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Das Wunsch­kenn­zeichen als perso­na­li­siertes Nummernschild

In der Auto-Hochburg Deutschland zeigt man gerne, was man hat. Dementspre­chend gibt es viele Fahrzeug­be­sitzer, die ihren heißge­liebten Pkw durch Tuning optimieren. Weniger aufwändig und subtiler kann das Fahrzeug aber auch mit einem Wunsch­kenn­zeichen indivi­dua­li­siert werden. Was bei der Beantragung beachten werden muss und welche Kosten dabei entstehen, erfahren Sie hier.

Das Wunschkennzeichen als personalisiertes Nummernschild.
Baba87 / shutterstock.com

Die eigenen Initialen als Statussymbol

Mit dem Wunsch­kenn­zeichen hat man die Möglichkeit, das Nummern­schild seines Autos oder Motorrad mit Buchstaben und Ziffern nach eigenem Gusto bestücken zu lassen. Der Fantasie sind dabei fast keine Grenzen gesetzt. Beliebt sind natürlich die Initialen des eigenen Namens, das Datum des Geburtstags oder auch die Abkür­zungen des favori­sierten Fußballclubs.

Zu beachten ist, dass das beim Nummern­schild voran­ge­stellte Unter­schei­dungs­zeichen nicht verändert werden kann, da es auf die jeweilige Stadt bzw. den Zulas­sungs­bezirk verweist. Die nachste­henden Buchstaben und Ziffern der Erken­nungs­nummer hingegen können indivi­duell gestaltet werden.

Dabei dürfen jedoch höchstens zwei Buchstaben und vier Ziffern auf der Wunsch­liste stehen. Grund­sätzlich nicht möglich ist zudem die Vergabe von Umlauten. Auch eine Null an erster Stelle der Ziffern­kom­bi­nation ist nicht zulässig. Zudem darf ein Kfz-Kennzeichen insgesamt maximal achtstellig sein.

Die No-Gos unter den Wunschkennzeichen

Gemäß § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen die Zeichen­kom­bi­nation der Erken­nungs­nummer sowie die Kombi­nation aus Unter­schei­dungs­zeichen und Erken­nungs­nummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Kombi­na­tionen mit rassis­ti­schem oder staats­feind­lichem Hinter­grund können demnach nicht beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel natio­nal­so­zia­lis­tische Chiffre wie SA, SS, HJ, KZ und HEIL, aber auch Zahlen, die in der rechten Szene in Hinblick auf ihre Stelle im Alphabet bedeu­tungs­schwanger aufge­laden sind.

So stehen unter anderem die 18 für Adolf Hitler, die 88 für Heil Hitler und die 28 für das verbotene rechts­extreme Netzwerk „Blood & Honour“. Auch infolge des russi­schen Angriffs­kriegs auf die Ukraine haben mehrere deutsche Landkreise und Städte das allein­ste­hende „Z“ als Wunsch­kenn­zeichen verboten, da dies als Symbol auf Militär­fahr­zeugen des Aggressors verwendet wird.

Antrags­mög­lich­keiten und Dauer der Reservierung

Wer ein Wunsch­kenn­zeichen reser­vieren möchte, kann die jeweilige Zulas­sungs­stelle oder das Bürgerbüro persönlich aufsuchen oder die Reser­vierung telefo­nisch bzw. online vornehmen. Was die Dauer betrifft, so kann das präfe­rierte Kennzeichen je nach Zulas­sungs­stelle bis zu 90 Tagen reser­viert werden. Auch eine gebüh­ren­pflichtige Verlän­gerung ist bei manchen Behörden möglich. Will man sein Fahrzeug temporär abmelden, behält die Reser­vierung in der Regel bis zu einem Jahr ihre Gültigkeit.

Was ein Wunsch­kenn­zeichen kostet

Die Höhe der Kosten für ein Wunsch­kenn­zeichen ist bundesweit in der Gebüh­ren­ordnung für Maßnahmen im Straßen­verkehr (GebOSt) einheitlich geregelt: Die Beantragung eines indivi­du­ellen Kennzei­chens erfolgt bei einer Kfz-Zulassungsstelle und kostet 10,20 Euro. Wer das Kennzeichen vorab reser­vieren möchte, wird mit zusätz­lichen 2,60 Euro zur Kasse gebeten. Der Gesamt­betrag von 12,80 Euro wird erst mit der kompletten Kosten­auf­stellung für die Fahrzeug­zu­lassung fällig.

Die Kosten für die Beantragung eines Wunsch­kenn­zei­chens belaufen sich inklusive Reser­vierung auf 12,80 Euro.

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