Verhalten beim Verkehrsverstoß
Wer bei Rot über die Ampel gefahren oder von einem Tempo-Blitzer erfasst worden ist, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Zuvor kommt meist die Anhörung – entweder als Dokument von der Bußgeldstelle oder schon vor Ort in Form einer Befragung durch die Polizeibeamten. Worauf man achten sollte, damit in einem möglichen Verfahren kein Nachteil entsteht, erfahren Sie hier.
Anhörung vor Ort – der Schweigsame ist klar im Vorteil!
Nicht nur bei Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen, auch wenn Ihnen vorgeworfen wird, den Abstand nicht eingehalten, falsch überholt oder mit dem Handy telefoniert zu haben - die Worte des Betroffenen müssen gut überlegt sein. Im Idealfall nimmt man den Tatvorwurf der Beamten zur Kenntnis, macht aber keine Angaben zur Sache und unterschreibt auch keine Erklärung.
Nach der Aufnahme Ihrer Personalien und des Kennzeichens wird die Behörde in der Folge meist sowieso einen Bußgeldbescheid erlassen. Das allerdings, ohne von Ihnen bereits ein „Geständnis“ in der Hand zu haben – schließlich wissen Sie selbst ja noch gar nicht, ob wirklich ein Verstoß vorliegt. Zudem muss sich niemand selbst oder Personen, die mit ihm verwandt oder verschwägert sind, belasten.
Bei einer Verkehrskontrolle bzw. nach einem Verkehrsverstoß vor Ort haben Sie das Recht zu schweigen und müssen keine Angaben machen, die Sie selbst belasten können.
Bußgeldbescheid erhalten – was, tun?
Kommt nun ein Bußgeldbescheid mit der Post, haben Sie ab Zustellung 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach müssen die Vorwürfe im Einzelnen geprüft werden. Im Idealfall mithilfe eines Anwalts, denn dieser verfügt über mehr Möglichkeiten bei der Akteneinsicht und Anforderung von Beweismitteln. Doch welche Fehler in einem Bußgeldverfahren führen zu einer erfolgreichen Anfechtung?
Grundsätzlich kann der Bußgeldbescheid erst einmal auf formelle Fehler abgeklopft werden. Dazu gehören falsche Angaben zu Ihrer Person, fehlende Angaben zu den Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote, ein falsches Aktenzeichen, Fehler in der Fristberechnung und eine fehlende Rechtsmittelbelehrung. Viel entscheidender aber sind die Beweise, die der vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeit zugrunde liegen. Nicht ordnungsgemäß geeichte oder gewartete Blitzer, ungeschulte Messbeamte oder ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen können Messergebnisse oder auch Blitzerfotos unbrauchbar machen.
Bußgelder vermeiden dank Geblitzt.de
Bußgelder vermeiden dank Geblitzt.de
Auch Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann reichen Sie diesen jetzt direkt online bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.