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Es ist wieder soweit: Der Gesamt­verband der Deutschen Versi­che­rungs­wirt­schaft (GDV) hat die neuen Typklassen für tausende Automo­delle bekannt­ge­geben. Etwa 13 Millionen deutsche Fahrzeug­halter sollten sich auf die teils drasti­schen Verän­de­rungen einstellen. Wer im kommenden Jahr drauf­zahlen muss und wer sich auf weniger Kosten freuen kann, erfahren Sie hier.

Die neuen Typklassen sind endlich da! So teuer kann Ihre Kfz-Versicherung im Jahr 2024 werden
jd8 / shutterstock.com

Für wie viele Fahrzeug­halter ändert sich etwas?

Nachdem der GDV vor kurzem die neuen Regio­nal­klassen veröf­fent­licht hat, sind nun auch die neuen Typklassen online verfügbar. Beide Faktoren beein­flussen den künftigen Beitrag zur Autover­si­cherung, den jeder deutsche Kraft­fahr­zeug­be­sitzer im Jahr 2024 zahlen muss.

Jörg Asmussen, Geschäfts­führer der GDV, verrät im Gespräch mit der Bild: „Für rund 7,4 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstu­fungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren.“

Diese Automo­delle sind betroffen

Der Verband hat dieses Jahr einige Automo­delle gleich um mehrere Klassen verschoben. Wichtig zu wissen: Eine niedrigere Klasse bedeutet eine geringere Prämie. Einen großen Sprung nach unten, macht laut einer Modell­be­rechnung der Bild beispiels­weise der Fiat Panda 0.9 4X4. Liegt der Beitrag zurzeit noch bei etwa 378 Euro, soll er kommendes Jahr auf ungefähr 297 Euro herab­ge­senkt werden.

Wer aber zum Beispiel einen Toyota Prius (Hybrid) besitzt, muss schon bald tiefer in den Geldbeutel greifen. Denn die Fahrzeug­halter müssen unter Umständen über 200 Euro mehr für ihren Haftpflicht­schutz zahlen als dieses Jahr. Um zu erfahren, ob auch Ihr Auto von den Neuein­stu­fungen betroffen ist, besuchen Sie die Website des Gesamt­ver­bandes der Deutschen Versi­che­rungs­wirt­schaft.

So ermittelt die GDV die Typklassen

Für einige Fahrzeug­führer ist es wohl ein Rätsel, wie der GDV zu den neuen Klassen für die einzelnen Automo­delle kommt. Der ADAC klärt auf seiner Plattform auf: „In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind bei der Berechnung der Typklassen die Leistungen für geschä­digte Unfall­gegner maßgeblich.“ Und: „In der Kasko­ver­si­cherung spielt unter anderem der Wert des Fahrzeuges eine Rolle.“ Aus diesem Grund haben etwa die kontro­versen SUVs häufig eine höhere Typklasse als Kleinwagen.

Anhand der Schadens­bilanz der jüngsten Vergan­genheit für insgesamt rund 32.000 verschiedene Modelle ermittelt der deutsche Gesamt­verband die Einstufung. Werden mit einem Automodell vergleichs­weise wenige Unfälle oder Schäden verur­sacht, liegt die Typklasse in der Regel im unteren Bereich.

Was kann man tun, wenn der Beitrag gestiegen ist?

Hat sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht, sollte man sich überlegen, den Anbieter zu wechseln. In manchen Fällen lohnt es sich, bei seiner ursprüng­lichen Versi­cherung nach einem günsti­geren Neukun­den­tarif zu fragen. Wolfgang Schütz, Chef des Vergleichs­portals für Versi­che­rungen Verivox, weist gegenüber der Bild auf die Rechte der Verbraucher hin: „Wenn sich durch die Neuein­stufung die Prämie erhöht, haben Autofahrer immer ein Sonder­kün­di­gungs­recht und können wechseln.“ Nach Erhalt der neuen Rechnung haben Betroffene vier Wochen Zeit, um sich eine neue Haftpflicht­ver­si­cherung zu suchen.

Aber wie kündigt man seinen alten Schutz überhaupt? Dafür reicht oftmals ein formloses Schreiben vollkommen aus. Der Brief oder die E-Mail sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Name
  • Adresse
  • Vertrags­nummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Zu welchem Zeitpunkt man kündigen will

Das sollte man bei einer neuen Versi­cherung beachten

Um sich zwischen den etlichen Versicherungs-Anbietern entscheiden zu können, kann man verschiedene Vergleichs­portale zurate ziehen. Welche Leistungen eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung beinhalten sollte, weiß der ADAC:

  • Ausrei­chend hohe Deckungs­summe: Besonders sinnvoll ist es, die höchst­mög­liche Deckung von 100 Millionen Euro zu wählen. Aller­dings ist man gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, eine Mindest­de­ckung von 7,5 Millionen Euro für Perso­nen­schäden und 1,22 Millionen für Sachschäden abzuschließen. Fällt der verur­sachte Schaden bei einem Unfall jedoch über diesen Rahmen aus, muss der Verur­sacher für jeden weiteren Cent selbst aufkommen
  • Rabatt­schutz: Dieser schützt den Verbraucher einmal pro Kalen­derjahr vor einer Rückstufung, wenn er einen Schaden verur­sacht hat
  • Mallorca-Police: Damit sind Unfälle mit einem Mietwagen im Ausland mitversichert

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Quellen: bild.de, adac.de, adac.de