• Lesedauer:4 min Lesezeit

Sie seien ein Verkehrs­hin­dernis, weil zumeist zu langsam und damit nicht weniger als ein Risiko für die Verkehrs­si­cherheit. Nur einige der Vorwürfe, denn die Liste könnte beliebig erweitert werden: Wenn es um Verkehrs­teil­nehmer geht, die dauerhaft auf der Mittelspur fahren, dann kommt die Volks­seele so richtig in Wallungen. Der sogenannte Mittel­spur­schleicher gilt als Feindbild auf deutschen Autobahnen und sorgt für Diskus­sionen. Rein rechtlich ist die Sache aller­dings nicht so eindeutig, wie viele meinen.

Ein Fahrzeug fährt über mehrere Kilometer auf der Mittelspur.
Lutsenko_Oleksandr / shutterstock.com

Die Mittelspur polarisiert

„Links ist mir zu schnell und rechts ein bisschen lahm. Ich bleibe in der Mitte, da kann ich immer fahren“, so heißt es in einem Song vom Radio­sender SWR3, der den Konflikt mal in anderer Form auf den Punkt bringt. Auch die Polizei weist in ihren Social-Media-Kanälen immer wieder darauf hin, dass es nicht „nur die Mittelspur gibt“. So rät die Polizei Mittel­franken Autofahrern in einem Post bei Facebook: „Wer ohne triftigen Grund langsam fährt und den Verkehrs­fluss hierdurch behindert, hat mit einem Verwarngeld zu rechnen. Bei Verstößen gegen das Rechts­fahr­gebot drohen sogar ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg“.

Was die Straßen­ver­kehrs­ordnung sagt

Grund­sätzlich gilt in Deutschland gemäß §2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung das Rechts­fahr­gebot. Ein Verstoß dagegen wird in der Regel mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktio­niert. Im Falle eines Unfalls kann das Bußgeld noch erhöht werden. Abwei­chungen davon regelt §7 Absatz 3c der Straßen­ver­kehrs­ordnung. Hier heißt es für Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen:

„Sind außerhalb geschlos­sener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekenn­zeichnet, dürfen Kraft­fahr­zeuge, abwei­chend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durch­gängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlos­sener Ortschaften Lastkraft­wagen mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraft­fahr­zeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Links­ab­biegens einordnen.“

Geblitzt.de berichtete bereits darüber im Beitrag Fahren auf der Mittelspur.

Rechts überholen verboten

Ist die Mittelspur von langsam fahrenden Autofahrern blockiert, sparen sich viele Autofahrer das Überholen und fahren einfach rechts vorbei. Das ist nicht nur riskant, sondern zudem verboten. Rechts überholen ist nämlich nur in wenigen Ausnah­me­fällen erlaubt. Beispiels­weise innerorts, wenn mehrere Fahrspuren markiert sind, im Stau bei Kolon­nen­verkehr, in Ampel­be­reichen oder auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen zum Einordnen auf der Autobahn.

Hohes Verkehrs­risiko

Automobil-Clubs wie der ADAC oder der Auto Club Europa weisen insbe­sondere Gelegen­heits­fahrern, auch als Sonntags­fahrer bezeichnet, auf die Gefahren für sich selbst und auch den der anderen Verkehrs­teil­nehmer hin. Denn das Fahren auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrbahnen erfordert eine erhöhte Aufmerk­samkeit und steigert damit das Unfall­risiko per se. Hier müssen Autofahrer auf dem Mittel­streifen nämlich gleich­zeitig die Fahrspuren rechts und links im Blick haben. 

Bußgeld für Lichthupe und Drängeln

Die Straßen­ver­kehrs­ordnung verpflichtet alle Verkehrs­teil­nehmer zur gegen­sei­tigen Rücksicht­nahme. Trifft man auf Mittel­spur­schleicher, gilt es Ruhe zu bewahren. Zu dicht Auffahren und drängeln, sowie der Einsatz der Lichthupe helfen nicht weiter. Im Gegenteil: Wird man erwischt, sind dafür auch Sanktionen im Bußgeld­ka­talog vorgesehen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: SWR3, efahrer.chip.de