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Nachrichten beant­worten, E-Mails lesen oder schlicht telefo­nieren. Das Handy ist quasi das Schweizer Taschen­messer der Kommu­ni­kation. Dementspre­chend groß ist die Verlo­ckung, das Handy auch während der Autofahrt zu benutzen. In Deutschland ist das verboten und wird in der Regel streng bestraft. Doch wie ein Urteil Amtsge­richt Eilenburg zeigt, Einsicht und Schulung können die Strafen reduzieren.

Handyverstoß: Einsicht und Schulung können zur Strafminderung führen
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Handy am Steuer ist gefährlich

Ein Handy am Steuer zu benutzen, ist aus verschie­denen Gründen verboten. Es kann eine große Ablenkung für den Fahrer darstellen. Hier sind einige wichtige Gründe:

  1. Ablenkung vom Straßen­verkehr: Das Benutzen eines Handys lenkt den Fahrer von der Konzen­tration auf den Straßen­verkehr ab. Das Bedienen eines Mobil­te­lefons erfordert visuelle, manuelle und kognitive Aufmerk­samkeit, die vom eigent­lichen Fahrge­schehen ablenken kann. Dadurch steigt das Unfall­risiko erheblich.
  2. Reakti­onszeit: Das Tippen von Textnach­richten oder das Annehmen von Anrufen auf dem Handy erfordert eine gewisse Zeit und Aufmerk­samkeit des Fahrers. Dies führt zu einer längeren Reakti­onszeit in kriti­schen Verkehrs­si­tua­tionen, wie zum Beispiel plötz­lichen Brems­ma­növern oder Hinder­nissen auf der Straße.
  3. Einschränkung der Sicht: Beim Telefo­nieren oder Texten neigen Fahrer dazu, ihr Blickfeld auf die Straße einzu­schränken. Dies kann dazu führen, dass sie wichtige Verkehrs­zeichen, Ampeln oder andere Fahrzeuge übersehen.

Handy­verbot ist seit 2004 Teil der StVO

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt seit 2004 ein Handy­verbot vor. Zudem ist auch die Nutzung von jeglichen elektro­ni­schen Geräten untersagt. Somit dürfen Autofahrer auch keine Apple­watch, Laptops oder E-Book-Lesegeräte während der Fahrt benutzen. Im § 23 Absatz 1a der StVO steht geschrieben:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektro­ni­sches Gerät, das der Kommu­ni­kation, Infor­mation oder Organi­sation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufge­nommen noch gehalten wird.“

Für einen Verstoß sieht der Bußgeld­ka­talog ein Bußgeld in der Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Unter Umständen kann es auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Folgende Strafen können anfallen:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

Doch wie ein Urteil zeigt, können die Sanktionen unter Umständen reduziert werden.

Der Fall vor Gericht

Einsicht und positives Verhalten können nicht nur im Alltag helfen. Die Richter am Amtsge­richt Eilenburg sahen solches Verhalten, als Grund, die Strafen eines Mannes zu reduzieren. Im konkreten Fall wurde dem Mann vorge­worfen, er habe während der Fahrt sein Handy benutzt. In der Folge bekam er einen Bußgeld­be­scheid in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Gegen die Sanktionen legte der Beschul­digte Einspruch ein. Die Tat selbst stritt er nicht ab. Die Richter werteten das als ein sogenanntes ‚fiktives Geständnis‘.

Da der Mann nur gegen die Rechts­folgen und nicht gegen den Handy­verstoß selbst klagte, werteten die Richter, dass der Angeklagte einsichtig ist. Zudem rechneten ihn die Richter positiv an, dass er an einer freiwil­ligen Beratung bei einer amtlich anerkannten verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratungs­stelle teilge­nommen hatte.

Gerin­geres Bußgeld und keine Punkte

Das Verhalten des Angeklagten führte dazu, dass das ursprüng­liche Bußgeld in der Höhe von 100 Euro auf 55 Euro herab­ge­senkt wurde. Zudem gibt es auch keinen Punkt in Flensburg.

Vermutlich hat auch eine Rolle gespielt, dass der Beschul­digte als Paket­zu­steller arbeitet und somit Vielfahrer ist. Bis zu diesem Vorfall fiel er auch nie negativ im Straßen­verkehr auf und hatte keine weiteren Ordnungs­wid­rig­keiten vorzuweisen.

Was auch verboten ist 

Von vielen Autofahrern wird das Handy­verbot am Steuer schlicht ignoriert, auch weil sie nicht genau wissen, was konkret mit einem Handy­verbot gemeint ist. InFranken.de zählt Beispiele dafür auf:

  • Handy zwischen Schulter und Ohr klemmen
  • Heiß gelau­fenes Handy vor die Kühlung halten
  • Handy zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Telefonats in die Hand nehmen (auch wenn das Telefonat über eine Freisprech­anlage geführt wurde)
  • Handy in die Hand nehmen, um ein Naviga­ti­ons­system zu benutzen
  • Oberschenkel als Stütze für das Handy benutzen oder das Smart­phone zwischen Oberschenkel und Steuer klemmen

Aber nicht in jedem Fall ist es ein Verstoß, das Handy in die Hand zu nehmen.

Was nicht verboten ist

Wenn ein Autofahrer das Mobil­funk­gerät in die Hand nimmt, nur um es von einem Ort an einen anderen Ort im Auto abzulegen, gilt es nicht als Halten oder Nutzung eines elektro­ni­schen Gerätes. Auch, wenn das während der Fahrt geschieht. So haben es die Richter des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe in einem entspre­chenden Fall entschieden. Um mehr zu diesem Urteil zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

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Quellen: augsburger-allgemeine.de, gesetze-im-interne.de, infranken.de