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Handy am Steuer

Das Handy am Steuer sieht man im Straßen­verkehr häufiger. Doch es ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Um einer Strafe vor Gericht zu entgehen, denken sich Verkehrs­teil­nehmer immer neue Ausflüchte aus. Diesmal soll eine Handy­spange das Handy gehalten haben und nicht der Fahrer.

bild handyspange schuetzt nicht vor einem bussgeld 01

In dem Fall, der kürzlich vor dem Amtsge­richt Frankfurt am Main verhandelt wurde, ist ein 41-jähriger Autofahrer zu schnell gefahren und wurde dabei mit einem Handy in der rechten Hand geblitzt. Gegen den Bußgeld­be­scheid legte er Einspruch ein. Er argumen­tierte, dass er das Mobil­te­lefon nicht selbst­ständig gehalten habe. Er drückte das Handy nur an eine sogenannte Handy­spange an.

Das Gericht schaute sich in der Haupt­ver­handlung die Handy­spange an, wies aber die Aussage des Fahrers als Schutz­be­hauptung zurück. Denn unabhängig von der Frage, ob die Nutzung eines Mobil­te­lefons mit einer Handy­spange unter den Tatbe­stand falle, sei eine solche Spange nicht auf dem Blitzerfoto erkennbar. Weder seien die silbernen Spangen noch ein selbst­kle­bender Halte­knopf zu sehen. Hätte der Betroffene die Handy­spange tatsächlich getragen, müsste diese auf dem Bild zu sehen sein, so das Gericht. Zudem spreche auch der Griff, mit dem der Autofahrer das Handy hält, gegen die Benutzung der Handy­spange. Der Autofahrer hatte behauptet, er habe das Telefon nur diesem Moment an die Halterung der Handy­spange angedrückt. Auf dem Bild sehe man aber dem Gericht zufolge, dass er das Telefon mit den Fingern umschließt. Dies spreche dafür, dass er das Handy selbst­ständig festhielt und es nicht durch eine Handy­spange befestigt war.

Das Gericht war daher ohne jeden Zweifel überzeugt, dass der Betroffene den Verkehrs­verstoß begangen hatte und legte eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro fest. Aufgrund von mehreren Vorein­trägen wurde das Bußgeld verdoppelt.

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AG Frankfurt am Main, 17.8.2021, Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20