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Mann fährt in Tempo-30-Zone immer wieder zu schnell am Blitzer vorbei

Im bayeri­schen Markt Bibart hat ein 69-jähriger Verkehrs­teil­nehmer einem Blitzer offen­sichtlich den Kampf angesagt. Nachdem der Mann nach Infor­ma­tionen des Newsportals nordbayern.de am vergan­genen Donnerstag in der Tempo-30-Zone der Nürnberger Straße geblitzt wurde, fuhr er eine Viertel­stunde lang hin und her, um sich vorsätzlich mehrfach von dem Messgerät erfassen zu lassen.

Kurioses Verhalten am Blitzer

Kennzei­chen­miss­brauch on top!

Als wäre die vermut­liche Protest­aktion noch nicht riskant genug für den Autofahrer, schraubte er obendrein sein Kennzeichen ab und fuhr erneut mehrfach an der Messstelle vorbei. Die herbei­ge­ru­fenen Polizei­be­amten konnten den Mann noch vor Ort erwischen. Dieser stand nachweisbar nicht unter Drogen- oder Alkohol­ein­fluss, ließ aber die Motivation für seine Aktion bislang offen.

Ein teurer Spaß

Dem aufmüp­figen Verkehrs­teil­nehmer droht nun ein Straf­ver­fahren wegen Kennzei­chen­miss­brauchs. Nach § 22 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes (StVG) kann das mit einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktio­niert werden. Obendrein müssen noch die Blitzer­fotos ausge­wertet werden. Je nach Höhe des Geschwin­dig­keits­ver­stoßes muss der Mann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, Fahrer­verbot oder sogar dem Entzug des Führer­scheins rechnen.

Mehrfach hinter­ein­ander geblitzt

Bei dem hier vorlie­genden Fall könnte eine geson­derte Anwendung der Ahndung von Verkehrs­ver­stößen zum Tragen kommen. Wird man innerhalb einer Fahrt auf einer kurzen Strecke mehrmals geblitzt, wird in der Regel nur ein Bußgeld­be­scheid erlassen, da die einzelnen Vergehen in Tateinheit zuein­ander stehen. Dabei wird der schwer­wie­gendste Verstoß mit dem Regel­bußgeld sanktio­niert. Darüber hinaus erhöht sich das Bußgeld je nach Art und Anzahl der weiteren Verstöße, aber stets so, dass die Strafe insgesamt niedriger ausfällt als die Summe der Sanktion aus den einzelnen Vergehen.

Der Vorteil für den Betrof­fenen kann aber auch zum Nachteil werden. Addieren sich mehrere Vergehen – die einzeln betrachtet, nur mit einem Verwar­nungsgeld bestraft würden – auf einen Bußgeld­betrag von 60 Euro und mehr, müsste der Fahrer auch einen oder mehrere Punkte in Flensburg hinnehmen, die ansonsten nicht fällig gewesen wären.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: nordbayern.de