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Liegen bleiben mit leerem Tank kann doppelt teuer werden

Wenn man beim Fahren regis­triert, dass der Tank leerer wird, sollte man schnellst­möglich die nächste Tankstelle ansteuern. Statt­dessen hoffen, noch so gerade eben ans Ziel zu kommen, ist in zweifacher Hinsicht keine gute Idee. Welche Gefahren drohen, erklärt autobild.de.

Tankanzeige im Fahrzeug blinkt, da es an Benzin oder Diesel fehlt.
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Recht­zeitig die nächste Zapfsäule anfahren

Grund­sätzlich sollte man bereits nachtanken, wenn der Tank noch rund ein Viertel voll ist, um nicht nur mit Reserve auf unerwartete Zwischen­fälle wie zum Beispiel einen Stau zu treffen. Auch auf die Angabe zur verblei­benden Reich­weite kann man sich trotz moderner Technik nicht immer zu 100 Prozent verlassen.

Bußgeld und ein Punkt in Flensburg droht

Laut Paragraf 23 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) ist ein Kraft­fahrer dazu verpflichtet, ausrei­chend Treib­stoff im Tank zu haben. Wer diese Regelung ignoriert und im Stadt­verkehr liegen bleibt, wird mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro sanktioniert.

Deutlich empfind­licher sind die Strafen, wenn man auf einer Autobahn oder Kraft­fahr­straße zum Stehen kommt. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister. Passiert infolge des Liegen­bleibens sogar ein Unfall, muss der Fahrer aufgrund grober Fahrläs­sigkeit eventuell für die entstan­denen Schäden aufkommen, da Kasko­ver­si­che­rungen die Zahlung verweigern können.

Auch Schäden am Fahrzeug möglich

Noch gravie­render als ein Bußgeld können die Folgen für das Auto sein. So warnt Johannes Kauten­burger, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: „Der Kraft­stoff ist nicht nur zum Verbrennen da, sondern er kühlt das Triebwerk und schmiert zudem Einspritz- und Kraft­stoff­pumpen. Die Lebens­dauer sinkt durch das Trocken­laufen deutlich. Wenn es ganz schlecht läuft, ist sogar ein sofor­tiger Komplett­ausfall möglich.“ 

Dann ist es, so der Experte, mit Nachtanken allein nicht mehr getan. Wenn sich das Kraft­stoff­system nicht mehr selbst entlüften kann, müsse bei Diesel­fahr­zeugen eventuell sogar ein spezi­eller Entlüf­tungs­prozess einge­leitet werden.

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Quelle: autobild.de