Expertengruppe setzt THC-Maximum für den Verkehr bei 3,5 Nanogramm an
Nun hat auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) geliefert: Eine von seinem Hause beauftragte Expertenkommission hat die lang erwartete Empfehlung für einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Demnach sollen Fahrer von Kraftfahrzeugen künftig bis zu 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum aufweisen dürfen. Wann genau die neue Regelung in Kraft treten wird, bleibt aber noch unklar.
Kein Aprilscherz – Cannabis seit 1.4 entkriminalisiert
Für die einen ist es ein „grünes“ Ostergeschenk, für die anderen ein schlechter Aprilscherz: Seit dem 1. April dürfen erwachsene Menschen in Deutschland innerhalb strenger Grenzen Cannabisblüten und Haschisch herstellen, besitzen und konsumieren. Damit der Konsum nicht weiterhin über das Verkehrsrecht sanktioniert wird, hatte unter anderem der ADAC neue THC-Grenzwerte gefordert. Bisher lag das verkehrsrechtliche Maximum bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Für Cannabiskonsumenten kommt die bisherige Nanogrammgrenze einem Fahrverbot gleich. Werden selbst kleinste Mengen oder Abbauprodukte über Schweiß, Urin oder Blut nachgewiesen, winken in der Regel ein fachärztliches Gutachten bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Aufgrund des sehr niedrigen Grenzwertes werden auch nüchterne Autofahrer bestraft, die Tage nach dem Konsum kontrolliert wurden. Um den „Lappen“ danach zurückzuerhalten, ist eine kostspielige MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) unumgänglich.
3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut: Ist das viel?
Auch wenn manche von einer Verdreifachung des Nanogramm-Wertes sprechen: Dieser Wert ist im internationalen Vergleich eher konservativ festgelegt und fußt laut dem FDP-geführten Verkehrsministerium auf den Ergebnissen einer unabhängigen Expertengruppe: „Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.“
Volker Auwärter, Laborleiter der Forensischen Toxikologie in Freiburg, hatte bereits im Mai 2023 eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorgeschlagen: „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrssicherheit heraus für mich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine ‚Nulltoleranz‘ gelten soll, während bei Alkohol ein Risikogrenzwert herangezogen wird“, erklärte der Toxikologe dem Münchner Merkur.
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat sich zu dem neuen Grenzwert geäußert. Karl Lauterbach (SPD) zufolge habe es auch Forderungen nach höheren Grenzwerten gegeben, die 3,5 Nanogramm seien ein Kompromiss. Es handele sich um eine eher zurückhaltende Festlegung, die mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille vergleichbar sei.
Grenzwerte in anderen Ländern?
Anbau, Konsum und Besitz von Cannabis werden im Ausland unterschiedlich gehandhabt. Aber wie sehen eigentlich die THC-Grenzwerte in anderen Ländern aus?
In Großbritannien, Polen oder der Schweiz ist der Hanf nicht oder nur teilweise entkriminalisiert worden. Die Grenzwerte liegen aber in allen drei Ländern bei 3 ng/ml plus 30 Prozent Toleranz. Noch toleranter sind hier die Niederlande und Portugal: Hier beträgt der Maximalwert 6 ng/ml. In beiden Ländern wird Cannabis geduldet oder nur als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Besonders laxe Vorgaben gibt es in den US-Bundesstaaten Colorado, Washington, Maine und Montana mit 10 ng/ml.
Einen Sonderweg sind Kanada und Norwegen gegangen. Hier hat der Gesetzgeber eine Spanne zwischen 4 und 10 ng/ml definiert, die je nach Überschreitung unterschiedlich sanktioniert wird. In Kanada sowie den meisten US-Bundesstaaten ist Cannabis vollständig legalisiert worden.
Joint und Wein – lass es sein!
Die Polizei und manche Automobilverbände kritisieren an der neuen Regelung, dass kein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger implementiert wurde. Ein solches Verbot hatte auch der ADAC gefordert. Dem Automobilclub zufolge sollte die Null-Toleranz-Politik für junge Fahrer in der Probezeit fortbestehen.
Warnungen vor dem Mischkonsum mit Alkohol hat das Verkehrsministerium allerdings berücksichtigt: „Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung vorzusehen.“ Wer also vorhat, sich zu berauschen und danach absehbar wieder straffrei Auto fahren will, sollte sich künftig vorher für eine der beiden Drogen entscheiden.
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Quelle: merkur.de