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Maskiert am Steuer: Tipps für Halloween

Seit Jahren findet Halloween immer mehr Fans in der deutschen Bevöl­kerung. Nicht nur Kinder haben viel Spaß an diesem Grusel-Event, auch viele Erwachsene freuen sich über gruselige Kostüme und Partys. Doch Halloween-Fans sollten aufpassen, wenn sie mit dem Auto fahren. Denn hier gibt es einiges, insbe­sondere in diesem Jahr und in Bezug auf Maskie­rungen, zu beachten. Was an Halloween 2020 gilt, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.

Halloween 2020

Halloween: Mit Maske & Kostüm hinterm Steuer

Kostü­mie­rungen machen Spaß – jeden­falls den meisten. Doch, wenn man sich kostü­miert, muss man beim Autofahren einiges beachten. Sollte man einen Autounfall im Kostüm verur­sachen, drohen dem Betrof­fenen weitere Konse­quenzen, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Gesamt­straf­maßes. Wenn nämlich die Wahrnehmung durch das Kostüm einge­schränkt war, hat der Fahrer gegen die allge­meine Sorgfalts­pflicht verstoßen (§ 1 Abs. 2 StVO). Die Strafen richten sich dann nach dem jewei­ligen Tatbe­stand. Zusätzlich dazu und einem allge­meinen Risiko der Erhöhung der Schadens­frei­heits­klasse kann auch der Versi­che­rungs­schutz im konkreten Fall leiden. Bei grober Fahrläs­sigkeit werden häufig Leistungen verweigert und der Betroffene muss selbst zahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Führer eines Kraft­fahr­zeuges sein Gesicht nicht verdecken darf und somit erkennbar sein muss (§ 23 Abs. 4 StVO). In der Regel gilt deshalb, dass Auge, Nase und Ohren nicht verdeckt sein dürfen. Wird man dennoch vermummt hinterm Steuer erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Kopfbe­de­ckungen, Brillen sowie Gesichts­schmuck sind natürlich erlaubt.

Kommt es in der Kostü­mierung noch zu einem weiteren Verstoß, addieren sich die Strafen. Fährt man mit einer Hallo­ween­maske bezie­hungs­weise einem ausschwei­fenden Kostüm über eine rote Ampel und wird dabei geblitzt, kann der Betroffene neben den regulär zu zahlenden 90 bis 360 Euro sowie den zwei Punkten und einem eventu­ellen Fahrverbot noch mit 60 Euro für die Vermummung rechnen. Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können, droht zusätzlich für den Halter eine Fahrten­buch­auflage.

Gleiches gilt, wenn der Blitzer aufgrund einer überhöhten Geschwin­digkeit auslöst und der Fahrer zusätzlich vermummt war. In diesem Fall kommen zu den 60 Euro noch 10 bis 680 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte sowie ein Fahrverbot für den Geschwindigkeitsverstoß.

Wer jetzt denkt: ok, aber wie steht es um die Motor­rad­fahrer, die kann man doch auch nicht erkennen, liegt richtig. Motor­rad­fahrer bilden in allen Punkten die Ausnahme. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen.

Wie steht es um die Mund-Nase-Maske?

Das Halloween 2020 ist nicht wie die üblichen Feste. Dieses Jahr gibt es viele Regeln, die die Menschen auf der Straße beachten müssen. Doch wie sieht es mit der Mund-Nasen-Maske aus? Wer mit mehr als den zugelas­senen Kontakt­per­sonen Auto fährt, muss beispiels­weise in Frankfurt eine Maske tragen. Grund­sätzlich gilt hier Ähnliches wie beim Hallo­ween­kostüm. Der Fahrer muss erkennbar sein. Gerade bei selbst­ge­machten Masken kann dies manchmal ein Problem sein.

„Das Problem ist doch, dass es letztlich eine Einzel­fall­ent­scheidung ist und im Ermessen des Polizei­be­amten liegt“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Die Zahlen steigen, die Maßnahmen werden wieder härter und kaum einer weiß, was er zu tun hat. Neben den Bundes­ländern, die alle unter­schiedlich agieren, gibt es auch innerhalb der Länder keinen Konsens darüber, wie die Maske im Auto gehandhabt werden soll. Autofahrer, die einen Bußgeld­be­scheid in Sachen Geschwin­digkeit, Überholen, Rotlicht, Abstand, Halten, Parken oder Handy erhalten, können gerne unseren Service nutzen und ihren Bußgeld­be­scheid über Geblitzt.de einreichen. Sollte dabei eine Mund-Nasen-Maske getragen worden sein, müssen unsere Anwälte dieses Problem mitprüfen und versuchen, es für die Betrof­fenen zu lösen. Es kann schließlich nicht sein, dass man aufge­fordert wird, eine Maske zu tragen und am Ende dafür noch bestraft wird.“

Alkohol am Steuer

Halloween bietet 2020 vorerst die letzte Möglichkeit, vor dem „Lockdown Light“ in Bars, Restau­rants und Kneipen sowie mit mehr als zwei Haushalten zusam­men­zu­kommen. Das werden vermutlich auch einige nutzen. Dennoch sollten Autofahrer zusätzlich zum Anste­ckungs­risiko auch die Promil­le­grenze beachten. Ab 0,5 Promille beträgt das Bußgeld 500 Euro. Hinzu­kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Für Autofahrer in der Probezeit ist Alkohol aller­dings ganz verboten. Bei Nicht­ein­haltung droht eine Verlän­gerung der Probezeit sowie ein Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt. Die gleichen Grenzen gelten übrigens auch bei E-Scootern.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.