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In Kinofilmen wird beim Aussteigen aus Fahrzeugen auf das Schließen von Fenstern und das Verriegeln der Türen meist verzichtet. Aus drama­tur­gi­schen Gründen. Kaum ein Cineast würde das beanstanden. Deutsche Ordnungs­be­hörden bestehen jedoch darauf, ein solches Vergehen zu ahnden. Mit 15 Euro!

Die kuriose Welt der Verwarnungen: So viel kostet ein offenes Autofenster
Usoltsev Kirill / shutterstock.com

Fenster aus Versehen aufgelassen

Im Juli parkt Herbert B. (65) aus Rosenheim sein Auto in der Innen­stadt. Wegen der hohen Tempe­ra­turen an diesem Tag öffnet er während der Fahrt Fahrer- und Beifah­rer­fenster. Beim Verlassen des Fahrzeuges bleibt eines der beiden Fenster offen. Im Rückblick stellt sich das als Fehler heraus. Im Interview mit der Bild gibt er an: „Das Beifah­rer­fenster habe ich aber vergessen.“

Bei seiner Rückkehr erlebt er eine böse Überra­schung in Form eines Knöll­chens an der Windschutz­scheibe des Fahrzeuges. Nicht etwa wegen unerlaubtem Parken oder Halten. Auf der Verwarnung steht: „Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Nutzung zu sichern“ – mit dem Zusatz: „Beifah­rer­fenster auf“. In der Folge soll der 65-Jährige ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen. Herbert B. zu Bild: „Als ich das las, dachte ich, ich bin im falschen Film.“ Weiter erzählt er: „Ich hab die 15 Euro gezahlt. Aber mir ist das Gesetz schlei­erhaft. Ich postete den Straf­zettel auf Facebook, bekam viele Reaktionen. Keiner kannte das!“

Was sagt die StVO?

Gibt es diese Vorschrift tatsächlich? Ja! Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verweist darauf am Ende des § 14 Absatz 2:

„Kraft­fahr­zeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“

Dazu gehören eigentlich drei einfache Schritte, die jeder Autofahrer verin­ner­lichen sollte: Fenster zu, Schlüssel mitnehmen und Auto absperren.

Polizei kann ungesi­cherte Autos auch abschleppen

Stefan Sonntag von der Polizei Rosenheim betont auf Bild-Anfrage, es könne nicht nur zu einem Verwarngeld kommen, auch drasti­schere Maßnahmen wären möglich: „Wenn ein Auto offen herum­steht, der Schlüssel steckt und der Halter weit und breit nicht zu sehen ist, (das passiert durchaus mal), dann kann die Polizei dieses Auto zur Eigen­tums­si­cherung abschleppen.“

Jedoch würden Beamte nicht so weit gehen, wenn es sich lediglich um ein offenes Fenster handelt. Insbe­sondere, weil einige Fahrer absichtlich die Autofenster einen Spalt weit offen­lassen, um sich vor hohen Tempe­ra­turen im Fahrzeug zu schützen. Im Wagen­in­neren kann es nämlich laut dem ADAC im Sommer bis zu 60 Grad heiß werden. Aller­dings erleichtert ein solches Verhalten Dieben, ein Auto aufzubrechen.

Tipps, um sich vor Dieben zu schützen

Vor allem während der Sommerzeit und in Urlaubs­re­gionen sind Diebes­banden unterwegs. Ihr Ziel: Autofahrer auf dem Weg zum Ferienort, mit vollge­packten Kraft­fahr­zeugen. Meist sind sie aufgrund des stres­sigen Verkehrs besonders abgelenkt. Deshalb können Diebe leicht Beute machen. Mit den unter­schied­lichsten Methoden und Tricks verschaffen sich Langfinger Zugang zum Auto und entwenden Wertge­gen­stände oder das ganze Fahrzeug. Der Automobil-Club-Verkehr (ACV) warnt regel­mäßig vor den Vorge­hens­weisen der Krimi­nellen und gibt Tipps, wie Fahrer sich schützen können.

Ein Beispiel aus dem ACV-Ratgeber: Der Pannentrick – „Beim Überholen deutet einer der Diebe mit besorgtem Ausdruck auf den Hinter­reifen des Opfers. Dieses glaubt an eine Panne und fährt rechts ran“. Die Täter folgen und geben vor, dem verwirrten Fahrer helfen zu wollen. Sie lenken die Autoin­sassen mit dem vermeint­lichen Defekt ab, um unbemerkt Wertsachen aus dem Auto zu entwenden. Der ACV rät: „In solchen Fällen sollten Sie im verrie­gelten Fahrzeug sitzen bleiben und im Zweifel die Polizei verständigen.“

Um solche Situation zu vermeiden oder zumindest zu erschweren, ist es ratsam Folgendes zu beachten:

  • Nicht wegen Fremden anhalten
  • Wertge­gen­stände nicht im Wagen liegen lassen
  • Autotür und Fenster verriegeln

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Quellen: acv.de, adac.de, bild.de, gesetze-im-internet.de