Bitte rechts ranfahren: Polizeikontrolle!
War ich zu schnell? Habe ich etwa eine rote Ampel übersehen? Sind Führerschein und Zulassung an Bord? Fragen dieser Art gehen wohl fast jedem Fahrer durch den Kopf, wenn er in eine Verkehrskontrolle der Polizei gerät. Doch anhalten ist Pflicht, genauso wie Sie den Handzeichen eines Verkehrspolizisten an einer Straßenkreuzung Folge leisten müssen. Welche Sanktionen bei Unterlassung drohen, aber auch wann Sie nicht zwingend zur Mitwirkung verpflichtet sind, soll im Folgenden näher betrachtet werden.
Wenn der Schutzmann die Hand hebt…
Hat die Ampel an einer Straßenkreuzung einen technischen Defekt oder sollen besonders gefährliche Verkehrspunkte zusätzlich abgesichert werden, gehört es zum Aufgabenbereich der Polizei, einen Beamten abzustellen, der persönlich den Verkehr regelt. Was dessen Handzeichen zu bedeuten haben, steht in § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- Der Verkehrsteilnehmer muss die Zeichen und Weisungen der Polizei befolgen. Auch wenn diese vorrangig zu behandeln sind, müssen Sie trotzdem Sorgfaltspflicht in Bezug auf die anderen Verkehrsregeln walten lassen.
- An einer Kreuzung, Einmündung oder einem Fußgängerüberweg gilt: Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung bedeutet, dass Sie halten müssen, während der Querverkehr freigegeben ist. Das Hochheben eines Arms gilt als Anweisung, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten. Die Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung müssen diese räumen.
- Polizeibeamte können die Verkehrsteilnehmer zwecks Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen mit Handzeichen, Winkerkelle, roter Leuchte oder Einrichtung am Einsatzfahrzeug anhalten – das gilt auch für vorausfahrende Verkehrsteilnehmer.
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. (§ 36 Absatz 1 StVO)
Verkehrskontrolle – wie verhalte ich mich richtig?
Die Gründe, warum Sie in eine Polizeikontrolle geraten können, sind vielfältiger Natur. Sie reichen von Geschwindigkeitsmessungen über Alkoholkontrollen bis hin zu einer stichprobenartigen Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers und ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dass es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg kostet, wenn man sich der Verkehrskontrolle widersetzt und einfach weiterfährt, wurde hier bereits behandelt. Lediglich ein Verwarngeld hingegen gibt es für folgende Versäumnisse, die bei der Kontrolle selbst zutage kommen können:
- Führerschein und Fahrzeugschein nicht mitgeführt
- Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten nicht mitgeführt
- Beeinträchtigungen der Fahrzeugbeleuchtung oder Hupe nicht intakt
- Abgelaufener TÜV (Bei Überziehung der Frist von mehr als acht Monaten kommen allerdings ein Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld auf Sie zu)
Aber Vorsicht! Sind die Mängel des Fahrzeugs so schwerwiegend, dass Unfallgefahr besteht – wie etwa eine undichte Bremsanlage oder stark abgefahrene Reifen, die zu platzen drohen – kann es passieren, dass die Polizei Ihr Fahrzeug gleich vor Ort aus dem Verkehr zieht. Dann blühen Ihnen ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von bis zu 180 Euro. Auf der anderen Seite müssen Sie selbst auch nicht jeder Order eines Gesetzeshüters folgen.
Ihren Kofferraum inspizieren darf ein Polizeibeamter nämlich nicht ohne sogenannten Anfangsverdacht – wie etwa ein positiver Drogentest – genauso wenig wie ein Mobilfunktelefon Untersuchungsgegenstand einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle ist. Generell sollte man der Arbeit von Polizei und Rettungskräften aber nicht im Weg stehen. Wer einen Einsatzwagen von Polizei, Notarzt und Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn behindert, muss mit einer Strafe von bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister, 320 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
Bußgeldkatalog Zeichen eines Polizeibeamten
Egal ob die Handzeichen des Verkehrspolizisten an der Kreuzung oder das Winken mit der Kelle von der Autobahnpolizei zwecks Verkehrskontrolle - wer ein Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt, muss sich auf 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg gefasst machen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten | 20 € | - | - |
Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten | 20 € | - | - |
Sie befolgten nicht die Anweisung des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung | 20 € | - | - |
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 € | 1 Punkt | - |
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 € | 1 Punkt | - |
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam zum Unfall. | 105 € | 1 Punkt | - |
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung | 70 € | 1 Punkt | - |
Sie befolgten als Fußgänger nicht das Haltgebot des Polizeibeamten | 5 € | - | - |
Sie befolgten als Fußgänger nicht das Zeichen des Polizeibeamten | 5 € | - | - |
Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten | 35 € | 1 Punkt | - |
Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Zeichen des Polizeibeamten | 35 € | 1 Punkt | - |
Wann Ihnen Geblitzt.de helfen kann…
Die Prüfung von Bußgeldvorwürfen, die aus Missachtung der Anweisungen eines Polizeibeamten resultieren, gehört nicht zu unserem Repertoire. Bei Tempoverstößen, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handyvergehen jedoch wird Geblitzt.de sehr wohl aktiv. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.