Mann fährt in Tempo-30-Zone immer wieder zu schnell am Blitzer vorbei
Im bayerischen Markt Bibart hat ein 69-jähriger Verkehrsteilnehmer einem Blitzer offensichtlich den Kampf angesagt. Nachdem der Mann nach Informationen des Newsportals nordbayern.de am vergangenen Donnerstag in der Tempo-30-Zone der Nürnberger Straße geblitzt wurde, fuhr er eine Viertelstunde lang hin und her, um sich vorsätzlich mehrfach von dem Messgerät erfassen zu lassen.
Kennzeichenmissbrauch on top!
Als wäre die vermutliche Protestaktion noch nicht riskant genug für den Autofahrer, schraubte er obendrein sein Kennzeichen ab und fuhr erneut mehrfach an der Messstelle vorbei. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten den Mann noch vor Ort erwischen. Dieser stand nachweisbar nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ließ aber die Motivation für seine Aktion bislang offen.
Ein teurer Spaß
Dem aufmüpfigen Verkehrsteilnehmer droht nun ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. Nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Obendrein müssen noch die Blitzerfotos ausgewertet werden. Je nach Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes muss der Mann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, Fahrerverbot oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Mehrfach hintereinander geblitzt
Bei dem hier vorliegenden Fall könnte eine gesonderte Anwendung der Ahndung von Verkehrsverstößen zum Tragen kommen. Wird man innerhalb einer Fahrt auf einer kurzen Strecke mehrmals geblitzt, wird in der Regel nur ein Bußgeldbescheid erlassen, da die einzelnen Vergehen in Tateinheit zueinander stehen. Dabei wird der schwerwiegendste Verstoß mit dem Regelbußgeld sanktioniert. Darüber hinaus erhöht sich das Bußgeld je nach Art und Anzahl der weiteren Verstöße, aber stets so, dass die Strafe insgesamt niedriger ausfällt als die Summe der Sanktion aus den einzelnen Vergehen.
Der Vorteil für den Betroffenen kann aber auch zum Nachteil werden. Addieren sich mehrere Vergehen – die einzeln betrachtet, nur mit einem Verwarnungsgeld bestraft würden – auf einen Bußgeldbetrag von 60 Euro und mehr, müsste der Fahrer auch einen oder mehrere Punkte in Flensburg hinnehmen, die ansonsten nicht fällig gewesen wären.
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Quelle: nordbayern.de