Zug voraus – Haltepflicht für Kraftfahrer!
An Bahnübergängen warten zu müssen, ist oftmals eine Geduldsprobe. Gerade in ländlichen Gebieten dauerte es nicht selten viele kostbare Minuten, bis sich ein Zug blicken lässt. Wer aber seine Wartepflicht missachtet und mit dem Auto über die Schienen fährt, setzt sich einer Gefahr für Leib und Leben aus. Auch wenn hierzulande alle Bahnübergänge gesichtet sind, gehört die Kreuzung, an der Straßenverkehrsteilnehmer auf Schienenfahrzeuge treffen, zu den größten Gefahrenherden für Kraftfahrer. Die entsprechenden Verkehrszeichen sollten also ernst genommen werden. Wer sich hier nicht konform der Straßenverkehrs-Ordnung verhält, muss mit Sanktionen von üppigen Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot rechnen.
Vorsicht vor Schranken & roten Blinklichtern: § 19 StVG
Wer mit dem Pkw, Lkw oder Motorrad unterwegs ist und dabei auf einen Bahnübergang trifft, muss sich an folgende Regeln aus § 19 der Straßenverkehrs-Ordnung halten:
- Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang, wenn der Bahnübergang mit dem Verkehrszeichen 201 – dem Andreaskreuz – gekennzeichnet ist.
- Führen die Bahnübergänge über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege haben Schienenfahrzeuge ebenfalls Vorrang, genauso wie in Hafen- und Industriegebieten, wenn in deren Einfahrten das Andreaskreuz mit entsprechendem Zusatzzeichen steht.
- Straßenverkehrsteilnehmer müssen sich Bahnübergänge mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und dürfen andere Kraftfahrzeuge im beschilderten Bereich nicht überholen. Auch dürfen die Scheinwerfer wartender Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
- Vor dem Andreaskreuz müssen sowohl Kraftfahrer als auch Fahrradfahrer und Fußgänger warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken des Bahnübergangs sich senken oder geschlossen sind, rote Blinklichter bzw. gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder ein akustisches Signal ertönt.
- Für alle Bahnübergänge gilt, dass Kraft- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger diese zügig und ohne Aufenthalt überqueren müssen. Ist dies nicht möglich, muss vor dem Andreaskreuz gewartet werden.
- Handelt es sich um Bahnübergänge ohne Vorrang des Schienenverkehrs, müssen die Straßenverkehrsteilnehmer in sicherer Entfernung warten, sobald ein Bahnbediensteter mit einer rot-weißen Fahne schwenkt oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Sind Lichtzeichen angebracht, beutet die Farbe Gelb, dass der Fahrer vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss, während ein rotes Lichtzeichen als Haltesignal zu verstehen ist.
Bußgeldkatalog Bahnübergänge
Verstöße gegen die diese Vorschriften bei Bahnübergängen werden hart bestraft. Die Sanktionen bewegen sich im Rahmen von 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bei unzulässigem Überholen bis hin zu 700 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot von drei Monaten, wenn Sie als Fahrer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren. Letzteres kommt auch Radfahrer und Fußgänger teuer zu stehen: Satte 350 Euro kostet ein Spaziergang vorbei an den Schranken.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet | 80 € | 1 Punkt | - |
Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt | 70 € | 1 Punkt | - |
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte | 80 € | 1 Punkt | - |
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl rotes Blinklicht, gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bediensteter "Halt gebot"/ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
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