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Das kennt jeder, insbe­sondere Wohnmobile sind mit Aufklebern von besuchten Urlaubs­orten quasi tapeziert. Während diese Aufkleber freiwillig angebracht werden, sind andere Pflicht. Doch aufge­passt: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat genaue Regelungen, wenn es um das Bekleben von Kraft­fahr­zeugen geht. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Auto-Aufkleber: Wann droht ein Bußgeld?
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Braucht man eine Genehmigung

Aufkleber, wie die Umwelt­pla­kette, der TÜV-Sticker und die Vignette sind an vielen Orten Pflicht. Viele andere Sticker am Auto sind Geschmacks­sache und erlauben somit das Auto für einen günstigen Preis zu perso­na­li­sieren. Ob Sie dabei zeigen wollen, welche Fußball­mann­schaft Sie anfeuern, welche Lieblingsband Sie haben oder wo Sie letztes Jahr die Ferien verbracht haben. Viele der Aufkleber sind erlaubt, aber für andere brauchen Sie eine Geneh­migung. Entscheidend dabei ist, wo die Aufkleber angebracht werden. Haupt­sächlich sind dabei folgende Stellen zu beachten:

  • Heckscheibe:

Laut TÜV Nord, sind Aufkleber, die mehr als 0,1 Quadrat­meter, bezie­hungs­weise mehr als ein Viertel der Fläche einnehmen, geneh­mi­gungs­pflichtig. Die Geneh­migung erhalten Sie norma­ler­weise beim Kauf der Dekoration. Diese sollte aufbe­wahrt und im Falle einer Kontrolle vorge­zeigt werden. Beim gemüt­lichen Online-Shoppen für Auto-Aufkleber oder auch Folien sollten Sie aufpassen: Die Geneh­migung ist nicht immer dabei.

Die Vorschriften sind zur Sicherheit ihres Fahrzeuges da. Die Sticker auf der Heckscheibe können nämlich das Bruch­ver­halten beein­flussen. Deshalb sollten Aufkleber niemals auf der Schei­ben­ein­fassung angebracht werden.

  • Front­scheibe:

Bis auf Vignetten und der Umwelt­pla­kette sind Aufkleber auf der Front­scheibe nicht erlaubt. Die Vignette wird oftmals für Reisen ins Ausland angebracht und signa­li­siert, dass Sie für das Recht auf Autobahnen und größeren Straßen zu fahren, bezahlt haben.

  • Seiten­scheibe

Im Normalfall sind Plaketten auf den Seiten­scheiben unpro­ble­ma­tisch. Sollte Sie aber durch das Anbringen von Aufklebern den toten Winkel, die Sicht auf den Seiten­spiegel oder auf den Straßen­verkehr beein­träch­tigen, kann es zu einem Problem werden.

Am wichtigsten ist, dass die Sicht beim Fahren nicht durch die Aufkleber einge­schränkt ist. Ob auf der Heckscheibe, Front­scheibe oder Seitenscheibe.

Strafen beim Verstoß

Sollten Sie aber durch das Anbringen von Aufklebern den toten Winkel, die Sicht auf den Seiten­spiegel oder auf den Straßen­verkehr beein­träch­tigen, kann es zu einem Problem werden. Zu sicher­heits­re­le­vanten Teilen zählt man beispiels­weise Schein­werfer, Blinker und Seiten­spiegel. Das kann zu einem Bußgeld führen. Entspre­chend der Schwere des Verstoßes kann die Geldstrafe zwischen 10 und 90 Euro liegen.

F**k You: Aufkleber mit Beleidigungen

Manche könnten sich durch die aufge­klebten Sprüche beleidigt fühlen. Hier sollten Sie besser aufpassen. Allgemein gilt, solange die Belei­digung nicht direkt an eine bestimmte Person oder Perso­nen­gruppe gerichtet ist, haben Sie nichts zu befürchten. Ist das nicht der Fall, gilt es als Meinungs­freiheit. Die Meinungs­freiheit wird durch den Artikel 5 des Grund­ge­setzes geschützt. Somit reichen auch freche Sprüche auf den Aufklebern wie „F**k You“ nicht aus, um den Tatbe­stand einer Belei­digung zu erfüllen.

Wie werde ich die Sticker wieder los

Doch was ist, wenn Sie den Sticker wieder loswerden wollen? Stellen Sie sich vor, dass der Sänger ihrer Lieblingsband etwas Schreck­liches getan hat. Dann kann schnell ein harmloser Sticker der Lieblingsband auf der Heckscheibe als Unter­stützung der Tat gedeutet werden. Sie wollen dann direkt die Deko wieder abnehmen. Doch so leicht lassen sich die Sticker oftmals nicht entfernen. Die Klebe­reste können hartnäckig sein und hinter­lassen oftmals einen Film auf der Scheibe. Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“, kann der Sticker mit einem Föhn vorher angewärmt werden. Dann sollte das Abziehen des Aufklebers leichter als gedacht sein. Das funktio­niert aber bei sehr hartnä­ckigen Klebstoffen nicht immer. Sonst gibt es auch Kunst­stoff­schaber, mit denen man die Reste vorsichtig abkratzen kann. Für kleine Stellen kann auch ein Alkohol­rei­niger verwendet werden.

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Quelle: echo24.de