Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands im Straßenverkehr
Wer Unfälle im Straßenverkehr vermeiden will, sollte stets mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Aber auch der Sicherheitsabstand zum Vordermann muss eingehalten werden. Wie dieser berechnet wird und welche Strafen bei Verstößen drohen, hat das Verbraucherportal 24auto.de zusammengefasst.
Auffahrunfall durch angemessenen Abstand vermeiden
Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden muss, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit genannt. Vielmehr kommt es auf die gefahrene Geschwindigkeit des Verkehrsteilnehmers an und ob er dabei in der Lage ist, auch dann noch rechtzeitig zu halten, wenn der Vordermann in die Bremsen geht.
Faustformeln für Autofahrer
Zwecks Einhaltung des Sicherheitsabstands kann man sich an mehreren Faustformeln orientieren. Die erste bezieht sich auf den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften. Hierbei gilt das Prinzip des halben Tachos. So darf ein Fahrer bei zum Beispiel 100 km/h den Mindestabstand von 50 Metern nicht unterschreiten.
Einen weiteren Orientierungspunkt bieten die Leitpfosten am Straßenrand von Autobahnen und Landstraßen, die in der Regel in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Auch die sogenannte „Zwei-Sekunden-Regel“ kann helfen. Diese besagt, dass wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug ein Schild passiert, man dieselbe Stelle frühestens zwei Sekunden später passieren sollte. Innerorts hingegen ist die Strecke relevant, die der Fahrer in einer Sekunde zurücklegt. Ist er beispielsweise 50 km/h schnell, beläuft sich die Strecke auf rund 15 Meter.
Sanktionen bei Verstößen
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich das Bußgeld mit zunehmender Unterschreitung der erforderlichen Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug erhöht. Zudem spielt der absolute Wert der gefahrenen Geschwindigkeit eine Rolle beim Strafmaß. Bei weniger als 80 km/h fällt lediglich ein Verwarnungsgeld an. Darüber hinaus werden mindestens 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Die Höchststrafen sind noch einmal deutlich schärfer: So fallen bei mehr als 80 km/h maximal ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an. Bei mehr als 100 km/h werden neben den 320 Euro zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Ist der Autofahrer über 130 km/h schnell, erhöht sich das Bußgeld auf 400 Euro.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: 24auto.de