• Lesedauer:4 min Lesezeit

Im vergan­genen Jahr gingen zehn Prozent aller in den Nieder­landen erteilten Knöllchen an Autofahrer aus dem Ausland. Deutschland liegt hier bei allen anderen Ländern voran. Welche Strafen Sie bei Verkehrs­ver­stößen auf nieder­län­di­schen Straßen erwarten können, lesen Sie hier.

Niederlande bitten Hunderttausende deutsche Autofahrer zur Kasse
defot­oberg / shutterstock.com

Einnah­me­quelle für das nieder­län­dische Königreich

Die Nieder­lande sind ein attrak­tives Reiseziel für viele Deutsche. Die Gründe sich in das Auto zu setzen und ins Nachbarland zu fahren sind vielfältig. Ob auf dem Wochen­markt in Groningen frischen Fisch kaufen, auf die umlie­genden Inseln mit der Fähre fahren oder ein Brokkoli-reiches Wochenende mit den Freunden verbringen. Die nieder­län­dische Touris­mus­in­dustrie ist auf deutsche Besucher angewiesen. Doch auch für den nieder­län­di­schen Staat sind die Autofahrer aus der Bundes­re­publik eine wichtige Einnah­me­quelle. Laut der nieder­län­di­schen Finanz­be­hörde Centraal Justi­tieel Incas­so­bureau (CJIB) wurde letztes Jahr 312.848 Deutschen ein Bußgeld erteilt. Wenn schon nicht beim ESC, der am 13. Mai statt­ge­funden hat, dann nimmt Deutschland den ersten Platz ein für die größten Verkehrs­sünder aus dem Ausland in den Nieder­landen. Auf Platz zwei steht Belgien, gefolgt von Polen.

Hohe Bußgelder

Die meisten Straf­zettel wurden ausge­stellt wegen:

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen
  • Falsch­parken
  • Rotlicht-Blitzer

Im Vergleich zum deutschen Bußgeld­ka­talog, sind die nieder­län­di­schen Geldstrafen jedoch oftmals höher. Seit dem 1. März wurden die Beträge für die Ordnungs­wid­rig­keiten sogar nochmal erhöht. Somit kann der spontane Wochenende-Trip schnell teuer werden. Sollten Sie geblitzt werden bei einer Überschreitung der Höchst­ge­schwin­digkeit um 20 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften, können Sie mit einem Bußgeld von 219 Euro rechnen. Im Vergleich gibt es in Deutschland dafür 70 Euro.

Komme ich im Ausland damit davon

Die Deutschen lassen sich aber nicht von den hohen Geldstrafen in den Nieder­landen abschrecken. Wieso das der Fall ist, erklärt nieder­län­di­scher Verkehrs­psy­chologe Gerard Tertoolen in einem Beitrag von der Redaktion der „Rheinische Post“: „Wenn Deutsche über die Grenze fahren, häufig für einen Urlaub, empfinden sie ein Gefühl von Freiheit. Sie fühlen sich freier als im eigenen Land, denken weniger an Regeln. Aber das hat natürlich nichts mit der Wirklichkeit zu tun“. Zudem denken viele, dass Bußgelder aus dem Ausland nicht einge­trieben werden. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seitdem Grenzen innerhalb der Europäi­schen Union an Sicht­barkeit verloren haben, können Sie damit rechnen, dass der unerwünschte gelbe Umschlag in ihrem Brief­kasten landet.

Brauchen wir höhere Bußgelder in Deutschland

Wenn Sie sich die Frage stellen: Führen höhere Bußgelder zu weniger Verkehrs­ver­stößen? Ist, laut Gerard Tertoolen, das erwischt werden der wichtigste Punkt. Nicht die Geldstrafe selbst: „Ob man für eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung 440 oder 480 Euro zahlt, dürfte die meisten kaum inter­es­sieren. Entscheidend ist die Chance, erwischt zu werden“, sagt Tertoolen dazu.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: rp-online.de