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Fahras­sis­tenten sollen dabei helfen, die Straßen sicherer zu machen. Doch eine Studie der Allianz zeigt, dass sich viele Autofahrer durch moderne Fahras­sis­tenz­systeme in trüge­ri­scher Sicherheit wiegen. Welche Auswir­kungen die Nutzung dieser Systeme haben, erfahren Sie hier.

Fahrassistenzsysteme: Wie die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt werden kann
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Welche Fahras­sis­tenten gibt es

Heutzutage sind Autos, sozusagen, fahrende Computer. Autobauer versehen Autos mit immer mehr Sensoren und Steuer­ge­räten. Diese sollen den Straßen­verkehr sicherer gestalten. Doch welche Systeme gibt es? Der ADAC hat die häufigsten Systeme in fünf Wirkungs­ebenen eingeteilt:

  • Brems­as­sis­tenten und Längsführung
  • Spurhal­te­as­sis­tenten und Querführung
  • Insassen- und Fahrerinformation
  • Licht und Sicht
  • Automa­ti­sie­rungs­funk­tionen und assis­tiertes Fahren

Immer mehr Fahrer vertrauen auf diese Funktionen und geben gern die Verant­wortung an das Auto ab. Vor allem, wenn die Level-2-Assistenzsysteme im Auto aktiviert sind. Auf einer langen Autobahn­strecke übernehmen die Level-2-Assistenten die Gas-, Brems- und Lenkbe­fehle. Bisher gab ausschließlich der Autofahrer die Befehle und hat somit selbst das Fahrzeug gesteuert. Die Fahrspur und den Abstand zum Vordermann halten, übernimmt nun auch die Fahras­sistenz. Auf den ersten Blick sollte es eine Entlastung für den Autofahrer sein. Der vermeint­liche „Autopilot“ ist jedoch ein zweischnei­diges Schwert. Er führt laut einer Studie der Allianz zu mehr Ablen­kungen und kann dem Fahrer sogar ein Gefühl von Sicherheit vorgaukeln.

Autopilot an: Was darf ich machen

Erschre­ckend ist bei der Studie der Allianz: Ca. ein Drittel der Befragten findet, dass eine längere Blick­ab­wendung von der Straße zulässig ist, wenn der „Autopilot“ an ist. Etwa 1200 Autofahrer wurden dazu befragt. Jeder Siebte fand es nicht schlimm, beide Hände vom Lenkrad zu nehmen. Die Rechtslage zum assis­tierten Autofahren lässt aber keinen Spielraum für Inter­pre­tation. Sie müssen den Blick auf die Straße richten und jederzeit bereit sein, das Steuer zu übernehmen. Denn im Falle einer Ordnungs­wid­rigkeit oder eines Unfalls liegt die Verant­wortung bei Ihnen und nicht beim Assis­tenz­system des Autos.

Darf ich das Handy benutzen

Zudem kommt, dass beim assis­tierten Autofahren die Ablenkung durch das Handy steigt. Durch das Gefühl, das Auto habe die Verkehrs­si­tuation unter Kontrolle, ist die Versu­chung auf den Bildschirm zu schauen größer. 12,7 % der Befragten dachten, dass das Handy­verbot vollkommen entfällt. Jedoch gibt es schlechte Nachrichten für die Teilnehmer: Wer das nächste Level bei Candy Crush erreichen will, muss warten, bis die Fahrt zu Ende ist. Denn auch wenn der „Autopilot“ genutzt wird, gilt die Bedienung eines Smart­phones – bezie­hungs­weise elektro­nische Geräte im Allgemein – im Straßen­verkehr als No-Go.

Auch das ein Ergebnis der Studie: Vielen der Probanden ist nicht bewusst, wie hoch die Strafe beim Benutzen des Mobil­funk­te­lefons hinter dem Steuer sein kann. Die meisten Teilnehmer gingen von einem Bußgeld von weniger als 50 Euro aus. Im Bußgeld­ka­talog des Kraftfahrt-Bundesamts ist es jedoch eindeutig geklärt. Die Sanktionen sind tatsächlich viel höher:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

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Quelle: adac.de