In der Fahrschule lernt man viele verschiedene Verkehrszeichen. Sind diese allerdings bis zur Unkenntlichkeit etwa mit Aufklebern bedeckt, hilft auch das angeeignete Wissen nicht weiter. Für Autofahrer beginnt dann oftmals das große Rätselraten: Was ist erlaubt und was nicht? Doch wissen Sie, ob Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten auch bei nicht klar erkennbaren Schildern gelten? Wir klären auf.
Sichtbarkeitsgrundsatz für Verkehrszeichen
Für Verkehrszeichen gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Ein Schild muss demzufolge:
- Leicht zu erkennen sein und
- Autofahrer sollten nur einen raschen und beiläufigen Blick benötigen, um es einzuordnen.
Letzteres gilt insbesondere im fließenden Verkehr. Hier haben Kraftfahrzeugführer oftmals nur wenige Sekunden Zeit, um sich die Schilder genauer anzusehen. Unklarheiten können im schlimmsten Fall die Aufmerksamkeit des Fahrers so sehr auf sich ziehen, dass er eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Sorgfaltspflicht bei Autofahrern
Beim ruhenden Verkehr hingegen haben Fahrzeugführer deutlich mehr Zeit die Zeichen unter die Lupe zu nehmen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem Urteil von 2009 entschieden, dass der Fahrer nach dem Abstellen seines Fahrzeuges seiner Sorgfaltspflicht nachgehen und beispielsweise nach vorhandenen mobilen Halteverbotsschildern Ausschau halten muss. Dies beschränkt sich jedoch nur auf den leicht einsehbaren Nahbereich. Allerdings wissen Autofahrer, dass es in der Praxis häufig vorkommt, dass Schilder zum Teil vollständig mit Aufklebern beklebt sind oder unter anderem durch Schmutz und Schnee verdeckt sein können.
Mehr als 10.000 Euro Sachschaden wegen Aufklebern
Das Bekleben von Verkehrsschildern wird hin und wieder als ein Kavaliers-Delikt abgetan. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sieht es aber ganz anders. Für das Gericht handelt es sich um Sachbeschädigung. 2021 haben die Richter ein Urteil gefällt, welches viele Nachahmungstäter abschrecken dürfte. Die Zeitung Berliner Kurier berichtet über den Fall und schreibt: „Ein Mann geht neun Monate in den Knast, weil er zwölf Verkehrsschilder beklebte.“ Dabei hat der Angeklagte einen Kleber verwendet, der nicht zu beseitigen ist und so entstand ein Schaden von mehreren zehntausend Euro. Zudem können solche Taten die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen.
Ist das Schild noch gültig?
Ist das Verkehrszeichen nur leicht verdeckt, sodass die Bedeutung noch erfasst werden kann, bleibt dieses gültig. Es gibt auch einige Schilder, die aufgrund derer einzigartigen Form eindeutig erkennbar sind. So etwa das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige „Vorfahrt gewähren“ Zeichen. Bei runden Zeichen wird es schwieriger. Ein Beispiel: Trifft man während der Fahrt auf ein kreisförmiges Verkehrsschild, welches vollkommen abgedeckt ist, kann es sich sowohl um einen Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit als auch auf ein Halteverbot handeln. Sind diese tatsächlich verdeckt, kann es also mehr Nachsicht geben.
Gegen ein Bußgeld wehren
Werden Fahrer trotz nicht erkennbarer Verkehrszeichen geblitzt, können sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Der ADAC gibt in einem Bericht Tipps, wie Betroffene vorgehen müssen:
- Nachweis erbringen
- Bei zugeschneiten Schildern kann ein in der Regel kostenpflichtiges Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes helfen
- Beweisfoto von dem abgedeckten Schild machen
Jedoch seien die Chancen ohne Bußgeld davonzukommen größer, wenn Autofahrer bei einer Geschwindigkeitskontrolle direkt von der Polizei angehalten werden. An Ort und Stelle ist es möglich, direkt auf die verdeckten Verkehrsschilder hinzuweisen.
Weniger Toleranz für Ortskundige
Für Bewohner kann es aber auch weniger Toleranz geben. Der ADAC berichtet über abgedeckte Verkehrsschilder und erklärt, dass von ortskundigen Verkehrsteilnehmenden mehr erwartet wird. Fahrzeugführer, die bestimme Strecken regelmäßig fahren, sollten in der Regel die geltenden Vorschriften bereits verinnerlicht haben. Das bedeutet: Sollte ein Fahrer auf dem Weg zur Arbeit geblitzt werden, hilft unter Umständen zumindest kein verdecktes Tempo-30-Schild als Begründung für zu schnelles Fahren.
Wildwuchs muss beseitigt werden
Wichtig zu wissen: Auch Büsche und Sträucher können Verkehrszeichen verdecken. Handelt es sich hierbei um Wildwuchs, welches auf einem privaten Grundstück wächst, sind die Besitzer für deren Entfernung verantwortlich. So hat 2021 das Verwaltungsgericht Greifswald in einem entsprechenden Fall entschieden.
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Quellen: adac.de, berliner-kurier.de, efahrer.chip.de