Handy am Steuer
Das Handy am Steuer sieht man im Straßenverkehr häufiger. Doch es ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Um einer Strafe vor Gericht zu entgehen, denken sich Verkehrsteilnehmer immer neue Ausflüchte aus. Diesmal soll eine Handyspange das Handy gehalten haben und nicht der Fahrer.
In dem Fall, der kürzlich vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, ist ein 41-jähriger Autofahrer zu schnell gefahren und wurde dabei mit einem Handy in der rechten Hand geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. Er argumentierte, dass er das Mobiltelefon nicht selbstständig gehalten habe. Er drückte das Handy nur an eine sogenannte Handyspange an.
Das Gericht schaute sich in der Hauptverhandlung die Handyspange an, wies aber die Aussage des Fahrers als Schutzbehauptung zurück. Denn unabhängig von der Frage, ob die Nutzung eines Mobiltelefons mit einer Handyspange unter den Tatbestand falle, sei eine solche Spange nicht auf dem Blitzerfoto erkennbar. Weder seien die silbernen Spangen noch ein selbstklebender Halteknopf zu sehen. Hätte der Betroffene die Handyspange tatsächlich getragen, müsste diese auf dem Bild zu sehen sein, so das Gericht. Zudem spreche auch der Griff, mit dem der Autofahrer das Handy hält, gegen die Benutzung der Handyspange. Der Autofahrer hatte behauptet, er habe das Telefon nur diesem Moment an die Halterung der Handyspange angedrückt. Auf dem Bild sehe man aber dem Gericht zufolge, dass er das Telefon mit den Fingern umschließt. Dies spreche dafür, dass er das Handy selbstständig festhielt und es nicht durch eine Handyspange befestigt war.
Das Gericht war daher ohne jeden Zweifel überzeugt, dass der Betroffene den Verkehrsverstoß begangen hatte und legte eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro fest. Aufgrund von mehreren Voreinträgen wurde das Bußgeld verdoppelt.
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AG Frankfurt am Main, 17.8.2021, Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20