Verkehrsrechtsexperte erklärt, wann Blitzer-Fotos ungültig sind
Schlechte Blitzer-Aufnahmen können zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens führen. Das zeigt auch der Fall einer Mitfahrerin aus Sachsen-Anhalt, die 2023 auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen mit 36 km/h über dem erlaubten Tempo geblitzt wurde. Die zuständige Behörde schickte einen Schnappschuss von der Rückbank, auf dem lediglich ihr Gesicht zu erkennen war. Der Fahrer war nicht abgebildet. Laut Verkehrsrechtsexperte und Geblitzt.de-Partneranwalt Christian Marnitz nur einer von vielen Gründen, warum ein Bußgeldbescheid angefochten werden kann.
Bei Geschwindigkeitsverstößen haftet der Fahrer
Da die Mitfahrerin über Geblitzt.de rechtzeitig Einspruch einlegte, wurde das Bußgeldverfahren schließlich eingestellt. Rechtsanwalt Marnitz weist hier auf die Fahrerhaftung hin: „Dass auf einem Blitzerfoto versehentlich ein unschuldiger Mitfahrer abgebildet wird, kommt nicht sehr häufig vor. Da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nur der tatsächliche Fahrer belangt werden kann, sind Betroffene mit ihrem Einspruch in der Regel erfolgreich.“
Fotoqualität muss ausreichend sein, um den Fahrer zu erkennen
Doch unter welchen Umständen sind Blitzer-Fotos eigentlich noch ungültig? Laut Rechtsexperte Marnitz ist hier an erster Stelle die Qualität der Aufnahme zu nennen. Wer schon einmal einen solchen Radarfallen-Schnappschuss in Händen gehalten hat, wird sich bestimmt erst gefragt haben, wer da eigentlich abgebildet ist. Oft lässt die Bildqualität aufgrund ungünstiger Lichtverhältnisse oder Witterungsbedingungen zu wünschen übrig.
„Wenn die Aufnahme keine eindeutige Identifikation des Fahrers zulässt, kann ein Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erfolgreich sein“, erklärt Marnitz. Aber Vorsicht: Die mit dem Bußgeldbescheid mitgelieferte Aufnahme ist qualitativ oft schlechter als das Original in der Ermittlungsakte. „Erst nach Akteneinsicht haben Geblitzte Gewissheit, ob das Bild tatsächlich zu unscharf oder zu dunkel ist. Die Aufnahme auf dem Anhörungsbogen ist oftmals noch nicht aussagekräftig. Deshalb lohnt es sich immer, die Vorwürfe professionell prüfen zu lassen“, weiß der Rechtsexperte.
Stolperfalle Fahrtenbuchauflage
Der häufigste Grund für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens ist die erfolglose Feststellung der Identität des Fahrers. Kann dieser nicht auf dem Foto erkannt werden, hilft in vielen Fällen auch kein Nachhaken beim Halter.
Hier gibt es aber auch eine Stolperfalle, die man laut Marnitz kennen sollte: „Fahrzeughalter, die nicht selbst gefahren sind und nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirken, können zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Wer das Fahrtenbuch auf Verlangen nicht bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs und die Prüfung der Eintragungen können allerdings auch schon Verwaltungsgebühren von bis zu 200 Euro erhoben werden.“
Nummernschild muss klar erkennbar sein
Abgesehen vom Fahrer muss Marnitz zufolge auch das Kennzeichen auf dem Blitzer-Foto deutlich ablesbar sein: „Wenn einzelne Buchstaben oder Zahlen nicht lesbar sind, kann keine rechtssichere Zuordnung des Fahrzeugs erfolgen. Sein Kennzeichen absichtlich zu verdecken oder anderweitig in seiner Erkennbarkeit zu beeinträchtigen, ist laut Paragraf 22 des Straßenverkehrsgesetzes allerdings nicht erlaubt.“
Angaben auf dem Bußgeldbescheid immer prüfen!
Grundsätzlich rät Marnitz, alle Angaben eines Bußgeldbescheides auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen: „Wird man als Halter einer Limousine angeschrieben und auf dem Foto ist ein Transporter abgebildet, kann etwas nicht stimmen.“
Auch andere Kfz dürfen nicht auf dem Blitzer-Foto zu sehen sein. Sie können die Aufnahme für die Behörden unbrauchbar machen. Sind darauf nämlich zwei Fahrzeuge zu sehen, lässt sich oft nicht genau feststellen, welches Auto nun zu schnell war.
Bei einigen Geschwindigkeitsüberwachungssystemen ist es außerdem erforderlich, dass sich bestimmte Teile des gemessenen Fahrzeugs innerhalb eines sogenannten Auswerterahmens befinden. Andernfalls kann das Verfahren eingestellt werden. Zur Überprüfung ist jedoch die Einsichtnahme in die Bußgeldakte durch einen Rechtsanwalt erforderlich.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: bild.de