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In der Fahrschule lernt man viele verschiedene Verkehrs­zeichen. Sind diese aller­dings bis zur Unkennt­lichkeit etwa mit Aufklebern bedeckt, hilft auch das angeeignete Wissen nicht weiter. Für Autofahrer beginnt dann oftmals das große Rätsel­raten: Was ist erlaubt und was nicht? Doch wissen Sie, ob Bußgelder für Ordnungs­wid­rig­keiten auch bei nicht klar erkenn­baren Schildern gelten? Wir klären auf.

Bußgeld trotz verdecktem Verkehrsschild? So können Sie sich wehren
Kateryna Stepan­chenko / shutterstock.com

Sicht­bar­keits­grundsatz für Verkehrszeichen

Für Verkehrs­zeichen gilt der sogenannte Sicht­bar­keits­grundsatz. Ein Schild muss demzufolge:

  • Leicht zu erkennen sein und
  • Autofahrer sollten nur einen raschen und beiläu­figen Blick benötigen, um es einzuordnen.

Letzteres gilt insbe­sondere im fließenden Verkehr. Hier haben Kraft­fahr­zeug­führer oftmals nur wenige Sekunden Zeit, um sich die Schilder genauer anzusehen. Unklar­heiten können im schlimmsten Fall die Aufmerk­samkeit des Fahrers so sehr auf sich ziehen, dass er eine Gefahr für andere Verkehrs­teil­nehmer darstellt.

Sorgfalts­pflicht bei Autofahrern

Beim ruhenden Verkehr hingegen haben Fahrzeug­führer deutlich mehr Zeit die Zeichen unter die Lupe zu nehmen. Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Hamburg hat in einem Urteil von 2009 entschieden, dass der Fahrer nach dem Abstellen seines Fahrzeuges seiner Sorgfalts­pflicht nachgehen und beispiels­weise nach vorhan­denen mobilen Halte­ver­bots­schildern Ausschau halten muss. Dies beschränkt sich jedoch nur auf den leicht einseh­baren Nahbe­reich. Aller­dings wissen Autofahrer, dass es in der Praxis häufig vorkommt, dass Schilder zum Teil vollständig mit Aufklebern beklebt sind oder unter anderem durch Schmutz und Schnee verdeckt sein können.

Mehr als 10.000 Euro Sachschaden wegen Aufklebern

Das Bekleben von Verkehrs­schildern wird hin und wieder als ein Kavaliers-Delikt abgetan. Das Oberlan­des­ge­richt Zweibrücken sieht es aber ganz anders. Für das Gericht handelt es sich um Sachbe­schä­digung. 2021 haben die Richter ein Urteil gefällt, welches viele Nachah­mungs­täter abschrecken dürfte. Die Zeitung Berliner Kurier berichtet über den Fall und schreibt: „Ein Mann geht neun Monate in den Knast, weil er zwölf Verkehrs­schilder beklebte.“ Dabei hat der Angeklagte einen Kleber verwendet, der nicht zu besei­tigen ist und so entstand ein Schaden von mehreren zehntausend Euro. Zudem können solche Taten die Verkehrs­si­cherheit stark beeinträchtigen.

Ist das Schild noch gültig?

Ist das Verkehrs­zeichen nur leicht verdeckt, sodass die Bedeutung noch erfasst werden kann, bleibt dieses gültig. Es gibt auch einige Schilder, die aufgrund derer einzig­ar­tigen Form eindeutig erkennbar sind. So etwa das achteckige Stopp­schild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige „Vorfahrt gewähren“ Zeichen. Bei runden Zeichen wird es schwie­riger. Ein Beispiel: Trifft man während der Fahrt auf ein kreis­för­miges Verkehrs­schild, welches vollkommen abgedeckt ist, kann es sich sowohl um einen Hinweis auf die Höchst­ge­schwin­digkeit als auch auf ein Halte­verbot handeln. Sind diese tatsächlich verdeckt, kann es also mehr Nachsicht geben.

Gegen ein Bußgeld wehren

Werden Fahrer trotz nicht erkenn­barer Verkehrs­zeichen geblitzt, können sie gegen den Bußgeld­be­scheid Einspruch einlegen. Der ADAC gibt in einem Bericht Tipps, wie Betroffene vorgehen müssen:

  • Nachweis erbringen
  • Bei zugeschneiten Schildern kann ein in der Regel kosten­pflich­tiges Wetter­gut­achten des Deutschen Wetter­dienstes helfen
  • Beweisfoto von dem abgedeckten Schild machen

Jedoch seien die Chancen ohne Bußgeld davon­zu­kommen größer, wenn Autofahrer bei einer Geschwin­dig­keits­kon­trolle direkt von der Polizei angehalten werden. An Ort und Stelle ist es möglich, direkt auf die verdeckten Verkehrs­schilder hinzuweisen.

Weniger Toleranz für Ortskundige

Für Bewohner kann es aber auch weniger Toleranz geben. Der ADAC berichtet über abgedeckte Verkehrs­schilder und erklärt, dass von ortskun­digen Verkehrs­teil­neh­menden mehr erwartet wird. Fahrzeug­führer, die bestimme Strecken regel­mäßig fahren, sollten in der Regel die geltenden Vorschriften bereits verin­ner­licht haben. Das bedeutet: Sollte ein Fahrer auf dem Weg zur Arbeit geblitzt werden, hilft unter Umständen zumindest kein verdecktes Tempo-30-Schild als Begründung für zu schnelles Fahren.

Wildwuchs muss beseitigt werden

Wichtig zu wissen: Auch Büsche und Sträucher können Verkehrs­zeichen verdecken. Handelt es sich hierbei um Wildwuchs, welches auf einem privaten Grund­stück wächst, sind die Besitzer für deren Entfernung verant­wortlich. So hat 2021 das Verwal­tungs­ge­richt Greifswald in einem entspre­chenden Fall entschieden.

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Quellen: adac.de, berliner-kurier.de, efahrer.chip.de