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Dass Blitzer nicht immer fehlerfrei sind, ist bekannt. Sei es die Technik selbst oder wie sie angewandt wurde. Wenn man einen Verdacht auf einen ungerechten Bußgeld­be­scheid hat, müssen gewisse Fristen einge­halten werden und Vorgänge beachtet werden. Wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie hier.

Bußgeldbescheid im Briefkasten? Was muss beim Einspruch beachtet werden?
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14 Tage Zeit dagegen anzugehen

Beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalten des Bußgeld­be­scheids, 14 Tage Zeit haben einen Einspruch einzu­reichen. Jedoch kommt es in geson­derten Fällen auch zu Ausnahmen. Die Frist kann verlängert werden, wenn sie auf einem Wochenende landet oder auf einen Feiertag. Um mehr zu erfahren, können Sie hier weiterlesen.

Sollte man im Urlaub sein und die Frist ist abgelaufen, bevor man die Möglichkeit hatte Einspruch einzu­legen, gibt es ebenfalls noch eine Chance. Mithilfe eines Nachweises kann ein Antrag auf Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand einge­reicht werden. Zeitgleich kann man seinen Einspruch einreichen. Als Nachweis gelten Hotel­rech­nungen, Flug- und Bahnti­ckets oder Tankstel­len­quit­tungen. Zu beachten ist, dass der Antrag am ersten Tag nach der Ankunft einzu­reichen ist und nur für Reisen, die bis zu sechs Wochen dauern. Bei längerem Verbleib ist man verpflichtet eine Lösung zu finden, wie man recht­zeitig seine Post bekommt.

Beim Einspruch zu beachten

Um Einspruch einzu­reichen, reicht ein einziger Satz aus „Gegen den Bußgeld­be­scheid mit dem Akten­zeichen … lege ich Einspruch ein“ wie Rechts­anwalt, Daniel Fischer, in dem Video von Geblitzt.de erklärt. Der Einspruch selbst muss auch nicht begründet sein und ist schriftlich einzu­reichen. Entweder per Brief, Telefax und bei manchen Bußgeld­stellen auch per E-Mail. Als Nächstes sollte man sich einen anwalt­lichen Rat suchen, dies kostet aber Zeit, Nerven und kann teuer werden. Alter­nativ hilft Geblitzt.de, wo Sie ihre Unter­lagen einreichen können. Die Partner­an­wälte von Geblitzt.de legen dann Einspruch für Sie ein.

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Einsicht in die Bußgeldakte

Folgendes sind einige Faktoren, die zu einem ungül­tigen Bescheid führen können:

  • Die Person am Steuer ist nicht deutlich zu identifizieren
  • Es gibt keinen gültigen Eichschein für das Messgerät
  • Die Polizei­be­amten wurden nicht richtig geschult

Eine Akten­ein­sicht ist wichtig, um die Vorwürfe auf Recht­mä­ßigkeit zu prüfen. Jan Ginhold, der Geschäfts­führer der Berliner Legal Tech Firma Coduka GmbH, sagt dazu: „Unsere langjährige Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass Bußgeld­be­hörden nicht immer fehlerfrei arbeiten. Deshalb sollten Betroffene Bußgeld­vor­würfe stets überprüfen lassen. Wir geben auch unver­si­cherten Betrof­fenen diese Möglichkeit im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung. Das bedeutet, die Kosten der Prüfung übernimmt eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung oder die Prozess­fi­nan­zierung.“ Des Weiteren kann auch Einsicht in die Rohmess­daten des Messge­rätes verlangt werden.

Rohmess­daten eines Blitzers

Laut eines Urteils des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes haben Autofahrer ein Recht darauf, Zugang zu den Rohmess­daten zu bekommen. Jedoch gibt es dabei ein immer wieder vorkom­mendes Problem, das von Verkehrs­rechtlern kriti­siert wird: Blitzer, die Rohmess­daten nicht speichern, können das Recht auf eine angemessene Vertei­digung zu den Vorwürfen vor Gericht einschränken. Dieser Rechts­auf­fassung ist der Verfas­sungs­ge­richtshof im Saarland. Laut eines Berichtes der Redaktion „SWR-Fernsehen“ steht das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes noch aus. Beispiels­weise können die Licht­ver­hält­nisse, der Messwinkel und die Position des Fahrzeuges dazu führen, dass die Messergeb­nisse verfälscht werden. Deshalb ist die Überprüfung dieser Messdaten wichtig, um festzu­stellen, ob das Bußgeld recht­mäßig ist.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: swrfernsehen.de