Warum man sein Auto von Schnee und Eis befreien sollte
Nicht nur rutschige Fahrbahnen und schlechte Sicht erweisen sich im Winter als tückische Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Auch Eisplatten, die von Lkw-Dächern herunterfallen und in die Windschutzscheiben der nachfolgenden Autos krachen, hat es schon gegeben. Erfahren Sie hier, welche Pflichten Fahrzeugführer haben, um Unfälle infolge von Schnee und Eis zu vermeiden und wer haftet, wenn es dennoch zu Schäden kommt.
Pflichten beim Besuch von Väterchen Frost
Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, ihr Fahrzeug bei Schneefall vor Fahrtantritt sorgfältig zu inspizieren. Demzufolge müssen Fahrzeugdach- und Scheiben schnee- und eisfrei sein. Die Windschutzscheibe zu enteisen ist daher ebenso Pflichtprogramm wie die Kontrolle des Fahrzeugdachs.
Da vor allem die Dächer von Lastkraftwagen eine Fläche für größere Ansammlungen von Schneemassen oder die Bildung von Eisplatten bieten, müssen Trucker besonders auf der Hut sein. Hilfestellungen bieten bundesweit Autohöfe und Raststätten. Hier können Lkw-Fahrer ihre Dächer von professioneller Hand kontrollieren und enteisen lassen.
Was das Enteisen von Autoscheiben betrifft, ist der klassische Eiskratzer noch immer eine gute Wahl. Der ADAC empfiehlt jedoch, dafür auf Produkte ohne Metallschaber zurückzugreifen. So kann etwa mit Kunststoffeiskratzern verhindert werden, dass unschöne Kratzer an Scheibe oder Lack entstehen.
Stattdessen den Motor warmlaufen zu lassen, um die Scheiben zu enteisen, ist keine gute Idee. Weil man mit dieser Methode der Umwelt schadet und eine mögliche Lärmbelästigung von Anwohnern in Kauf nimmt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro anfallen. Die Aktivierung der Standheizung hingegen ist als Enteisungsmaßnahme zulässig.
Winter-Edition des Bußgeldkatalogs
Bußgelder drohen aber auch, wenn man sein Fahrzeug gar nicht präpariert. So kann das Nichtfreimachen eines Autos von Schnee und Eis ein Verwarnungsgeld in Höhe 25 Euro zur Folge haben. Mit bis zu 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg muss der Fahrer rechnen, wenn herabfallende Schneemassen oder Eisplatten zu einer Gefährdung oder einem Unfall führen. Kommen Personen zu Schaden, ist sogar eine Haftstrafe möglich.
Übrigens: Auch das Autokennzeichen muss stets lesbar sein, damit der Halter im Falle eines Verkehrsverstoßes identifiziert werden kann. Ist das Nummernschild zugeschneit, erwartet den Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro.
Nachweispflicht bei Haftungsfragen
Doch wer haftet eigentlich, wenn tatsächlich ein Eisbrocken vom Lkw-Dach in die Windschutzscheibe des Hintermanns rauscht? Laut ADAC muss in der Folge die Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters bemüht werden. Wie bei jedem Unfall mit Sachschaden sollte dafür Kontakt zum Fahrer oder zu möglichen Zeugen aufgenommen werden. Auch ist es wichtig, sich das Kennzeichen des Lkw zu notieren.
Unabhängig davon, rät der Automobilclub Pkw-Fahrern aber auch, vorausschauend zu handeln. Demnach kann nicht schaden, bei winterlichen Bedingungen ausreichend Abstand zu Lastkraftwagen zu halten und keine riskanten Überholmanöver zu starten.
Winterreifenpflicht und Schneeketten-Modalitäten
Auch Winterreifen sind je nach Wetterlage unerlässlich. Einen vom Gesetzgeber konkret vorgeschriebenen Zeitraum gibt es für deren Montage nicht. Wohl aber kann man sich als Faustformel merken, dass man von O bis O (also von Oktober bis Ostern) auf Winterbereifung setzen sollte. Wer bei starkem Schneefall und vereisten Straßen ohne die richtigen Reifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, hat unter Umständen ein Bußgeld von 60 Euro zu zahlen und erhält obendrein noch einen Punkt im Fahreignungsregister.
Obendrein sollte jedem Autofahrer geläufig sein, dass auch Schneeketten bei entsprechenden Hinweisschildern – wie etwa an einer steilen Bergstraße – unerlässlich sind. Hat man diese erst einmal montiert, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Zusatzzeichen „Bei Nässe“ richtig einordnen
Wenn (Eis)-Regen im Winter zu rutschigen Straßen führt, ist die Unfallgefahr groß. Besonders gefährdete Streckenabschnitte sind daher mit Tempolimit-Schildern samt Zusatzhinweis „Bei Nässe“ versehen.
Was das im Detail bedeutet, weiß Christian Marnitz, Partneranwalt von Geblitzt.de: „Nach einer juristischen Definition des Bundesgerichtshofs ist eine Straße nur dann als nass anzusehen, wenn sie vollständig mit einem Wasserfilm bedeckt ist. Einzelne Pfützen erfordern daher nicht die Einhaltung der reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch ist vorsichtiges Fahren auf feuchten und rutschigen Straßen zur Unfallvermeidung selbstverständlich immer ratsam.“
Doch auch ohne Extra-Hinweis sollte man seinen Fahrstil an die Gegebenheiten der Jahreszeit anpassen, will man sicher durch den Verkehr kommen und Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog vermeiden. So kann eine nicht an winterliche Straßenverhältnisse angepasste Geschwindigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.