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Hohe Bußgelder bei Nicht­ein­haltung des Sicher­heits­ab­stands im Straßenverkehr

Wer Unfälle im Straßen­verkehr vermeiden will, sollte stets mit angemes­sener Geschwin­digkeit fahren. Aber auch der Sicher­heits­ab­stand zum Vordermann muss einge­halten werden. Wie dieser berechnet wird und welche Strafen bei Verstößen drohen, hat das Verbrau­cher­portal 24auto.de zusammengefasst.

Autos fahren auf einer Autobahn und halten dabei nicht den nötigen Sicherheitsabstand ein.
ddisq / shutterstock.com

Auffahr­unfall durch angemes­senen Abstand vermeiden

Welcher Abstand zum voraus­fah­renden Fahrzeug einge­halten werden muss, wird in der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht explizit genannt. Vielmehr kommt es auf die gefahrene Geschwin­digkeit des Verkehrs­teil­nehmers an und ob er dabei in der Lage ist, auch dann noch recht­zeitig zu halten, wenn der Vordermann in die Bremsen geht.

Faust­formeln für Autofahrer

Zwecks Einhaltung des Sicher­heits­ab­stands kann man sich an mehreren Faust­formeln orien­tieren. Die erste bezieht sich auf den Sicher­heits­ab­stand außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Hierbei gilt das Prinzip des halben Tachos. So darf ein Fahrer bei zum Beispiel 100 km/h den Mindest­ab­stand von 50 Metern nicht unterschreiten. 

Einen weiteren Orien­tie­rungs­punkt bieten die Leitpfosten am Straßenrand von Autobahnen und Landstraßen, die in der Regel in einem Abstand von 50 Metern aufge­stellt sind. Auch die sogenannte „Zwei-Sekunden-Regel“ kann helfen. Diese besagt, dass wenn ein voraus­fah­rendes Fahrzeug ein Schild passiert, man dieselbe Stelle frühestens zwei Sekunden später passieren sollte. Innerorts hingegen ist die Strecke relevant, die der Fahrer in einer Sekunde zurücklegt. Ist er beispiels­weise 50 km/h schnell, beläuft sich die Strecke auf rund 15 Meter. 

Sanktionen bei Verstößen

Grund­sätzlich ist festzu­halten, dass sich das Bußgeld mit zuneh­mender Unter­schreitung der erfor­der­lichen Distanz zum voraus­fah­renden Fahrzeug erhöht. Zudem spielt der absolute Wert der gefah­renen Geschwin­digkeit eine Rolle beim Strafmaß. Bei weniger als 80 km/h fällt lediglich ein Verwar­nungsgeld an. Darüber hinaus werden mindestens 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Die Höchst­strafen sind noch einmal deutlich schärfer: So fallen bei mehr als 80 km/h maximal ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an. Bei mehr als 100 km/h werden neben den 320 Euro zwei Punkte und ein dreimo­na­tiges Fahrverbot verhängt. Ist der Autofahrer über 130 km/h schnell, erhöht sich das Bußgeld auf 400 Euro. 

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Quelle: 24auto.de