Bis wahrscheinlich Ende 2023 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren Führerschein umtauschen. Was eigentlich eine reine Formalität sein sollte, endete für einen 63-Jährigen in einem teuren Bürokratie-Horror. Auch drohte ihm der Verlust seiner Fahrerlaubnis. Doch wieso?
Wieso muss man seinen Führerschein umtauschen?
Etwa 43 Millionen Fahrzeugführer sind dazu verpflichtet, bis spätestens 2033 ihren alten Führerschein gegen einen neuen umzutauschen. Der Hintergrund der Umtausch-Aktion: Führerscheine sollen künftig in der gesamten Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem ist vorgesehen, alle Scheine in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu vermeiden.
Droht der Verlust der Fahrerlaubnis?
Eigentlich soll lediglich das Führerscheindokument ersetzt werden und nicht die damit einhergehende Fahrerlaubnis. Letzteres bleibt in der Regel erhalten. Allerdings wurde Schorsch S., einem ehemaligen Fahrzeugentwickler, seine Ehrlichkeit zum teuren Verhängnis. Als er seinen Umtausch beantragte, gab er freiwillig an, dass er unter Diabetes leidet. Die Folge: Seine Fahrtauglichkeit wurde infrage gestellt.
Nur mit viel Aufwand und kostspieligen Gutachten konnte der Rentner der zuständigen Verkehrsbehörde beweisen, dass er trotz der Diagnose in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Dass seine Hausärztin dies bereits im Voraus mit einem Attest bestätigt hatte, spielte für die Behörde keine Rolle, wie es in einem Bericht des Bayerischen Rundfunk heißt. Daher musste der 63-Jährige weiteren Ärzten und auch dem TÜV einen Besuch abstatten und blieb im Nachhinein auf einer Rechnung in Höhe von etwa 1100 Euro sitzen. Dabei kostet der EU-konforme Führerschein eigentlich nur 25-30 Euro.
Dieser Mann ist wohl nicht der Einzige, der von Zusatzkosten im Zuge des Führerschein-Umtauschs betroffen sein wird, denn allein in Deutschland gibt es ungefähr 8,5 Millionen Menschen, die unter der berüchtigten Zuckerkrankheit leiden.
Was muss man bei Diabetes hinterm Steuer beachten?
Tatsächlich ist in Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung festgehalten, unter welchen Umständen Diabetes zur Beeinträchtigung der Fahreignung führt. Demzufolge können laut dem ADAC folgende Situation die Fahrerlaubnis von Diabetikern gefährden:
- Bei Wahrnehmungsstörungen durch Unterzuckerung
- Wenn innerhalb von zwölf Monaten mehr als eine schwere Unterzuckerung im Wachzustand stattfand
- Auch bei Überzuckerung kann ein Fahrverbot die Folge sein
Zudem können auch Folgeerkrankungen, wie beispielsweise diabetische Retinopathie (leichte Netzhautschädigung), die Fahrtauglichkeit negativ beeinflussen. Auch andere sogenannte „Signalkrankheiten“, die nicht im Zusammenhang mit Diabetes stehen, wie etwa geistige Störungen, Nierenerkrankungen oder auch Krankheiten des Nervensystems können dazu führen.
Müssen die Verkehrsbehörden informiert werden?
Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeugführer sicherzustellen, dass sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind. In einem Beitrag des ADAC wird jedoch erklärt, dass man keine Verkehrsbehörde über die Diagnose informieren muss.
Attestiert allerdings ein Arzt ein Fahrverbot – welches nicht gleichzusetzen ist mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verbot – sollten sich Autofahrer dennoch daran halten. Missachtet ein Fahrzeugführer die ärztliche Empfehlung, fallen in der Regel aber keine Bußgelder, Punkte in Flensburg oder andere Sanktionen an. Doch der ADAC warnt Betroffene davor, sich trotzdem hinters Steuer zu setzten: „Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.“ Und: „Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.“
Wie kann man Unterzuckerung im Straßenverkehr vorbeugen?
Diabetiker sollten eine Reihe von Maßnahmen treffen, um den Straßenverkehr für sich und alle anderen Teilnehmer sicherer zu gestalten:
- Insbesondere wer auf Insulin angewiesen ist, sollte vor Antritt der Fahrt den Blutzucker messen
- Auf langer Strecke sind häufige Pausen empfehlenswert, um unter anderem die Werte erneut zu kontrollieren
- Fahrer sind gut beraten, bei ersten Anzeichen einer Unterzuckerung, wie Heißhunger, Übelkeit oder Zittern, die Fahrt vorerst zu stoppen und erst weiterzufahren, wenn die Blutzucker-Werte wieder stabil sind
- Fahrzeugführer sollten immer schnelle Kohlenhydrate parat haben, wie zum Beispiel Traubenzucker, Fruchtsnacks oder -säfte, weil der darin enthaltene hohe Zuckergehalt den Blutzuckerspiegel ansteigen lässt.
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Quelle: br.de, adac.de, gesetze-im-internet.de