Grüne Ampel: Wann Sie halten sollten
Ist die Ampel grün, gehen die meisten Autofahrer davon aus, dass man weiterhin Gas geben kann. Nicht immer ist dies jedoch erlaubt. In welchen Fällen ein Bußgeld drohen kann, erfahren Sie hier.
Diese Sanktionen drohen
Bei einer roten Ampel muss man halten. Das ist jedem klar. Wer es dennoch nicht tut, dem drohen bis zu 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass man auch nicht immer bei Grün einfach aufs Gaspedal drücken darf. Auch dabei kann eine Strafe drohen. Dies ist der Fall, wenn absehbar ist, dass Autofahrer aufgrund des stockenden Verkehrs warten müssen. Wer den Verkehr damit auf anderen Spuren behindert, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. War nicht absehbar, dass der Verkehr ins Stocken gerät, droht auch keine Sanktion.
Ampel schaltet auf Rot
Doch was passiert, wenn die Ampel plötzlich auf Rot schaltet, während man beispielsweise abbiegen möchte, schon hinter der Haltelinie steht und auf das Auto vor einem wartet? Sinnvoll ist es in so einer Situation noch Gas zu geben, wenn andere Spuren nicht behindert werden. Wer nicht mehr über die Kreuzung kommt, sollte Ruhe bewahren, nicht eilig zurücksetzen und dabei möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Schaltet die Ampel nach dem Überfahren der Haltelinie auf Rot, müssen Autofahrer kein Bußgeld befürchten.
Zusatzzeichen: Bei Rot hier halten
Mündet bei einer Ampel eine Straße von rechts ein, findet man oftmals zwei Haltelinien vor. Ist das Zusatzzeichen „bei Rot hier halten“ an der zweiten Linie zu finden, handelt es sich ebenfalls um einen Rotlichtverstoß, wenn man diese bei Rot überfahren wird. Ist keine Haltelinie vorhanden, handelt es sich nur um eine Empfehlung und es droht keine Geldbuße.
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Quellen: adac.de, t-online.de