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„Führer­schein und Fahrzeug­pa­piere, bitte“. So oder ähnlich könnte es sich anhören, wenn man von der Polizei angehalten wird. Dann müssen Sie dem Polizisten die entspre­chenden Dokumente aushän­digen. Was aber, wenn man nur die Kopie des Fahrzeug­scheins mit sich führt? Welche Strafen mögli­cher­weise drohen, erfahren Sie hier.

Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins aus?
Kzenon / shutterstock.com

Original zu Hause, Kopie im Auto 

Einen Ausflug ins Ausland machen, dem eigenem Kind oder einem Freund das Auto leihen: Situa­tionen, die wohl jeder Fahrzeug­halter kennt. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass alle nötigen Dokumente vorhanden sind. Insbe­sondere Führer­schein und Fahrzeug­schein sollten immer mitge­führt werden.

Sollte der Fahrer in eine Polizei­kon­trolle geraten, werden in der Regel genau diese überprüft. Doch gerade bei ständig wechselndem Fahrzeug­führer hinterlegt der Halter oftmals nur eine Kopie des Fahrzeug­scheins im Auto, während er das Original sicher zu Hause aufbe­wahrt. Doch ist das eine gute Idee?

Was sagt die FZV 

Kurz und knapp: Der Fahrzeug­schein – sowie der Führer­schein – sollte immer im Original mitge­führt werden. So schreibt es auch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Dort wird aller­dings nicht von einem Fahrzeug­schein gesprochen. Seit 2005 wird das Dokument offiziell als Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 1 bezeichnet.

§ 11 Absatz 6 der FZV schreibt vor:

„Die Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 1 oder das entspre­chende Anhän­ger­ver­zeichnis nach Absatz 2 ist vom jewei­ligen Fahrer des Kraft­fahr­zeugs mitzu­führen und zustän­digen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

Wird ein Autofahrer nur mit einer Kopie des Fahrzeug­scheins erwischt, droht ihm ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Weitere Strafen sind in der Regel nicht vorgesehen.

Der Fahrzeug­brief ist die Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 2, die im Fahrzeug nichts zu suchen hat. Der ADAC schlägt vor: „Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbe­wahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.)“.

Wozu gibt es den Fahrzeugschein

Der Fahrzeug­schein enthält alle wichtigen techni­schen Infor­ma­tionen über das Fahrzeug. Dazu gehört unter anderem:

  • Zulässige und ungebremste Anhängelast
  • Stand­ge­räusch des Fahrzeuges
  • Höchst­ge­schwin­digkeit
  • Tankvo­lumen

Noch wichtiger: Der Schein dokumen­tiert die amtliche Geneh­migung für die Teilnahme des Kraft­fahr­zeuges am Straßenverkehr.

Wo verstaue ich das Original

Das Original sollte also stets bei einer Fahrt mitge­führt werden. Daher stellt sich die Frage, wo man es am besten im Auto verstaut. Beliebt sind das Handschuhfach und die Sonnen­blende. So hat man auch direkt Zugriff darauf, wenn die Polizei den Fahrzeug­schein sehen will. Er sollte jedoch nicht im Fahrzeug vergessen werden.

Denn wird das Auto geklaut, greift mögli­cher­weise der Versi­che­rungs­schutz nicht. Die Kasko­ver­si­cherung könnte womöglich Fahrläs­sigkeit vorwerfen und entspre­chende Leistungen verweigern. T-online.de rät: „Besser ist die Verein­barung eines festen Aufbe­wah­rungs­ortes in der Wohnung für die Fahrzeug­pa­piere, die notwen­digen Versi­che­rungs­un­ter­lagen und den Autoschlüssel“. Das ist besonders hilfreich, wenn das Auto von mehreren Famili­en­mit­gliedern genutzt wird.

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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, t-online.de