Sie seien ein Verkehrshindernis, weil zumeist zu langsam und damit nicht weniger als ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Nur einige der Vorwürfe, denn die Liste könnte beliebig erweitert werden: Wenn es um Verkehrsteilnehmer geht, die dauerhaft auf der Mittelspur fahren, dann kommt die Volksseele so richtig in Wallungen. Der sogenannte Mittelspurschleicher gilt als Feindbild auf deutschen Autobahnen und sorgt für Diskussionen. Rein rechtlich ist die Sache allerdings nicht so eindeutig, wie viele meinen.
Die Mittelspur polarisiert
„Links ist mir zu schnell und rechts ein bisschen lahm. Ich bleibe in der Mitte, da kann ich immer fahren“, so heißt es in einem Song vom Radiosender SWR3, der den Konflikt mal in anderer Form auf den Punkt bringt. Auch die Polizei weist in ihren Social-Media-Kanälen immer wieder darauf hin, dass es nicht „nur die Mittelspur gibt“. So rät die Polizei Mittelfranken Autofahrern in einem Post bei Facebook: „Wer ohne triftigen Grund langsam fährt und den Verkehrsfluss hierdurch behindert, hat mit einem Verwarngeld zu rechnen. Bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot drohen sogar ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg“.
Was die Straßenverkehrsordnung sagt
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß §2 der Straßenverkehrsordnung das Rechtsfahrgebot. Ein Verstoß dagegen wird in der Regel mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Im Falle eines Unfalls kann das Bußgeld noch erhöht werden. Abweichungen davon regelt §7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung. Hier heißt es für Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“
Geblitzt.de berichtete bereits darüber im Beitrag Fahren auf der Mittelspur.
Rechts überholen verboten
Ist die Mittelspur von langsam fahrenden Autofahrern blockiert, sparen sich viele Autofahrer das Überholen und fahren einfach rechts vorbei. Das ist nicht nur riskant, sondern zudem verboten. Rechts überholen ist nämlich nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Beispielsweise innerorts, wenn mehrere Fahrspuren markiert sind, im Stau bei Kolonnenverkehr, in Ampelbereichen oder auf dem Beschleunigungsstreifen zum Einordnen auf der Autobahn.
Hohes Verkehrsrisiko
Automobil-Clubs wie der ADAC oder der Auto Club Europa weisen insbesondere Gelegenheitsfahrern, auch als Sonntagsfahrer bezeichnet, auf die Gefahren für sich selbst und auch den der anderen Verkehrsteilnehmer hin. Denn das Fahren auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrbahnen erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und steigert damit das Unfallrisiko per se. Hier müssen Autofahrer auf dem Mittelstreifen nämlich gleichzeitig die Fahrspuren rechts und links im Blick haben.
Bußgeld für Lichthupe und Drängeln
Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Trifft man auf Mittelspurschleicher, gilt es Ruhe zu bewahren. Zu dicht Auffahren und drängeln, sowie der Einsatz der Lichthupe helfen nicht weiter. Im Gegenteil: Wird man erwischt, sind dafür auch Sanktionen im Bußgeldkatalog vorgesehen.
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Quellen: SWR3, efahrer.chip.de