Der Verkehrs­unfall – richtig Handeln in der Not

Bei einem Unfall gilt es in erster Linie, gesund aus seinem Auto auszu­steigen. Aller­dings gibt es für alle Betei­ligten einige Regeln, die sowohl bei einem schweren Verkehrs­unfall als auch bei kleineren Delikten, wie einem Auffahr­unfall mit Blech­schaden, zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem die Verstän­digung der Verkehrs­po­lizei, die Absicherung der Unfall­stelle sowie korrekte Angaben zu den eigenen Perso­nalien und dem Tathergang. Hier erfahren Sie, was genau von Ihnen erwartet wird und welche Strafen der Gesetz­geber bei Zuwider­handlung vorge­sehen hat.

bild_unfall_1, verkehrsunfall

Unfallort: Darauf müssen Sie achten…

Laut § 34 der Straßen­ver­kehrs­ordnung müssen Betei­ligte an einem Verkehrsunfall:

  • unver­züglich halten umgehend zu Seite zu fahren, soweit das der Schaden am eigenen Kraft­fahrzeug zulässt
  • Polizei und Rettungs­wagen alarmieren
  • die Unfall­stelle mit Warndreieck und Warnweste sichern
  • verletzten Personen helfen
  • sich anderen Betei­ligten und Geschä­digten ausweisen und angeben, dass man am Unfall beteiligt war Angaben über die Haftpflicht­ver­si­cherung machen
  • Als Verur­sacher auch bei weniger schwer­wie­gende Unfällen mit Sachschaden auf den Geschä­digten warten oder nach Ablauf der Warte­frist Kontakt­daten am Unfallort hinter­lassen bezie­hungs­weise die nächste Polizei­dienst­stelle informieren

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Zudem ist es untersagt, Unfall­spuren zu besei­tigen, bevor die Beweis­auf­nahme durch die Polizei erfolgt ist. Natürlich sollten auch poten­zielle Zeugen auf die Beamten warten, um über den Unfall­hergang auszu­sagen. Wer sich an der Unfall­stelle im Sinne der Straßen­ver­kehrs­ordnung falsch verhält, muss ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro zahlen. Führt die Zuwider­handlung zu einem weiteren Verkehrs­unfall, schlagen 35 Euro zu Buche.

Verkehrs­wid­riges Verhalten am Unfallort hat ein Verwar­nungsgeld zur Folge, Fahrer­flucht und unter­lassene Hilfe­leistung gelten nach StGB als Straftat und werden mit 3 Punkten in Flensburg sanktioniert.

Fahrer­flucht & unter­lassene Hilfeleistung

Die Unter­lassung von Erster Hilfe wird hingegen nicht mit einem Verwar­nungsgeld geahndet. Vielmehr wird hier das Straf­ge­setzbuch heran­ge­zogen, was für den Beschul­digten Punkte in Flensburg, Führer­schein­entzug, hohe Geldstrafen und sogar eine mehrjährige Freiheits­strafe zur Folge haben kann. Gleiches gilt für die Fahrer­flucht, denn mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort entzieht sich der Fahrer nicht nur der Aufklärung des Verkehrs­ver­stoßes, sondern auch seiner Verant­wortung gegenüber den am Unfall verblie­benen – mögli­cher­weise verletzten – Personen.

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Bußgeld­ka­talog Unfall

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Sie hielten als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall nicht unver­züglich an.  30 € 
Sie unter­ließen es als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall, anderen am Unfallort anwesenden Betei­ligten oder Geschä­digten Ihre Betei­ligung am Verkehrs­unfall anzugeben.  30 € 
Sie unter­ließen es als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall, anderen am Unfallort anwesenden Betei­ligten oder Geschä­digten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift zu geben.  30 € 
Sie unter­ließen es als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall, anderen am Unfallort anwesenden Betei­ligten oder Geschä­digten auf Verlangen Ihren Führer­schein oder Fahrzeug­schein vorzuweisen.  30 € 
Sie unter­ließen es als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall, anderen am Unfallort anwesenden Betei­ligten oder Geschä­digten nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflicht­ver­si­cherung zu machen.  30 € 
Sie unter­ließen es als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall, nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort zu hinterlassen.  30 € 
Sie sicherten als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall nicht den Verkehr, sodass es zu einem weiteren Unfall kam.  30 € 
Sie fuhren als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall mit gering­fü­gigem Schaden nicht unver­züglich beiseite.  30 € 
Sie fuhren als Betei­ligter an einem Verkehrs­unfall mit gering­fü­gigem Schaden nicht unver­züglich beiseite, sodass es zu einem weiteren Verkehrs­unfall kam.  35 € 
Sie besei­tigten nach einem Verkehrs­unfall Unfall­spuren, bevor die notwen­digen Feststel­lungen getroffen waren.  30 € 
Sie entfernten sich unerlaubt vom Unfallort (Straftat nach StGB).  3 Punkte  Fahrverbot & Freiheits­strafe möglich. 
Sie machten sich der unter­las­senen Hilfe­leistung schuldig (Straftat nach StGB).  3 Punkte  Fahrverbot & Freiheits­strafe möglich. 
Der von Ihnen verur­sachte Unfall hatte eine fahrlässige Körper­ver­letzung zur Folge (Straftat nach StGB).  3 Punkte  Fahrverbot & Freiheits­strafe möglich. 
Der von Ihnen verur­sachte Unfall hatte eine fahrlässige Tötung zur Folge (Straftat nach StGB).  3 Punkte  Fahrverbot & Freiheits­strafe möglich. 

Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen

Neben Fehlver­halten nach Unfällen, gibt es zahlreiche weitere Verstöße, die im Bußgeld­ka­talog gelistet sind. In Fällen von Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.