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Die zahlreichen Protest-Aktionen der Aktivisten-Gruppe „Letzte Generation“ sind häufig Haupt­thema der Nachrichten. Dabei sind sie besonders durch die Behin­derung des Straßen­ver­kehrs berühmt geworden. Gegner der Gruppe verlangen nun härtere Strafen.

Drohen härtere Strafen für Klimakleber?
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Was fordert die Letzte Generation

Die Klimaschutz-Aktivisten der Gruppe „Letzten Generation“ sehen sich als die Beschützer der Erde und als Krieger im Kampf gegen den Klima­wandel. Auf deren Website formu­lieren sie drei Forderungen:

  • Ein Tempo­limit von 100 km/h auf den deutschen Autobahnen
  • Ein dauer­haftes 9-Euro-Ticket
  • Einen Gesell­schaftsrat

Das Ziel der ersten zwei Punkte ist es, die CO2-Emissionen zu senken. Zum 9-Euro-Ticket schreibt die Letzte Generation: „Bezahlbare Bahnen in Zeiten steigender Lebens­hal­tungs­kosten sind nur gerecht“. Der Gesell­schaftsrat soll hingegen einen Plan erarbeiten: „wie Deutschland die Nutzung fossiler Rohstoffe bis 2030 auf sozial gerechte Weise beendet“.

Forde­rungen, die helfen sollen, unseren Planeten auch in der Zukunft bewohnbar zu halten. Doch die Vorge­hens­weise, der auch oftmals als „Klimakleber“ bezeichnet, wird stark von Gegnern, Polizei und Politik kritisiert.

Straßen­blo­ckaden und Angriffe auf Kunstwerke

Seit 2022 hat die Gruppe Aufmerk­samkeit durch Straßen­blo­ckaden und Angriffe auf Kunst­werke erzielt. Besonders das Blockieren von Kreuzungen und Autobahnen wird stark kriti­siert. Die Morgenpost berichtet, wie die Klimakleber dabei vorgehen: „Dazu fahren sie meist mit Leihwagen auf die Schnell­straße, bremsen ab und sperren die Autobahn mit dem Fahrzeug für andere Verkehrs­teil­nehmer, bevor sie sich festkleben“. Berlin sei von diesen Aktionen am stärksten betroffen. Erhofft wird sich, dass dadurch das Bundes­mi­nis­terium, mit dem Sitz in Berlin, auf die Forde­rungen eingeht.

Bundes­in­nen­mi­nis­terin Nancy Faeser kriti­siert die Proteste: „Wir akzep­tieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzten. Dem Klima­schutz nutzt das überhaupt nichts, im Gegenteil: Die Aktivisten schaden der Akzeptanz massiv“. Durch Blockade werden nicht nur Autofahrer auf dem Weg zur Arbeit behindert. Medizi­nische Fachkräfte, die zu notwen­digen Opera­tionen und Einsätzen unterwegs sind, werden auch blockiert.

Um die Klima­ak­ti­visten zu stoppen, hatte die Berliner Polizei bereits versucht, ein präven­tives Klebe­verbot umzusetzen. Jedoch ohne Erfolg. Es sei zu unbestimmt und damit rechtlich unwirksam gewesen.

Zahlreiche Strafen wurden bereits verhängt

Die Aktivisten kommen aber nicht ungestraft davon. Laut eines Beitrages der Redaktion Markt­Spiegel wurden bereits 580 Straf­taten den Klima­ak­ti­visten zugeordnet. Dabei geht es vor allem um Nötigung und Sachbe­schä­digung. Denn die Klimakleber müssen oftmals durch Beamte aus dem Asphalt heraus­ge­bohrt werden. Die Mitglieder der Letzten Generation müssen vor Gericht mit Geldstrafen und Haftstrafen rechnen. So wurde auch in Berlin eine Aktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verur­teilt. Sie hatte sich zuvor an einem Holzrahmen eines Gemäldes festgeklebt.

Stell­ver­tre­tende Frakti­ons­vor­sit­zende der Union, Andrea Lindholz, wertet die Zahlen als Zeichen, dass es sich nicht um eine harmlose Gruppe handelt. Vielmehr würden sie die Bevöl­kerung als Geisel nehmen. Sie verlangt von Faeser und Bundes­jus­tiz­mi­nister Marco Buschmann, zeitnah einen Vorschlag für eine Straf­rechts­ver­schärfung: „Diese sollten vor allem die Straf­tat­be­stände des gefähr­lichen Eingriffs in den Straßen­verkehr und der gemein­schäd­lichen Sachbe­schä­digung betreffen“, so Lindholz.

Auch Punkte in Flensburg kann es geben 

Zudem wird disku­tiert, ob nicht auch Punkte in Flensburg bei den Aktivisten anfallen sollten. Denn für unzuläs­siges Parken auf der Autobahn sieht der Bußgeld­ka­talog ein Bußgeld in der Höhe von 70 Euro und einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister vor.

Die Klimakleber machen genau das. Wenn sie mit ihrem Wagen oder auch Leihwagen die anderen Verkehrs­teil­nehmer blockieren, parken sie mitten auf der Straße. In der Zwischenzeit kleben die Protest­teil­nehmer ihre Hände an der Straße fest. Besonders bei Aktivisten, die bei mehreren Protesten im Straßen­verkehr teilnehmen, dürfte sich das Punkte­konto schnell füllen. Bei acht Punkten in Flensburg ist der Führer­schein weg. Doch die Morgenpost berichtet, dass „weder Polizei, Staats­an­walt­schaft, Verkehrs­ver­waltung, Innen­ver­waltung, Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium noch Kraft­ver­kehrs­bun­desamt einen Fall nennen (können), bei dem ein Klimakleber einen Punkt fürs Parken auf der Autobahn bekommen hat oder ihm sogar der Führer­schein entzogen wurde“.

Der Führer­schein kann „unter bestimmten Voraus­set­zungen“ entzogen werden, schreibt die Presse­stelle der Polizei Berlin. Das Straf­ge­setzbuch (StGB) erlaubt den Richtern auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. So schreibt das StGB im §69:

„Wird jemand wegen einer rechts­wid­rigen Tat, die er bei oder im Zusam­menhang mit dem Führen eines Kraft­fahr­zeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraft­fahr­zeug­führers begangen hat (…), so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraft­fahr­zeugen ungeeignet ist.“

Doch oftmals kann nicht ermittelt werden wer gefahren ist. Das muss klar sein, um Punkte in Flensburg zu vergeben oder die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, letztegeneration.org, marktspiegel.de, morgenpost.de