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Ordnung muss sein – das Straßen­ver­kehrs­recht in Deutschland

Im Straßen­verkehr sind Vorschriften unerlässlich, um die Sicherheit aller Betei­ligten zu gewähr­leisten. Hierzu­lande werden diese Vorschriften unter dem Sammel­be­griff des deutschen Straßen­ver­kehrs­rechts zusam­men­ge­fasst. Welche juris­ti­schen Teilge­biete und Gesetze dem Straßen­ver­kehrs­recht zugrunde liegen und wo Sie sich im Falle des Vorwurfs von Verstößen gegen einzelne Bestim­mungen juris­tische Unter­stützung holen können, erfahren Sie hier.

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Teilge­biete des Straßenverkehrsrechts

Das Straßen­ver­kehrs­recht gliedert sich in einzelne Rechts­be­reiche. Dazu gehören das Verkehrs­straf­recht und das Recht der Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten. Diese befassen sich mit Straf­taten bzw. Ordnungs­wid­rig­keiten, die im Straßen­verkehr begangen wurden.

Das Verkehrs­zi­vil­recht beinhaltet vor allem die Ausein­an­der­setzung mit Haftungs­an­sprüchen im Rahmen der recht­lichen Bewertung von Verkehrs­un­fällen. Wenn es hingegen um Fragen der Fahrerlaubnis von Personen und Zulassung von Fahrzeugen wie Pkw, Lkw, oder Motor­rädern geht, kommt das Verkehrs­ver­wal­tungs­recht zum Tragen.

Rechten und Pflichten bei Teilnahme am Straßenverkehr

Zu den Geset­zes­grund­lagen des Straßen­ver­kehrs­rechts gehören das am 23. Januar 1953 in Kraft getretene und zuletzt im Juli 2021 überar­beitete Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) sowie die damit verknüpfte Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Diese regeln unter anderem mit der verbind­lichen Vorgabe von Verkehrs­schildern, wie sich Teilnehmer*innen im Straßen­verkehr zu verhalten haben.

Dazu gehört etwa, wann Verkehrsteilnehmer*innen Vorfahrt haben, wie schnell man auf welchen Strecken­ab­schnitten fahren darf, welcher Abstand einzu­halten ist und wann man überholen darf. Auch, wie es sich mit dem Handy am Steuer verhält und wann Autofahrer*innen an einer Ampel halten müssen sowie die Bestim­mungen ist gesetzlich klar geregelt. Doch nicht nur für motori­sierte Verkehrsteilnehmer*innen sind die Vorgaben verbindlich. Auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen unter­liegen den jewei­ligen Bestim­mungen der Straßenverkehrsordnung.

Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog

Die Straf- und Bußgeld­vor­schriften treten in Kraft, wenn Verkehrs­ver­stöße vom Staat und den Kommunen geahndet werden. Je nach Schwere des Verstoßes wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt, das auch mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bzw. Führer­schein­entzug einge­her­gehen kann.

So wird etwa der Geschwin­dig­keits­verstoß eines Pkw oder Motorrads von über 70 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften seit der StVO-Novelle vom 09. November 2021 mit einem Bußgeld in Höhe 800 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem dreimo­na­tigen Fahrerbot geahndet. Das Fahren bei Rot hat für den Betrof­fenen im Maximalfall 360 Euro, 2 Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und einen Monat Fahrverbot zur Folge. Bei Straf­taten im Straßen­verkehr wie Unfall­flucht oder Fahren unter dem Einfluss von Drogen kann es sogar zu einer Freiheits­strafe des Täters bzw. der Täterin kommen.

Ein Frage der Zulassung

Auch die Voraus­set­zungen für die Zulassung im Straßen­verkehr sind im Straßen­ver­kehrs­recht enthalten. So ist die Fahrerlaub­nis­ver­ordnung (FEV) unter anderem für das Regelwerk in Bezug auf die Erteilung der Fahrerlaubnis sowie die Einteilung in Führer­schein­klassen zuständig.

Die Zulassung und Außer­be­trieb­setzung von Fahrzeugen unter­liegt dem Kompe­tenz­be­reich der Straßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeug­zu­las­sungs­ver­ordnung (FZV), welche die StVZO nach und nach komplett ablösen soll. Das betrifft auch die Zuteilung und das Anbringung von Kennzeichen, die Überwa­chung des Versi­che­rungs­schutzes für Fahrzeuge und die Speicherung der Fahrzeug­daten im Zentralen Fahrzeug­re­gister. Auch im Kontext der Zulassung können Sanktionen drohen, wie etwa beim Fahren ohne Führer­schein oder beim Führen eines Pkw ohne gültige TÜV-Plakette.

Das Straßen­ver­kehrs­recht ist die Summe der Vorschriften und Gesetze, die für alle Teilnehmer*innen am deutschen Straßen­verkehr verbindlich sind.

Wo gilt das Straßenverkehrsrecht?

Grund­sätzlich ist das Straßen­ver­kehrs­recht auf sogenannten gewid­meten Straßen, also auf allen öffent­lichen Straßen in Deutschland anzuwenden. Aller­dings gilt die Straßen­ver­kehrs­ordnung auch für Privat­flächen wie Gewer­be­ge­lände und Firmen­park­plätze, wenn deren Nutzung durch den öffent­lichen Verkehr seitens des Besitzers ausdrücklich oder still­schweigend genehmigt ist.

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Häufige Fragen

Welche Gesetze sind Grundlage des Straßenverkehrsrechts?

Das Straßen­ver­kehrs­recht fußt auf dem 1953 in Kraft getre­tenen und zuletzt im Juli 2021 überar­bei­teten Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) und auf den damit einher­ge­henden Verord­nungen wie die Fahrzeug­zu­las­sungs­ver­ordnung (FZV), die Fahrerlaub­nis­ver­ordnung (FEV) und die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO).

Was regelt das Straßenverkehrsrecht?

Das Straßen­ver­kehrs­recht beschäftigt sich mit Zulas­sungs -und Führer­scheinfragen, den Vorgaben von Verkehrs­schildern und den Regeln zum Verhalten von Straßenverkehrsteilnehmern.

Wo gilt die StVO?

Die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gilt auf allen Straßen und Plätzen, auf denen öffent­licher Verkehr statt­findet. Darunter fallen auch Parkplätze und Privat­straßen, wenn sie von der Allge­meinheit genutzt werden dürfen.