anhänger als Straßen-Outlaw?

Um zu schnelle Autofahrer in flagranti zu ertappen, werden von der Polizei und den jewei­ligen Kommunen seit einigen Jahren auch mobile Blitzer in Anhänger-Form, wie der Enforcement-Trailer der Firma Vitronic, am Straßenrand positio­niert. Der Vorteil dieser Messgeräte ist, dass sie durch die Montage auf den Anhänger flexibel einge­setzt werden können und dabei anders als herkömm­liche mobile Blitzer autark arbeiten – ohne, dass eine Überwa­chung durch die Messbe­amten nötig ist.

Zwecks besserer Tarnung werden die Messgeräte auch gerne mal im Parkverbot aufge­stellt. Manchmal sogar ohne Nummern­schild oder TÜV-Plakette bzw. nur mit einer Kopie des Originals, um Vanda­lismus und Diebstahl vorzu­beugen. Im Prinzip handelt es sich dabei um Verstöße, die im Normalfall ein sattes Bußgeld und je nach Schwere des Vergehens mehrere Punkte in Flensburg zur Folge hätten.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Sonder­rechte für die Blitzer-Polizei

Doch die Polizei bzw. die kommu­nalen Mitar­beiter können sich grund­sätzlich eine Sonder­ge­neh­migung einholen, mit der sie ohne sicht­bares Kennzeichen blitzen dürfen. Auf diese Weise ist ihr Handeln geset­zes­konform. Gleiches gilt in der Regel, wenn die TÜV-Plakette des Blitzer-Anhängers fehlt oder abgelaufen ist.

Laut § 46 der StVO dürfen die Messbe­amten sogar im Park- oder Halte­verbot stehen, wenn der Vorgang durch eine dring­liche Verkehrs­über­wa­chung gerecht­fertigt ist. Dafür braucht die Polizei ebenfalls die Zustimmung der Behörden, der in der Regel aber – wie bei der Überwa­chung der beson­deren Gefah­ren­si­tuation an Straßen vor zum Beispiel Schulen – nichts im Wege steht.

Wann sich der Einspruch dennoch lohnt

Grund­sätzlich können jedoch auch beim Blitzen mit dem Enforcement-Trailer Fehler passieren. Dazu gehören nicht ordnungs­gemäß gewartete oder geeichte Blitzer, im falschen Winkel zur Fahrbahn positio­nierte Messgeräte, ein unvoll­stän­diges Messpro­tokoll und unzurei­chend geschulte Messbeamte.

Auch ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen wie eine reflek­tie­rende Sonnen­ein­strahlung, starke Regen­fälle, dichter Nebel und Schnee können die Messge­nau­igkeit beein­träch­tigen. Zudem kann ein hohes Verkehrs­auf­kommen dazu führen, dass die Messung nicht mit absoluter Gewissheit einem Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Nach Blitzer-Tarnung den Durch­blick verloren

An Ideen, um unbemerkt zu blitzen, mangelt es der Polizei in Deutschland nicht. So werden mobile Messgeräte durch Tarnnetze oder hinter Büschen und Bäumen verborgen. Das ist zwar legal, kann aber auch nach hinten losgehe, wenn etwa Zweige und Blätter das Sichtfeld der Blitzer-Linse einschränken. Kommt es dadurch nachweisbar zu ungenauen Messungen, kann das die Bußgeld­vor­würfe entkräften.

Formale Bedenken

Darüber hinaus ist ein Bußgeld­be­scheid auch vor Formfehler nicht gefeit. Tatzeit­punkt und Ort des Verkehrs­ver­gehens sollten genauso wie der Name und die Anschrift des Beschul­digten fehlerfrei dokumen­tiert werden. Auch alle Details zum Messvorgang, das Akten­zeichen, die Rechts­be­helfs­be­lehrung und Beweise wie das Blitzerfoto müssen enthalten sein.

Wann tritt Verjährung ein?

Zudem hat sich die Bußgeld­be­hörde an Fristen zu halten. In der Regel verjährt eine Ordnungs­wid­rigkeit nach drei Monaten. Aller­dings sollte man sich darauf nicht verlassen, denn weitere Schritte der Behörden – wie die Zusendung eines Anhörungs­bogens oder die Vernehmung des Fahrers – können die Verjäh­rungs­frist unter­brechen, sodass diese wieder von vorne beginnt.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.